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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-03-19 · Heft 12 (19.3.1849) · p. Seite 157

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 12 (19.3.1849)
Date
1849-03-19
Page
Seite 157 (sequence 5)
Language
German
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157 gedeihliche Wirksamkeit der Kammern bezüglichen Passus für die Dauer der Session in das Kirchengebet einzuschalten, ist dem hiesigen israelitischen Konsistorium keine solche Weisung zugegangen. Dasselbe hat sich hierdurch veranlaßt gefunden, gegen diese Verletzung der verfassungsmäßigen Gleichstellung aller Konfessionen bei seiner Vorgesetzten Behörde, dem Oberpräsidium der Rheinprovinz, energisch Beschwerde zu führen*). Hamburg, 1. März. Die bürgerliche Gleichstellung der Juden in hiesigem Staate hat bereits eine edle Frucht emporgetrieben. Es hatte nämlich der verstorbene Bankier Herr Salomon Heine zum Andenken seines früh vollendeten Sohnes, Hermann, eine Stiftung gegründet, um armen, aber rechtlichen und strebsamen Handwerkern und Handelsleuten durch ein zinsenfreies Darlehn, das sich bis auf 2000 Mk. belaufen kann, zur Betreibung ihres Geschäftes behilflich zu sein. Nach §. 4 der Stiftungsurkunde sollte diese Wohlthat sich bis zu dem Tage nur auf die israelitischen Gemeindeangehörigen beschränken, an welchem die beengenden Schranken fallen werden, die den Juden die Wege des Fortkommens mehr als den übrigen Einwohnern erschweren und schwer auf ihnen lasten. Diese Schranken sind nun gefallen, und mithin, nach dem Willen des Testators, haben die Christen gleiche Ansprüche mit den Juden an der Wohlthat der genannten Stiftung, wodurch die Zahl der dieselbe Beanspruchenden sich mindestens um das Doppelte vermehren wird. Dieses berücksichtigend, hat Herr Karl Heine, Sohn des Testators, den Stistungssond am gestrigen Tage um 100,000 Mk. Bko. vermehrt, und sind selbige bereits von seinem Bankkonto abgeschrieben und der Administration der Stiftung überwiesen, die auch schon heute zur Anzeige bringt, daß vom Jahre 1850 an, sowol Christen als Juden, bei der Vertheilung der Darlehne in gleichem Maße berücksichtigt und Christen mit zur Verwaltung hinzugezogen werden sollen. (Nat. Z.) Hamburg, 3. März. (Eingesandt.) In der „Hamb. Zeit." ist folgender Artikel zu lesen, der, abgesehen von seiner, jetzt wol veralteten Polemik gegen *) Es ist dies wol nur ein Lokalversäumniß gewesen, denn der Unterzeichnete hatte das desfallsige lithographirte Schreiben erhalten. D. Re da kt. den Tempel und einigen anderen eigenthümlichen Bemerkungen, doch dringend der Beherzigung in Hamburg zu empfehlen ist. Er lautet: Die Synagoge. An meine Mitbrüder zu Hamburg. Ob im Allgemeinen die Kirche vom Staate zu trennen sei, dieses zu erörtern, gehört nicht hieher; daß aber der rechtgläubige Jude, der alle Pflichten gegen den Staat erfüllen, dennoch nicht ganz in's Völkerleben aufgehen will, die Synagoge als das einzige auch den Juden fortan umschließende Band ansehen muß, das liegt außer Frage. Denn nur auf diesem beschränkten Raum finden sich die zerstreut Lebenden in religiöser Hinsicht heimisch. Sie ist ihm das Vaterhaus, wo er gemeinschaftlich mit seinen Brüdern seine Hände zum Gebete erhebt, für sich und den Staat, dessen schützende Hand sein zeitliches Wohl fördert. Darum thaten auch unsere Väter, selbst in den Zeiten der Drangsale, so viel zur Verherrlichung ihrer Gotteshäuser. Ein sprach- und gesangkundiger Vorsänger, liebliche kunstgerechte Melodieen belebten Herz und Geist der Andächtigen in den überfüllten Räumen. Aber der Völkerdruck, der uns in der Gesittung so weit zurückgebracht, wirkte auch verderblich auf die Synagoge. Die reinen Heimathsklange wurden durch elende stimmlose Vorsänger verkrüppelt, ohrzerreißend und andachtstörend. Dennoch blieb die Inbrunst der Betenden ungeschwacht. Das religiöse Gemüth unserer Voreltern, ihre heilige Einfalt wußte den Weg zum Himmel zu finden, trotz des verfallenen Ritus und des jämmerlichen Gejodels. Diese Zeit der Unschuld aber ist nunmehr vorüber. Seit einem halben Jahrhundert hat sich der Jude ganz verwandelt. Auch er nahm in allen Richtungen des gesellschaftlichen Lebens eine sittliche und intellektuelle Bildung in sich auf, und da konnte ihn auch die Andachtsweise in der Synagoge nicht mehr ansprechen: sie galt ihm vielmehr für eine Entweihung des Allerheiligsten, und trieb ihn aus der Synagoge heraus. So entstand vor 28 Jahren der Tempel, der trotz seiner unerlaubten*) Eingriffe in den Ritus, von so vielen Strenggläubigen besucht ist, weil ihnen dort Alles geboten wird, was sie in der Synagoge so *) Und wer will dem Verf. des Artikels anderweitige Eingriffe erlauben? Er kennt doch den Werth und die Bedeutung eines Minhag in Israel!

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