Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1849)
- Date
- 1849-04-23
- Page
- Seite 226 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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22« neur gehabt hatte, mir ein Schreiben an die kommandirenden Generale der Unterdivisionen mitzugeben, in dem er ihnen anbefahl, überall die Anerkennung unserer Amtsgewalt, gemäß der Verordnung, welche die Einrichtung des israelitischen Kultus in Algier bestimmt, zu bewirken. Dieser Befehl hat mir die beste Aufnahme von Seiten der Generale und Platzkommandanten verschafft, die sich mit einem Eifer zu meiner Verfügung gestellt haben, mit dem ich sehr zufrieden sein mußte. Was unsere Glaubensgenossen betrifft, so wage ich es nicht Ihnen zu sagen, der Zweck sei vollkommen erreicht. Wenig geneigt, mich Täuschungen hinzugeben, aber noch weit weniger geneigt, Andere zu täuschen, ihnen die Thatsachen zu übertreiben, will ich Ihnen, meine Herren, lieber die, welche verdienen, Ihre Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, auseinandersetzen, und Sie daraus die Folgerungen ziehen lassen. Wir werden mit den allgemeinen Thatsachen beginnen, und unsere Darlegung damit beenden, was jede dieser drei Gemeinden Besonderes hat. Allgemeine Thatsachen. Etwas, was ich überall auf meiner Durchreise bemerkt habe, ist der Eifer, mit dem die Bewohner mir entgegengekommen sind. Ohne Zweifel gilt dem geistlichen Oberhaupte des Kultus Etwas von diesen Ehren- und Achtungsbezeugungen; aber der größere Theil muß meiner Eigenschaft als Mitglied einer französischen Verwaltungsbehörde beigemessen 'werden. In Blidah, in Medeah, wie in Milianah hatten die nehmsten Bürger, die Kommissäre und die Rabbiner nichts Eiligeres zu thun, als uns entgegcnzukommen. Vornehmlich in Milianah ist der Empfang glänzend gewesen. Zwei Mitglieder dieser Gemeinde sind uns, auf die Nachricht von unserer Ankunft, zehn Meilen weit «ntgegengeeilt, und, bei unserer Annäherung an diese Stadt, kamen dreißig unserer Glaubensgenossen zu Pferde oder auf Maulthieren, um uns als Geleit bis zum Orte unserer Bestimmung zu dienen. Man muß bei dieser Art Kundgebungen den Sitten und Gewohnheiten dieses Pomp, Aufsehen und Darstellung liebenden Landes — man nennt das orientalisches Gepränge — einen Antheil lassen, aber es zeigt auch ein Gefühl von Nachgiebigkeit gegen die gesetzliche Gewalt, die wir vorstellen. Eine andere Thatsache, die auf ernstlichere Art den Begriff von Gewalt und Macht, den diese Gemeinden an den Titel, womit wir bekleidet sind, knüpfen, offenbart, ist, daß die Mehrzahl ihrer Beamten, weltliche und geistliche, Rabbiner und Kommissäre, die Einsetzung vom Konsistorium verlangen. Sie glauben, die Bestätigung ihres Titels durch das algierische Konsistorium und eine ordentliche Ernennung werde ihnen das Ansehen und die geistige Gewalt geben, die ihnen bis heute fehlen, sie betrachten dieselbe alseinen moralischen Stützpunkt, der ihnen mehr Kraft und Entschlossenheit in ihren Handeln mit oft unlenksamen und aufrührerischen Untergebenen zu entfalten gestatten werde. So verlangen in Blidah die abgeordneten Kommissare vom Konsistorium seit langer Zeit ihre Ernennung. In Medeah hat der Rabbiner Josua Eckalm lebhaft bei mir darauf gedrungen, daß er von der Regierung ernannt werden möge, und mir nach meiner Rückkehr seine Bitte inständig erneuert. In Milianah haben die Kommissäre und der Vorsänger, der auch die Amtsverrichtungen eines Rabbiners versieht, denselben Wunsch geäußert. Es scheint mir, daß es schon ein merklicher Fortschritt in den Vorstellungen dieser Bewohner, welche zu dieser Stunde noch so wenig Berührung mit den französischen Vorstellungen haben, ist, daß ein solcher Wunsch hat dort an den Tag kommen können. Es scheint mir, daß wir uns glücklich fühlen müssen, zu sehen, wie diese Gemeinden der Provinz Algier das Antragsrecht dieser Schritte ergreifen, uns in der Person ihrer Häupter und Rabbiner entgegenkommen, unsere geistliche Obergewalt moralisch anerkennen, unserer Macht und dem Glanze unsers Titels als französische Verwaltungsbehörden Glauben beimessen. Da nun diese Gemeinden also unserm Einfluß, unserer Thätigkeit günstige Gesinnungen durch Anerkennung unserer Amtsgewalt, wenigstens im Grundsätze, zeigen, so handelt es sich darum, in ihrem Interesse davon Gebrauch zu machen, und sie zum Nutzen der bildungbefördernden Ideen, die es unsere Pflicht ist in diesem Lande auszubreiten, ausschlagen zu lassen. Wichtig ist es also, die sittliche und religiöse Lage dieser Gemeinden, so wie ihre Stellung Frankreich und der französischen Gesellschaft gegenüber, neben denen sie leben, zu erforschen. Ich habe mich dieser Forschung, insoweit es mir ein augenblickliches Verweilen inmitten dieser Bewohner erlaubt hat, hingegeben; hier sind die ersten Erfolge derselben.