Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1849)
- Date
- 1849-02-26
- Page
- Seite 117 (sequence 5)
- Language
- German
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117 angebliche Siege der Rebellen zu verbreiten, um dadurch Furcht und Mißtrauen zu erregen; daher wird für jeden Israeliten, welcher oben angedeuteter Vergehen wegen kriegs- oder standrechtlich gerichtet wird, jene Judengemeinde, zu der er gehört, 20,000 Fl. K.-M. als Strafe bezahlen. Hauptquartier Ofen, am 11. Februar 1849. Alfred Fürst zu Widischgratz, w. p. k. k. Feldmarschall." Daß Juden für Handlungen, die dem Kriegsrecht zuwiderlaufen, bestraft werden, dagegen wird Niemand sprechen dürfen; daß aber die Gemeinden, die so schon gedrückten und heruntergekommenen Gemeinden dafür verantwortlich gemacht werden — was soll man dazu sagen? Haben denn die Gemeinden die Macht, Individuen von solchen Handlungen zurückzuhalten? Wir müssen voraussetzen, daß dies eben nur eine Drohung fein sollte. Berlin, 16. Februar. (Privatmitth.) Vom 15. bis 29. Januar haben Berathungen der dazu berufenen Seminardirektoren und Seminarlehrer aus sämmtlichen Provinzen der Monarchie über eine Reorganisation des Lehrerbildungswesens stattgefunden. Aus den Beschlüssen dieser Konferenz, die jedoch nur eine berathende Kraft haben, heben wir hervor: „8) Die Seminarien sind konfessionell in evangelische, katholische und jüdische, insofern provinzenweise für Letztere ein Bedürfniß vorhanden ist, geschieden. In jedes Seminar steht indessen auch Mitgliedern anderer Konfession der gastweise Eintritt offen, in welchem Falle Dispensation von dem Religionsunterricht des Seminars stattsind et." Daß dabei an nichts Anderes als diese konfessionelle Trennung gedacht werden konnte, geht aus dem hervor, was über den Religionsunterricht beschlossen worden, nämlich: „17) Der Religionsunterricht geht über das Bedürfniß der Elementarschule hinaus. Er hat weniger ein Wissen um religiöse Dinge, als religiöse Vertiefung und Gründung eines religiös-sittlichen Lebens zum Zweck. Durch eine möglichst sich vertiefende Betrachtung der biblischen Geschichte, der besten und in allgemeiner Anerkennung stehender Kirchenlieder und des übrigen Inhaltes des gottesdienstlichen Lebens, so wie durch Erklärung der Lehrschriften Alten und Reuen Testaments, soll derselbe religiöse Anschauungen und Begriffe wecken, dieselben schließlich in der Erklärung des kirchlichen Katechismus zusammenfassen und zugleich in ihrer konfessionellen Besonderheit Nachweisen. Die Religions- und Kirchengeschichte wird als besonderer Unterrichtsgegenstand in elementarer Form und eben solcher Auswahl gelehrt, Bibelkunde wird nicht als abgesondertes Lehrfach behandelt. Der Religionsunterricht wird mit dem eigenen und mit dem religiösen Leben in der größern Kirchengemeinschaft in die richtige Verbindung gesetzt." Hingegen soll in Universitätsstädten noch ein Kursus für Fortbildung der aus dem Seminar Entlassenen eingerichtet werden, der für alle Konfessionsverwandte bestimmt ist, und wo kein Religionsunterricht ertheilt werden soll. Großbritanien. London, 3. Februar. In der schon erwähnten Versammlung von Bürgern der Altstadt Londons, deren Zweck die Berathung der Zulassung der Juden (oder vielmehr aller Nichtchristen) in's Parlament war, las der Vorsitzende auch ein Schreiben Ruffels an John Abel Smith, Esq., vor, aus dem sich ergiebt, daß Lord John auch in dieser Sitzung, und zwar sehr bald, einen Antrag auf Weglassung der betreffenden Formel aus dem Parlamentseide stellen werde. Diese Formel lautet bekanntlich: „auf den wahren Glauben eines Christen"; diese Stelle würde, nach der Mittheilung des dem Meeting beiwohnenden Herrn I. Dillon, gemäß dem Vorschläge Lord I. Ruffels, fortan heißen: „So wahr mir Gott helfe!" Das Unterhaus wird ohne Zweifel diese für alle Menschheit ausreichende Formel annehmen, aber ob die starren Herren des Oberhauses, wiewol sie nickt gern mit dem Unterhause in wiederholte Konflikte gerathen, diesmal bereits ihre Zustimmung geben werden, läßt sich immer noch bezweifeln. Die Abstimmung über das Stanleysche Amendement dürfte ohnehin den Protektionisten und Orthodoxen wieder neuen Muth eingeflößt haben. Bei dem genannten Meeting trat Baron Lionel Rothschild selbst, um dessen Zulassung in's Parlament es sich doch zunächst nur handelt, mit einer mit lautem Beifall aufgenommenen Ansprache vor seine Wähler, worin er ihnen bemerkte, daß, wie er bisher nur den Weg eingeschlagen, zu dem ihm die City gerathen, er auch künftig sich auf den Rath derselben Wähler der City verlassen wolle. Schließlich wies Rothschild darauf hin, daß nicht nur die Regierung und ihre