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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-02-19 · Heft 8 (19.2.1849) · p. Seite 107

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 8 (19.2.1849)
Date
1849-02-19
Page
Seite 107 (sequence 11)
Language
German
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107 mit der Gelehrsamkeit in der theologischen Literatur eine tiefe Kenntniß der Wissenschaften verbinden, und, indem sie mit dem Gewichte ihres Ansehens die Unverletzlichkeit des väterlichen Glaubens aufrecht erhalten, doch den Forderungen des Jahrhunderts Rechnung zu tragen verstehen. Der würdige piemontcsische Oberrabbiner hat sich stets als eifriger Israelit und als Mann des Fortschritts zugleich gezeigt; sein Entwurf zur Reorganisation des israelitischen Kultus in den sardinischen Staaten verleugnet nicht diesen doppelten Charakter. Derselbe theilt sich in zwei Abschnitte; der erste befaßt eine klare Entwickelung der Bedürfnisse der israelitischen Genossenschaft; der zweite die Fundamentalartikel einer Organisation, geeignet, diesen Bedürfnissen zu genügen. Herr 'Lelio fordert die Herstellung eines Zentralkvnsistoriums und von Bezirkskonsistorien gleich den französischen, aber zur Seite des Zentralkonsistoriums schlägt er außerdem die Schöpfung einer Konsistorialversammlung und einer rabbinischen Synode vor. Wir glauben die Darstellung übersetzen zu müssen, welche diesem Vorschläge vorangeht. Jede ausübende Gewalt muß verantwortlich sein und der Prüfung unterliegen; diese Verantwortlichkeit verhindert zu gleicher Zeit den Mißbrauch und die Vernachlässigung, und verleiht eine größere moralische Kraft. Es scheint uns folglich nicht allein günstig, sondern auch unentbehrlich, daß ein mit einer höhern Macht bekleideter Rath die Thatigkeit der verschiedenen repräsentativen Körperschaften revidire, beurthcile und abschließe im allgemeinen Interesse; und ich schlage zli diesem Zwecke vor, daß über den Konsistorien es eine Konsistorialversammlung, und über den religiösen Beamteten eine rabbinische Synode gebe. Diese Versammlung und diese Synode sollen nicht permanent sein; außer außerordentlichen Fällen sollen sie ein Mal alle drei Jahre zusammenberufen werden. Die Versammlung soll zwei Aufgaben haben; die der Zensuren, also der Prüfung des Geschehenen, und die der Reform, also der Voraussicht für die Zukunft. Dieses Recht der Zensur schließt nicht ein, daß die Akta des Konsistoriums und der anderen repräsentativen Körperschaften der Sanktion jener Versammlung unterworfen werden müßten; es ist nur eine Revision, um die Mißbräuche zu entfernen, welche eingeschlichen sein könnten, und dieselben für die Zukunft zu verhindern. Da die Versammlung das Geschehene revidiren soll, so müssen sich in der Versammlung die Vertreter des Konsistoriums befinden, um nöthigenfalls über ihre Führung zu berichten und Rechtfertigung zu geben. Da sie aber auch reformiren soll, so muß sie außerdem eine mindestens gleiche Zahl anderer, durch die israelitischen Wahlkörper außerhalb der Mitglieder der Konsistorien gewählten Vertreter enthalten, um dem Einflüsse jener das Gleichgewicht zu halten und die Freiheit und Unabhängigkeit der Beschlüsse zu sichern. Der Konsistorialversammlung zur Seite wird die rabbinische Synode bestehen, zusammengesetzt aus den Oberrabbinen, unter den an Alter und Amt Aeltesten gewählt. Die Synode bcräth über den Kultus; daher ist cs gerecht, daß außer den älteren Oberrabbincn sich eine gleiche Zahl Anderer darin befindet, welche, in Verhältniß zum Alter und dem Amte, die Erfahrung und die Einsicht vereinigen. Außer der Richtung, welche sie dem moralischen und religiösen System der Israeliten geben soll, außer der Fürsorge, den väterlichen Glauben in seiner Unverletzlichkeit und Reinheit zu erhalten, kann auch die Synode berufen sein, Beschlüsse über Lehrsätze und Vorschriften (des decisions doctrinales et disciplinaires) zu verhandeln und zu formuliren. — Die Nothwendigkeit der rabbinischen Synode für das Heil und die Erhaltung der Religion ist gegenwärtig von allen gewissenhaften und dem Fortschritt und der Entwickelung der heiligen Prinzipien unserer Religion aufrichtig ergebenen Personen anerkannt. Der Synode ist es gegeben, den alten Glanz der väterlichen Religion wieder herzustellen. Ich verhehle mir nicht, daß die Idee der Reform, in Bezug auf den Kultus, wenn sie auch die vernünftigste und rechtgläubigste wäre, in furchtsamen Gcmüthern Unruhe und Verdacht weckt. Das Wort allein erregt schon Angst in ihnen; sie fürchten die schweren Folgen eines Systems unaufhörlicher Neuerungen, die, nach ihrem Sinne, den Ruin des religiösen Gebäudes, eines Gebäudes, das in mitten der grausamsten Leiden und blutigsten Verfolgungen unserer Glaubensgenossen aufrecht geblieben ist, nach sich ziehen würden. Ich bin weit davon entfernt, diese Empfindlichkeit zu verdammen; sie hat ihre Wurzel im glühendsten religiösen Gefühle. Aber wohl beachtet, diese Furcht beruht auf keiner ernsthaften Grundlage. Eine Reform, in Betreff des

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