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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-02-19 · Heft 8 (19.2.1849) · p. Seite 108

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 8 (19.2.1849)
Date
1849-02-19
Page
Seite 108 (sequence 12)
Language
German
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108 Kultus, ist nicht das, was eines der Zugeständnisse sein würde, die, es ist wahr, auf dem bürgerlichen und staatlichen Gebiete immer neue und größere Forderungen Hervorrufen.... Ebenso wie in der Politik giebt es Anmaßung der Gewalt und Bruch des Gleichgewichts, ebenso schleicht sich in allen Religionen in Zeiten der Unwissenheit und des Fanatismus kindischer und lächerlicher Aberglauben ein, und der Aberglaube ist das Werk des Menschen und von Gott verdammt. Er geht von Jahrhundert zu Jahrhundert über, und der unwissende Haufe unterscheidet sie nicht, trennt sie nicht von den wahren Glaubenslehren, und schreibt denselben geheiligten Charakter, denselben göttlichen Ursprung dem zu, was menschliche Erfindung ist. Hier ist das Feld, wo die Restauration Betreffs des Kultus vor sich gehen muß. Niemand weiß nicht, daß die Dogmen, die Grundlehren der Religion, die Lehrsätze und Gebräuche, welche daraus fließen, unbeweglich und dauernd sind, und daß die geistlichen Hirten die Verwalter und natürlichen Vertheidiger dieser Prinzipien und Maximen sind und sein müssen. Unsere Gegner werden vielleicht anführen, daß unsere religiösen Doktrinen jede Reform irgend einer Art verbieten; aber das Gesetz, die Vernunft und Geschichte erheben sich gegen sie. Wir fügen hinzu, daß diese vorgebliche Unbeweglichkeit der Religion in ihren zusätzlichen und Disziplinarlheilen nicht allein irrig, sondern der Religion selbst schädlich ist. Ueberdies stößt die unwiderstehliche Richtung der Geister, fortzuschreiten auf dem Gebiete der Ideen gerade eine mit der Vernunft so wenig übereinstimmende Theorie um. — Die Gründung eines rabbinischen Kollegiums für alle Israeliten des Königreichs hat gleicher Weise eine Darstellung der Motive an der 'Spitze, die wir des Raums wegen hier nicht wieder geben können. Die anderen Artikel des Entwurfs betreffen meist die Herbeischaffung der Kultuskosten. Sicherlich wird die sardinische Regierung nicht auf halbem Wege stehen bleiben, und nachdem sie den Titel und die Rechte des Bürgers auf die Israeliten ausgedehnt hat, wird sie nicht anstehen deren Kultus ein Kapitel auf dem Staatsbudget zu bewilligen. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. ii. Hamm, im Januar. Die Rabbiner in ihrem gegenwärtigen Verhältnisse zu den Gemeinden. (Schluß.) Daß die höchste Weisheit bei den Hebräern religiöse Eekenntniß, die Kenntniß und Ausübung des göttlichen Gesetzes war, ist erwähnt. Da nun zur Bewahrung und Uebung dieses Gesetzes Alle verpflichtet waren, so ist es natürlich, oaß selbst die, welche vorzugsweise mit der Lehre und Pflege religiöser Wissenschaft beauftragt scheinen, die Rabbiner, keinen besondern Stand bildeten, unter dessen Mitgliedern die Wissenschaft als ein Mysterium bewahrt worden wäre. Solches wäre dem Zweck und Inhalt derselben entgegen gewesen. Die Vorschriften des Judenthums verpflichten daher auch Jeden zum Studium des Gesetzes, bedingen sogar nebenbei die Erlernung eines Gewerbes, um eben jenes Studium nicht zur ausschließlichen Beschäftigung eines Standes zu machen. Die Hervorragung, zu welcher Einzelne gelangen, liegt daher in ganz anderen Umstanden, als isolirenden Standesunterschieden begründet: in hervorstechenden Talenten und ausgezeichneter Frömmigkeit. Auch sind mehrere fromme und gelehrte Handwerker unter den rabbinischen Autoritäten bekannt geworden (R. Jochanan, der Schuhmacher; R. Josua, der Köhler ["'ttns] u. s. w.). Wie in den ersten Anfängen des Prophetenthums, so war auch dies Gesetzesstudium ursprünglich sich selbst überlassen. Später wurden zur Erhaltung und Pflege des Gesetzesstudiurys Schulen eingerichtet, indeß wiederum nicht zur Ausbildung von Rabbinern, sondern zur allgemeinen Gesetzespflege und Verbreitung religiöser Wissenschaft. Jedoch ist, da durch den Drang der Zeiten das Volk der Religion und den damit zusammenhängenden Institutionen immer mehr entfremdet worden, die Kenntniß und Pflege jener Gottesweisheit auch nach und nach in die Hände Einzelner gekommen. Aber Nichts ist mehr verfehlt, als hieraus schließen zu wollen, daß die Rabbiner zur ausschließlichen Bewahrung jüdischer Religionsweisheit berufen seien. Die Stellung der Rabbiner war ebenfalls im Ganzen eine sehr demüthige. Nur die des als Vorstehers des Synedriums zu Jerusalem, war vielleicht noch eine mit der Würde des Hohenpriesters rivalisirende. Jedoch

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