Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1849)
- Date
- 1849-03-05
- Page
- Seite 130 (sequence 6)
- Language
- German
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130 ein altes und sehr häufig erst in neuerer Zeit, ebenfalls im Widerspruch mit früheren historischen Rechten, gebildet. Vor Allem aber steht es im Widerspruch mit der supponirten Auslegung dcS religiösen Jndifferentismus Seitens des Staats. Jedoch ist diese, wie oben angedeutet, zurückgewiesen. Es soll unter jenem religiösen Jndifferentismus nicht eine Gleichgiltigkeit gegen Religion und Kirche, sondern die Gleichberechtigung aller Bekenntnisse verstanden werden, welche früher ausgeschlossen war. Wolan! Dann aber muß dem Staate an der Entwickelung und Erhaltung des Judenthums, als einer religiösen, ebenso gut gelegen sein, als an der des Christenthums. Die Bekenner des Judenthums bedürfen für ihn ebenso sehr der religiösen Erziehung, als die des Christenthums. Es würde dem Judenthum gegenüber eine Ungerechtigkeit sein, die evangelische und katholische Kirche auszuzeichnen, wie dies in der Absicht des Art. 12 der Verfaffungsurkunde zu liegen scheint, und dem Christenthum gegenüber bedarf es für den Staat mehr, als historischer Verpflichtung, um die Obliegenheiten gegen dasselbe auch ferner zu erfüllen. Ferner muß die innere Entwickelung der Kirche und Synagoge eine ganz freie sein, wie Solches auch in Aussicht gestellt ist; aber die Verwaltung evangelischer und katholischer Kirchenangelegenheiten durch eigene und getrennte Ministerialabtheilungen, welche, trotz der ministeriellen Versicherung vom Gegentheil, den Anschein hat, für die Dauer beibehaltenzu werden, fordert ein Gleiches für das Judenthum. Daß sich früher der Staat um die Verwaltung der betreffenden jüdischen Angelegenheiten nicht bekümmert, rechtfertigt denselben für die Zukunft nicht. Was in dieser Beziehung nicht vorhanden, muß geschaffen werden. Darum genügt es aber auch nicht, jüdische Seminarien einzurichten, wo, wie es heißt, das Bedürfniß dazu vorhanden. Wir warnen zeitig vor einer solchen Auslegung dieser Bestimmung, als wenn zur Forderung der betreffenden Seminarien nur diejenigen Provinzen berechtigt wären, wo, wie in Posen, die Juden in auffallend großer Anzahl wohnen. Das Bedürfniß ist vielmehr überall vorhanden, wo Juden wohnen, und dies ist in allen Provinzen der Fall. Zum Beweise diene Westfalen, welches fast die geringste Zahl jüdischer Einwohner von allen preußischen Provinzen zählt, und doch schon seit mehr denn 20 Jahren ein eigenes jüdisches Lehrerseminar besitzt. Dazu ist ferner nöthig, daß Synagogen eingerichtet, und für diese, wie für die christlichen Kirchen, jüdische Geistliche bestellt, ebenso auch die Gemeinden hierin nach Bedürfniß vom Staate unterstützt werden. Denn die Kirche ist nur die Fortsetzung der Schule. Sie ist die Bildungsanstalt für die Erwachsenen, welche der religiösen Fortbildung ebenso sehr bedürfen, wie die Jugend der religiösen Grundbildung. Ohne diese würde die religiöse Wirksamkeit der Schulen nutz- und kraftlos bleiben. Die Saat würde nicht keimen und aufgehen, welche dort ausgestreut wird, oder doch ohne Früchte zu tragen, bald verwelken. Alsdann ist aber auch endlich noch eine Anstalt zur Ausbildung von Geistlichen erforderlich — eine jüdisch-theologische Fakultät an preußischen Universitäten, wie eine katholische und evangelische. Solches erfordert eine vollständige Parität der Bekenntnisse, wohin nach ministerieller Erläuterung der religiöse Jndifferentismus des Staats zu deuten ist. Großbritanieu. London, 10. Februar. So haben wir denn das englische Parlament abermals zu begleiten Schritt vor Schritt in dem Kampf um eine Modisizirung des Parlamentseides für Mitglieder jüdischen Glaubens. Lord I. Ruffel zeigte am 9. Februar an, daß künftigen 19. das gesammte Haus als Konnte über den in beiden Häusern zu leistenden Eid zu berathen haben werde. Natürlich wird es sich hierbei um Weglassung oder Aenderung der Formel im Parlamentseid handeln, wodurch Nichtchristen die Möglichkeit, Parlamentsmitglieder zu sein, benommen wird. Der „Standard" geräth bereits in den allerchristlichsten Zorn. „Wir glauben, so früh als möglich das Publikum verwarnen zu müssen, daß die verruchte (execrable) Judenbill der letzten Session wieder in Vorschlag gebracht werden soll. Lord I. Ruffel wird einen abermaligen Versuch machen, seine Wahlschuld (die Wahl in der City soll ihm, laut Versicherung protektionistischer Blätter das Versprechen gekostet haben, daß er die Juden oder vielmehr Baron Rothschild in's Parlament bringen werde) auf Kosten des religiösen Charakters des Landes zu berichtigen." Der Standard fordert das Land auf, wie Ein Mann auszustehen und das Haus zum 19. Februar mit Petitionen gegen die Judenbill zu bestürmen. Man wird sich, dieser Aufforderung des Standard