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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-04-23 · Heft 17 (23.4.1849) · p. Seite 227

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 17 (23.4.1849)
Date
1849-04-23
Page
Seite 227 (sequence 7)
Language
German
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22? Vor Allem muß ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Nothwendigkeit lenken, eine starke Amtsgewalt zu schaffen, deren Grundsatz in diesen Gemeinden zu sehr erschüttert ist. Ueberall habe ich die Abwesenheit dieser geistigen Kraft, ohne die man die kleinen wie die großen Versammlungen so schlecht regiert, wahrgenommen. Es ist das ein allgemeines Symptom, das sich mir in Blidah, wie in Medeah und Milianah kundgegeben hat. Die Gemeinde ist allgemein gespalten, in zweie getheilt. Die eine Partei verbindet sich mit dem Kommissär oder Oberhaupt der Nation, die andere Partei erkennt seine Amtsgewalt nicht an. Daher Meinungsverschiedenheiten, beständige Händel, die oft in Kollisionen, in heftige Kämpfe im Schoße der Synagoge ausarten. In Blidah haben diese Kämpfe vor Kurzem über drei Monate angehalten, und sind mehr als einmal die Ursache ärgerlichnr Auftritte im Gotreshause gewesen. In Medeah habe ich selbst aus dem Munde des Platzkommandanten, der, Sie wissen es, in seiner Hand alle bürgerlichen Gewalten vereinigt, erfahren, daß er dem Oberhaupte der Nation oft in seinen Streitigkeiten mit Glaubensgenossen bewaffnete Mannschaft herzugeben hat; ebenso sind in Milianah derartige Zänkereien nichts Seltenes. Eine so allgemeine Thatsache muß seinen Grund haben. Nach unserer Ansicht liegt sie beinahe ganz und gar in der Unterdrückung der Gewalt, die ehedem an den Titel Mokdem geknüpft war, eine so ausgedehnte, so willkürliche Gewalt, daß man sehr recht gethan hat, sie zu unterdrücken, an deren Stelle man aber den Fehler begangen hat Nichts zu setzen. Was das beweist, was wir eben behaupteten, und ihm den Anstrich einer Hypothese nimmt, ist, daß in Milianah, wo die Gemeinde durchaus in der Abhängigkeit von der arabischen Verwaltung und einheimischen Gerichtsbarkeit erhalten worden ist, das Oberhaupt der Nation einige Trümmer seiner alten Amtsgewalt bewahrt hat; zugleich ist seine Gewalt besser begründet und wird weniger oft nicht anerkannt. Stimmen Sie, meine Herren, nicht mit mir darin überein, daß es bei Uebertragung der geistlichen Würden an unsere abgeordnetcn Kommissäre für uns eine Verbindlichkeit ist, sie über ihre Rechte und Pflichten als Beamte aufzuklären, ihnen einige Begriffe einer gesunden Verwaltung mitzugeben, ihnen eine Verhaltungsordnung vorzuzeichnen, endlich unter diesen Bewohnern die Vorstellungen von Kirchenregiment, die sie vergessen haben, die Ueberlieferungen von Kraft und geistiger Gewalt, die sie nie gekannt haben, wieder zu beleben? Wenn ich mich nicht irre, so wäre das der wahre Scheidungspunkt der Beziehungen, die wir mit den Gemeinden unsers Ressorts zu unterhalten berufen sind. Wir können und dürfen uns nicht in ihre einzelnen Angelegenheiten mengen; aber den Gemächern eine heilsame Leitung einzuprägen, die wahren Begriffe der gesellschaftlichen und religiösen Moral zu verbreiten, die Grundsätze der guten Bildung zu verallgemeinern, diesen Leuten ihre neue Stellung, die sie noch nicht einsehen, wie viel Dankbarkeit und Ergebenheit sie Frankreich, ihrem edeln Wohlthäter, schuldig sind, begreiflich zu machen, das ist unsere Aufgabe, groß ohne Zweifel, aber klar vorgezeichnet. Eine andere Thatsache, die ich beobachtet habe, und wovon wir selber vor unseren Augen das traurige Schauspiel und die getreue Wiederholung haben, ist die Abwesenheit aller Würde im Gottesdienste, in Allem was sich körperlich oder geistig an die Feier des Kultus knüpft. Man kann sich keinen Begriff von der Nachlässigkeit, von der strafbaren Sorglosigkeit machen, die bei diesen Gemeinden in Rücksicht des Heiligen herrscht. In Blidah ist die Synagoge seit langer Zeit nur noch eine Ruine, ohne deshalb aufzuhören zur Vollziehung der gottesdienstlichen Handlungen zu dienen. Die Hälfte des Tempels ist ganz offen, und wird folglich in der Regenzeit unbrauchbar. Sie können sich vorstellen, was der Gottesdienst in einem solchen Gebäude sein kann. Zn Medeah, wo es zwei Synagogen giebt, droht die eine Einsturz; sie gehört überdies zu den Trümmern, welche man hinwegschaffen will, um den Zugang zum Hospital frei zu machen; die andere, sehr groß, und, wäre sie wohlerhalten, für die Feierlichkeiten des Gottesdienstes nicht ungeeignet, bietet den traurigsten Anblick: nackte Mauern, geschwärzt durch Jahrhundert alten Staub, von allen Seiten zerspalten; das Innere, das Material, die Gesetzrollen und die heiligen Gerärhe kon« trastiren durchaus nicht mit diesem Anblick der Zerstörung; mit einem Worte, Nichts giebt hier einen Begriff von der Majestät des Kultus. Sie werden wissen, wie diese Leute den Anstand, die Würde und Größe des Kultus verstehen, wenn ich Ihnen folgende Thatsache zitire, die an sich kindisch, doch sehr bezeichnend ist, und vor meinen Augen vorging. Auf die

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