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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-04-09 · Heft 15 (9.4.1849) · p. Seite 197

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 15 (9.4.1849)
Date
1849-04-09
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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197 Deutschlands unter dem Szepter eines konstitutionellen Kaisers. Für alles dies muffen wir Ihnen den höchsten Dank wissen als Deutsche, als Preußen, als Juden — und darum nehmen Sie einen innigsten Willkvmmsgruß aus tiefbewegten Herzen mit Freundlichkeit und Freude an! Die israelitische Gemeinde." Danzig, 10. März. Einen Beweis mehr für die Richtigkeit dessen, was in dieser Zeitung über die Stellung der Juden mehrfach gesagt worden, liefert ein Artikel im Franks. Journ. von hier, der so lautet: „Einer der hier gewählten drei. Deputaten für die erste Kammer hatte das Mandat für Danzig nicht angenommen. Für denselben wurde nun der jüdische Bankier Magnus aus Berlin, ein Reaktionär, gewählt. Es ist diese Wahl ein interessanter Beitrag zur Geschichte von Danzigs sozialen Zuständen. Dieselbe Ressource Konkordia, die bis vor einigen Wochen keine Juden unter sich duldete, dieselben Vaterländer, die alle Juden als Demokraten Königsmördern gleich verfolgen, haben die Wahl dieses Juden Magnus bewirkt, weil er gut reaktionär ist. Ich wette, diese guten Christen im danziger Preußenvereine wählen den Teufel selbst zum Deputirten, wenn sie nur wüßten, daß er zur äußersten Rechten gehöre." Frankfurt am Main, 28. März. Wir theilen hier einen länger« Bericht über die beabsichtigte Neugestaltung der hiesigen Gemeindeverfassung mit, da dieser Gegenstand jetzt zu wichtig ist, um nicht so ausführlich wie möglich behandelt zu werden. „Die hiesige israelitische Gemeindeverwaltung hat, in Erkennung 'ihrer Psticht und in dieser wichtigen Angelegenheit die Initiative ergreifend, die Wahl eines Ausschusses von achtzehn Gemeindeangehörigen zur Entwerfung einer neuen Gemeindeordnung einstimmig beschlossen. Die Wahl wird am 22. und 23. d. M. vor sich gehen und sind dabei die Grundsätze der Gleichberechtigung im weitesten Sinne geltend gemacht, indem als „Wähler und wählbar alle volljährigen männlichen Gemeindeangeh örigcn" bezeichnet werden. Erscheint uns nun gleich die Zahl von achtzehn Mitgliedern für die schwierige und vielverzweigte Aufgabe zu klein, und hätten wir schon der größer« Theilnahme wegen den Ausschuß größer gewünscht, so ist doch dieses nur eine Ausstellung kn Betreff der Form, das Wesen der Sache muß jeder Freund der Religion wie der Freiheit freudig begrüßen. Denn es ist keinem Zweifel unterworfen, daß das religiöse Gemeinwesen der hiesigen Israeliten bisher an tiefen Schäden gelitten habe. Der Mangel an aller und jeglicher Oeffentlichkeit in Betreff der Gemcindezustände, die theilweise Selbstergänzung des Gemeindevorstandes, so daß der Gemeinde auf die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten nur ein schwacher Einfluß gestattet war, die vollständige Selbstergänzung des Schulrathes *), so daß den Gemeindemitgliedern in der wichtigsten und heiligsten Sache, der öffentlichen Erziehung ihrer Kinder, gar kein Einfluß gelassen wurde, die Verfallcnheit des öffentlichen Kultus, die Zerfallenheit der Gemeinde in überreizte Parteien, dazu eine sehr bedeutende Schuldenlast, deren größten Theil dieselbe — Schmach der untergegangenen Zeit der Volksbedrückung! — zur Bezahlung des ihr wieder entrissenen Bürgerrechtes sich aufbürden mußte: das sind die Uebel, woran das israelitische Gemeinwesen leidet, deren Heilung durch das Zusammenwirken aller Kräfte des Gemeindekörpers angestrcbt werden muß. Neben diesen gemeinsamen Uebeln aber, welche beseitigt, besitzt die Gemeinde auch gemeinsame Güter, welche durch die Vereinigung Aller erhalten werden sollen. Wir nennen hier vor Allem die Religion, die, nachdem der israelitische Bürger, dieser Stiefbürger, zum vollberechtigten Staatsbürger geworden, die Israeliten allein noch verbindet,- und, soweit die Ansichten über sie auch auseinandergehen mögen, in Betreff des gemeinsamen Glaubens auch in Zukunft verbinden soll und kann. Es ist nämlich der jetzige Kampf aus dem Gebiete des Judenthums ein Streit über die äußere Form; über das Wesen der Religion, über ihre inneren, einfachen und vernünftigen Grundwahrheiten sind die Parteien nicht im Streite. Das Judenthum kennt überhaupt nur ein Dogma: den Glauben an einen einzigen und einigen Gott, und selbst dieser Glaube soll nicht blindlings angenommen, sondern durch Erkenntniß in der Seele befestigt *) Wir sind weit davon entfernt, diese Uebelstande den wackeren und trefflichen Männern, welche im israelitischen Vorstande und Schulrathe wirken, zur Last legen zu wollen. Es ist der Geist des Polizeistaates, der auch diese Verhältnisse geregelt har: ihn allein trifft Schuld und Vorwurf. Anm. d. Eins.

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