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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-02-19 · Heft 8 (19.2.1849) · p. Seite 109

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 8 (19.2.1849)
Date
1849-02-19
Page
Seite 109 (sequence 13)
Language
German
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109 war der Charakter des ganz dem Zwecke des Synedciums entsprechend, auch mehr die eines obersten Richters für alle Fälle religiöser Entscheidung, obgleich auch er spater den Titel führte und zu gewissen Zeiten öffentliche Synagogatvorträge hielt (vgl. u. a. Pes. 70, b). Für Aiyilprozesse stand ihm ein yn rP2 28 zur Seite, welcher Geschäftszweig und -Titel ebenfalls den späteren Rabbinern bis auf die jüngste Vergangenheit verblieben ist. Jndeß hatte diese hervorragende Stellung, welche dem zugewiesen wurde, eines Theils in der wieder aufgeblühten Kraft des israelitischen Staats- und Volkslebens ihre Begründung, andern Theils beschränkte sich der Glanz derselben auf die Person einzelner Individuen, ohne sich den gleichzeitigen oder späteren Rabbinern auch nur in entsprechender Weise mitzutheilen. Zwar sind die Weisen und Lehrer Israels stets hoch geehrt worden. Ja die betreffenden Gesetze der Bibel und des Talmuds schreiben oft eine knechtische Ehrfurcht vor. Jndeß sind diese nach orientalischer Anschauungsweise zu deuten, in der That war das Verhältniß doch ein kindliches und galt mehr Gott und seinem Gesetze, um derentwillen sie da waren und lehrten, als ihren Personen (vgl. Kar. II, 242 ff.). So schwinden also alle drei Momente, welche allein geeignet sein könnten, das israelitische Priester- und Rabbinerthum zu einem gehässigen Pfaffenthum zu machen, als leere Beschuldigungen in ihr Nichts zurück. Die israelitischen Priester und Rabbiner sind frei von Kastengeist, die religiöse Wissenschaft ist fern, deren ausschließliches Eigenthum zu sein, sondern vielmehr als ausdrückliches und nothwendiges Gemeingut aller Bekenner des Judenthums gegeben. Endlich sind sie auch frei von allen hierarchischen Bestrebungen und Gelüsten. Es ist vielmehr ausdrücklich verboten, das Studium religiöser Wissenschaft zu materiellen Zwecken zu benutzen, wodurch eine persönliche oder Standesüberhebung befördert werden könnte, was als ein Mißbrauch derselben gilt (vgl. Abot 4, 5. 1, 13; vielleicht auch 1, 10 u' a. St.). Im Anfänge war es sogar den Lehrern und Rabbinern geboten, unentgeldlich ihr Amt auszuüben, erst später lernten sie der Noth und den Verhältnissen nachgeben (Kar. 1. c. 246, 5). Auch bezeugt die Geschichte aller Zeiten, daß die Rabbiner und Lehrer Israels eher in Dürftigkeit, als in Umstanden gelebt haben, welche geeignet gewesen waren, eine Ueberhebung über ihre anderen Glaubensbrüder zu unterstützen. Eine Solche war auch unmöglich gemacht durch das abhängige Verhältnis, worin sie zu ihren Gemeinden gehalten wurden. So hätten wir die Rabbiner gegen die falsche Beurtheilung ihres Berufs und ihrer Stellung gerechtfertigt. Gerechter scheint die Beschuldigung ihrer Thatenlosigkeit zu sein. Aber sie scheint dies auch nur. Denn Niemand wird z. B. den Rabbinern der alten, orthodoxen Schule nicht strenge Erfüllung ihrer Pflichten verwerfen, welche sie vorzüglich in der genauen persönlichen Beobachtung religiöser Satzungen und der gewissenhaften Entscheidung kasuistischer Fragen suchten. Es versteht sich von selbst, daß eine ebenso strenge Moralität nicht von ihren Verpflichtungen ausgeschlossen war. Sehr erklärlich ist aber auch die scheinbare Thatenlosigkeit der Rabbiner aus der neueren, philosophischen Schule, welche zur Zeit, wo das Judenthum den Formalismus des Talmuds erst zu überwinden strebt, noch keinen festen Boden praktischer Wirksamkeit wieder gewonnen haben. Nicht als wenn ein Solcher den Rabbinern irgend einer Zeit fehlen könnte, aber die Hervorkehcung des geistigen Inhalts im Judenthum, wie die Erziehung der Neuzeit an demselben gehört zum Theil noch den Bestrebungen der Gegenwart an und ist weder schon zum vollständigen Durchbruch, noch zur allgemeinen Anerkennung gekommen. Die Thätigkeit der neueren Rabbiner ist eben bis jetzt hauptsächlich eine wissenschaftliche, welche dem Judenthum das Stadium seiner gegenwärtigen Entwickelung schneller durchlaufen hilft. Für die Masse des Volks und die reale Gemeinde ist diese freilich oft für den Augenblick ohne benutzbaren Werth und praktische Bedeutung, bis das Judenthum die gegenwärtige Stufe seiner Entwickelung als Durchgangspunkt hinter sich haben wird, aber für das Judenthum an sich und die ideelle Gemeinschaft in demselben dennoch nothwendig und von hoher Wichtigkeit. Außer dem Mißverhältniß, worin oft durch die Neigung zur orthodoxen oder philosophischen Richtung Rabbiner und Gemeinde gestellt waren und Erstere in ihrer Thätigkeit gehemmt oder behindert wurden, wirkte auch dazu die Entfernung der Rabbiner und die oft weit gelegenen und zerstreuten Ortschaften ihres Sprengels mit. Als früher das Beispiel der Strenge in der persönlichen Befolgung der zeremoniellen Vorschriften der Bibel und des Talmuds, wie auch die kasuistische Beantwortung zweifelhafter Fragen aus den Vorkommnissen des religiöspraktischen Lebens die einzige Anforderung und Thatigkeit der Rabbiner ausmachte, schadete die Entfernung derselben und die weite Ausdehnung ihres Sprengels nicht. Anders aber ist es jetzt, wo die Wirksamkeit der

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