Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1849)
- Date
- 1849-02-26
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
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114 miren auch zugleich ein warmschlagendes Herz für das Judenthum haben; denn gerade jetzt ist es Zeit, weil Ihr von keiner Seite her bevormundet werdet. — Auch der Reformverein ist seit einiger Zeit unthätig, wahrscheinlich wegen Mangel an Stoff, und hat auf sein Schreiben hin, das ich jüngst erwähnte, noch gar keine Antwort erhalten. Sie sehen, es liegt Alles im Argen, mögen sich die Verhältnisse bessern! Aus Baiern, 15. Februar. (Privatmitth.) Wenn einmal in der Zukunft zu den sieben Wundern der alten Welt die Wunder der neuen Welt gestellt und aufgezählt werden: dann wird wol an der Spitze stehen das Wunder, daß in der baierschen Kammer neben Abel ein Jude Abgeordneter ist! Freilich sitzt dieser Jude — Dr. jur. Morgenstern — nicht neben Abel, denn dieser Exminister möchte noch immer mit seinem ausgestreckten Arm die alte Zeit wieder herziehen und halten, während Morgenstern auf der Bank der Linken seinen Sitz hat. Es darf nicht unbeachtet bleiben, daß Morgenstern erst durch einen Kammerbeschluß seinen Sitz erhielt, da der Wahlkommiffär seine Erwählung beanstandet und ein neues Skrutininm angeordnet hatte. — Sonst wurde nirgends in Baiern ein Jude gewählt, da die Intoleranz Hierlands immer noch viel Boden hat. — Insbesondere zeichnet sich die protestantische Kirche durch ihre Unduldsamkeit gegen Juden aus. Von dem Beschlüsse des oberfränkischen Landrathes, keinen Juden in die Geschwornenliste zu setzen, welcher Beschluß durch die protestantischen Geistlichen provozirt wurde, fand sich bereits in dieser Zeitung eine Mittheilung. Der Kampf, welcher von vr. Aub in der Presse darüber geführt wurde, endete, nach dem Urtheile aller Unparteiischen, mit einer großen Niederlage der protestantischen Pfarrer, indem ihre Unwissenheit wie ihre Unduldsamkeit durch ihre eigenen Worte zur Schau gestellt wurde, so daß hier wie nirgends die Wahrheit des qui s'excu86, s'sccusv sich bewahrte. Ein neuer Beleg dieser Intoleranz ist enthalten in einer Anweisung für die Hebammen hinsichtlich ihrer religiösen und kirchlichen Verrichtungen in protestantischen Pfarreien, vom 2. August 1848. Diese von dem Oberkonsistorium zu München gegebene Anweisung enthält im §. 3 den Satz: „Jüdischen Hebammen ist nicht gestattet, Handlungen, welche auf das christliche Glaubensbekenntniß Bezug haben, in oder außer der Kirche zu verrichten." Auf den ersten Blick könnte man denken, darunter seien vielleicht die Jach- oder Nothtaufen verstanden, und Niemand wird eS der Kirche verargen, Solche nicht durch Andersglaubende vornehmen zu lassen. Ja, welche jüdische Hebamme würde sich zu solchen und ähnlichen kirchlichen Handlungen verstehen? Aber nein, die ganze kirchliche Handlung besteht darin, daß hie und da an einigen Orten die Hebamme das zu taufende Kind bis vor den Altar hin trägt und allenfalls Haupt oder Brust des Täuflings entblößt, und dieses will man auch nicht gestatten, wodurch den jüdischen Hebammen leicht oder wahrscheinlich ihre Nahrung geschmälert würde. — Glauben Sie nicht, daß ich Duldung in der katholischen Kirche suche; in unserer Kammer sitzen die 13—14 katholischen Priester allzumal an der Seite Abels und stimmen mit vollem Munde gegen die Grundrechte. Allein in der katholischen Kirche ist die Intoleranz dogmatisch, objektiv, ich möchte sagen naturwüchsig; in der protestantischen Kirche subjektiv, unnatürlich, daher mehr anekelnd.— Ueber das kirchliche Leben in der Synagoge kann ich Ihnen Nichts berichten. Kömmt die große Synode im Sommer zusammen, so werden sich auch Baiern, Rabbiner und Laien, betheiligen. Sollte, wie zu fürchten, die große Synode noch nicht ausführbar sein, so wird man hoffentlich einstweilen in kleinen Synoden allenthalben vorbereiten. Ich fürchte von der Freiheit Nichts für die Synagoge. Denn je mehr Freiheit, je mehr Lebensthätigkeit. Mag mancher alte Zweig von dem Lebensbaum unserer heiligen Lehre abgebrochen oder geschnitten werden: der Stamm, die Wurzel, die ewige Wahrheit bleibt unversehrt und treibt fortan frisches Grün, Blüte und Frucht: im iibu2i rtbto ttros» wip 3>“ii ü3 roasn robm. —b. Dresden, 14. Februar. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde mit Einstimmigkeit der Beschluß gefaßt: 1) Die Kammer erklärt sich dahin, daß die Grundrechte des deutschen Volks das geringste Maß der Rechte und Freiheiten des sächsischen Volkes enthalten und daß ungeachtet der Publikation derselben alle Gesetze fortbestehen, welche dem Volke größere Rechte und Freiheiten gewähren; 2) die Kammer bringt an die Staatsregierung den Antrag und die Ermächtigung, daß dieselbe die Grundrechte nebst dem damit erschienenen Einführungsgesetz und mit dem vorstehend unter 1. aufgestellten Grundsätze, aber ohne