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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-03-05 · Heft 10 (5.3.1849) · p. Seite 128

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 10 (5.3.1849)
Date
1849-03-05
Page
Seite 128 (sequence 4)
Language
German
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128 Wien, 16. Februar. (D. Z.) Die hiesigen Juden, welche schon durch die jetzt am Reichstage debattirten §§. 13, 14, 15 und 16 in einer unnatürlichen Spannung waren, sind durch die Proklamation des Fürsten Windischgrätz in Ofen vom 11. Februar auf das Aeußerste gereizt, weil sie darin beschuldigt werden, sich zu Spionen und Lieferanten „der Rebellen" gebrauchen zu lassen und über jede Judengemeinde, von der ein Mitglied Anlaß zu einem standrechtlichen oder kriegsrechllichen Urtheil giebt, 20,000 Fl. K.-M. Strafe verhängt wird. Aber noch mehr sollen die pesther Juden ungehalten sein über eine amtliche Mahnung, welche vor einigen Tagen an die dortige Jsraelitengemeinde erfolgt sein soll, wegen Einzahlung der zwei letzten rückständigen Raten der Toleranzsteuer im Betrage von 480,000 Fl. K.-M. Sie hatten sich nämlich dem Glauben hingegeben, daß die im Verlaufe von 4 Jahren noch abzutragende Ablösungssumme von 980,000 Fl. K.-M. ein für allemal suspendirt sei. 17. Februar. Die Bitte der Juden, um Milderung der auferlegten Kontribution und des Strafedikts hat bei Windischgrätz kein Gehör gefunden. Wien, 23. Februar. So ist der erste Schritt geschehen! Der Reichstag in Kremsier hat am 21. folgendermaßen votirt: §. 13 der Grundrechte wurde in folgender amendirter Form mit sehr großer Mehrheit angenommen: Den österreichischen Staatsbürgern ist die Freiheit des Glaubens gewährleistet. Sie sind unbeschränkt in der äußerlichen öffentlichen Ausübung ihrer Religion, so weit diese Ausübung weder rechts-, noch sittenverletzend ist, noch den bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Pflichten widerstreitet." Hiermit wurden alle Amendements und Zusätze beseitigt, die zum Theil gegen Aufnahme von nichtkatholischen Religionsgemeinden, wo sie noch nicht bestanden, zum Theil ebenso gegen die jüdischen Religionsgemcinden in dem gedachten Fall, insbesondere aber (durch die allgemeine Bezeichnung „nicht anerkannter Religionsbekenntnisse") gegen den Deutschkatholizismus gerichtet waren. Abg. Rieger resumirte das allen jenen Amendements und Zusätzen zu Grunde liegende Prinzip der Intoleranz im Geiste der spätem, nicht der ursprünglichen katholischen Kirche, und hielt der Gewissensfreiheit eine glänzende Standrede. Insbesondere wurde er warm und geistvoll, als er von den Leiden sprach, welche die Intoleranz der katholischen Kirche über sein eigenes Vaterland Böhmen gebracht habe. Die deutschtyrolischen Redner (Klebelsberg, Straffer), welche vorzüglich darauf antrugen, den patriarchalischen Gefühlen ihrer Provinz Rechnung zu tragen, fanden es dennoch für angemessen, sich gegen Ultramontanismus zu verwahren; sie gaben zu, daß man dem Dogma des Judenthums keine staatsgefährliche Tendenzen imputiren könne, und sprachen von der Austreibung der Zillerthaler als einem beklagenswerthen Ereignisse, das nur unter der vorigen Regierung hätte stattfinden können. Das Gesammtresultat der heutigen Sitzung aber ergiebt eine überwiegende Freisinnigkeit in der religiösen Anschauungsweise der österreichischen Reichsversammlung. Meiningen, 8. Februar. Die Art und Weise, wie die Lokalbehörden die Ausführung des §. 16 der Grundrechte zu Hintertreiben, zu umgehen und aufzuhalten suchen, spiegelt sich auch in folgendem Artikel des Fr. I. ab: Der §. 3 des dritten Artikels der Grundrechte fand bei Gelegenheit eines von einem Juden gestellten Bürger-Aufnahmegesuchs durch den hiesigen Gemeinderath unbegreiflicher Weise eine solche verdrehte Auslegung,- daß wir uns gegenwärtig in Bezug auf Aufnahme neuer Bürger ohne gesetzliche Bestimmungen befänden und so lange darauf warten müßten, bis die in jenem Paragraphen vorbehaltenen Reichsgesetze über Heimath und Gewerbe erschienen wären. Glücklicher Weise besitzen wir aber eine bis dahin geltende Gemeindeordnung vom 13. März v. I. München, 20. Februar. (Privatmitth.) Nachstehendes Faktum mag zum Beweis dienen, wie von einer gewissen Partei aus alles Mögliche ausgeboten wird, Adressen gegen Einführung der Grundrechte hervorzurufen. Der königliche Landrichter von Wertingen, Aretin, ließ Mittwoch den 14. Februar die Vorsteher mehrerer Gemeinden zu sich rufen, unter diesen auch die jüdischen Gemeindevorsteher von Buttenwiesen und Binswangen, und stellte ihnen vor, was für Gefahr durch Einführung der Grundrechte namentlich der Religion drohe. Auf dieses hinunterschrieben zwei jüdische Gemeindevorsteher eine Adresse gegen Einführung der Grundrechte, nun sage man noch, alle Juden seien Demokraten. — Aber der gebührende Lohn für diese Herren blieb auch nicht aus, indem sie

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