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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-03-12 · Heft 11 (12.3.1849) · p. Seite 148

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 11 (12.3.1849)
Date
1849-03-12
Page
Seite 148 (sequence 12)
Language
German
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148 sich jetzt aus Rache übet die fehlgeschlagene Bettelei zum ärgsten Begeiferer der Juden umgewandelt!!.." Von hier aus hat die, wenn ich sagen darf, politische Polemik ein Ende, und wendet sich zur theologischen Polemik. Mitten in den Unruhen des vorigen Jahres nämlich hat sich Ln Pesth eine „israelitische Reformgenossenschaft" gebildet, welche den Herrn Einhorn zu ihrem „Rabbiner" sich gewählt, und denselben nach Berlin gesandt, um die Einrichtungen der berliner Reformgenossenschaften kennen zu lernen. Zunächst erhalten wir daher eine Predigt „Mund und Herz'" über 5 Mos. 30, 11—14., die Hr. Einhorn im „Gotteshause der Genossenschaft für Reform im Judenthum zu Berlin" am 3. September gehalten. Die Predigt ist einfach und warm, eigentlich nur eine individuelle Situationspredigt, in der die Komplimente für die Reformgenossenschaft ein wenig zu stark aufgetragen sind (S. 6.), der Redner von „der hohen Ehre, das Wort an Sie richten zu dürfen", unkanzelmäßig spricht, und einige kleine Jrrthümer vorhanden, wie daß der Polytheismus und Götzendienst von der Erde verschwunden, während er noch fast die Hälfte der Menschheit inne hat. — Hierauf folgt: „Einige Bemerkungen über das „Gutachten" des Herrn L. Schwab, Rabbiner der israelit. Gemeinde zu Pesth, von I. Einhorn, Rabbiner der israelit. Reform-Genossenschaft daselbst. Pesth, 1848." Wir ersehen aus dieser Broschüre, daß die Bildung der Reform-Genossenschaft zu Pesth nicht ohne gegenseitige Bitterkeiten ablief, und daß Schwab ein Gutachten gegen diese Genossenschaft veröffentlicht hat, welches diese „Bemerkungen" zu entwaffnen suchen. Wir haben dieses Gutachten Schwab's nicht vor Augen bekommen, und können daher ein allgemeines Urtheil über Angriff und Widerlegung nicht fällen. Allein so weit uns die Sache in diesen „Bemerkungen" vorliegt, können wir nicht anders als die Gewandtheit und Schärfe anerkennen, mit welcher Einhorn zu verfahren vermochte. Er fordert von Schwab, der die Reformer für „aus der Gemeinde Israels getreten" erklärt, ein festes Prinzip, von dem aus er dieses Urtheil fallen dürfe. Ein solches Prinzip findet er im strengorthodoxen Judenthum, aber dies erkennt Schwab nicht an, sondern der will ebenfalls Reform. Dadurch geräth die Frage auf das Gebiet der Subjektivität, und der Einzelne kann sich nicht mehr anmaßen, die Grenze der Reform so festzustecken, daß darüber hinaus ein Verdammungsurtheit, eine Exkommunikation erfolge. Schwab hat sich aber dennoch einen Stützpunkt gegeben, nämlich als Grenzlinie stellt er die Sabbat- und Beschneidungsfrage fest. Hier hat aber Schwab den Fehler begangen, eine Bedeutung des Sabbats und der Beschneidung aufzustellen, deren Nichtigkeit der Gegner leicht Nachweisen konnte. Er sagt: „als Symbole zur Veranschaulichung der zwei höchsten Wahrheiten, der einen dogmatischen: daß Gott alleiniger Urheber und Regierer der Welt ist — Sabbat — und der andern praktischen: daß unser Leib und Leben dem Dienste Gottes geweiht sein soll — Beschneidung." Diese symbolischen Bedeutungen zurückzuweisen war nicht schwer, und Schwab?;• fragen, ob denn erst die Reformer den Sabbat entweihen, wenn sie, bei der Ueberzahl derer, die ihn entweihen, außer dem Sabbat auch am Sonntage eine Andachtsstunde aufstellen, oder den nicht geradezu ausschließen, der sein Kind nicht beschneiden lassen will? Die Genossenschaft wolle den Sabbat nicht verlegen, aber nur die Tausende, die ihn verlegt haben, nicht ohne alles gottesdienliche Leben lassen. Zuletzt zieht denn E. gegen die Unthätigkeit Schwab's so viele Jahre hindurch zu Felde. Wie gesagt, wir können das Gutachten Schwab's hiermit nicht beurtheilt haben, da wir es nicht kennen; müssen aber die Gewandtheit der Widerlegung anerkennen. — Endlich Grundprinzipien einer geläuterten Reform im Judenthum. Versuch von I. Einhorn. Pesth, 1848/" Wie in der vorhergeh. Broschüre negativ, so versucht hier der Verfasser positiv, der Reform einen Boden zu geben. Im ersten Kapitel „das Resormprinzip" stellt der Verfasser den Unterschied zwischen Lehre und Zeremonie fest, erweist die Unwandelbarkeit jener und die nothwendige Veränderlichkeit dieser, was er durch eine Reihe geschichtlicher Fälle erörtert. Was wir diesem Kapitel zum Vorwurf machen, ist die alte Unsicherheit, indem er die göttliche Offenbarung, die „unseren Vätern vor Jahrtausenden" geschehen/ von vorn herein aufstellt, sofort aber wieder von den „vielen heidnischen Schlacken, die dem Golde der jüdischen Religionsbegriffe anhafteten" und zwar schon in der Tora — denn er meint den Opfeckultns, die Erstlinge rc. — spricht, so daß die Frage, was ist göttlich offenbart und was nicht, unberührt und umgangen bleibt, die Kernfrage. — Das zweite Kapitel „die Aufgabe des Judmthums" bespricht in recht klarer, anschaulicher Weise die bereits hinlänglich durcharbeiteten Ansichten vom Zweck des Judenthums und seiner Erhaltung als Trägers und Verbreiters der reinen Erkenntnis, hebt aber besonders die Pflicht des Judenthums zur Selbstreinigung

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