Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1849)
- Date
- 1849-02-19
- Page
- Seite 105 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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105 der Provinz Sachsen ihrer geringen Zahl wegen gar keinen Einfluß — nicht Kaufleute, nicht Fabrikanten, sondern die große Klasse biederer deutscher Handwerker. Müßte da die „Dorfzeitung" nicht dahinterkommen, daß dieser Erscheinung ein lang dauerndes, tüchtiges Streben zu Grunde liegen muß, kein demokratisches, kein republikanisches, kein konservatives, kein reaktionäres, sondern ein einfaches, festes Streben, zur Aushilfe eines großen, gedrückten Standes nach Kräften beizutragen? Nun, sie würde es sicher nicht ganz verkennen, wenn dieses Streben nicht in der Hand — eines Juden läge; nun ist es aber ein Streben, was dem geradezu entgegenläuft, was die „Dorfzeitung" stets den Juden nachsagt; schadet Nichts, es ist doch das Streben — eines Juden! So blind macht der Haß, „der tief im Busen brennt". Dresden, 9. Februar. (Privatmitth.) Was Sie in Ihrem leitenden Artikel (No. 6) vorhersagten und ich längst ahnte, ist in Sachsen eingetroffen! Man hat uns abermals ein ä für ein U gemacht. Das Ministerium hat unterm 3. d. M. die Grundrechte des deutschen Volks zwar den Kammern vorgelegt, allein in den hinzugefügten Bemerkungen heißt es: „Zu §. 3. — Da in diesem §., verbunden mit §. 16, die volle Emanzipation der Juden und indirekt auch die Gewerbefreiheit enthalten ist, so muß zur Vermeidung von Mißverständnissen daraus hingewicsen werden, daß, so lange nicht die in Aussicht gestellten Reichsgesetze erschienen und zur Geltung gelangt sind, nach Art. 6 des Einführungsgesetzes auch wegen der Erwerbung des Grundeigenthums und des Gemeindebürgerrechts es bei den zeitherigen landesgesetzlichen Bestimmungen verbleiben muß." — Am Schlüsse des Dekrets wird noch gesagt, daß die Publikation der Grundrechte erst dann erfolgen werde, „wenn die Regierung Gewißheit darüber erlangt hat, daß von denjenigen Staaten, welche das deutsche Reich bilden werden, auch die an das Königreich Sachsen angrenzenden größeren Staaten die Grundrechte wenigstens rücksichtlich derjenigen Punkte zur Geltung bringen, bei denen in den gegenseitigen Staatsverhältnissen Reziprozität nothwendig ist." — Was wollen jene unklaren Worte anders sagen, als weil man die auswärtigen Juden in Sachsen nicht zulassen will, man aber wegen des Zollvertrags gebunden ist allen vereinsländischen Unterthanen dieselben Rechte zu gewähren, die den eigenen Staatsangehörigen zukommen, so sollen die inländischen Juden noch ferner unter dem Drucke des beschränkenden Gesetzes vom 16. August 1838 schmachten! — Also Deutschlands Vertreter haben sich vergeblich bemühet die Schmach der Religionsvorurtheile aus den deutschen Gesetzbüchern endlich zu löschen, die sächsische Regierung lehnt sich dagegen auf, sie kann es nicht fassen, daß der große Umschwung der seit dem März in Deutschland entstand und der aus einfachen Fabrikanten, Advokaten und Professoren urplötzlich Minister machte, auch den Bedrückungen, denen die Juden unterworfen sind, eine Ende machen sollte! Diese Regierung, welche sich jetzt zwischen zwei Feuer siehet, von den Aristokraten belächelt und bespöttelt (vgl. die Augsb. A. Zeit.), von den Demokraten nur einstweilen noch geduldet, will sich in dem Troß der Spießbürger eine Partei gewinnen; wie ist dies zu machen? Man beseitigt die gefürchtete Judenemanzipation, da klatschen Gevatter Schneider und Handschuhmacher in die Hände, es regnet wieder Beitrittsadressen und das Ministerium trotzt noch eine Weil: den Anmuthungen der Radikalen. Dies ist das Gehcimniß der Sache!—Hoffentlich wird dieser Anschlag aber nicht gelingen, denn, wie ich soeben vernehme, hat die Gesetzgebungsdeputation der zweiten Kammer sich bereits für sofortige unverkümmerte Publizirung sämmtlicher Grundrechte erklärt und ist zu erwarten, daß die Kammern diesem Beschlüsse zustimmen werden. Von Seiten der hiesigen israelitischen Gemeinde sind deshalb auch bereits Vorstellungen eingereicht worden. — Daß es aber noch solcher Vorstellungen bedarf, ist das Unglück; wahrlich, mit Zuversicht hoffe ich, daß bald die Zeit kommen wird, wo unbefangene Geschichtsschreiber sich nicht scheuen werden, es für eine der schlimmsten Schattenseiten in derGeschichte Sachsens zu erklären, daß in diesem Lande noch Menschenrechte vorenthalten werden, nachdem die Vertreter des deutschen Gesammtvolks die gleiche Berechtigung Aller so nachdrücklich ausgesprochen haben! Nach dem Tode des Bankiers Joseph Mendelssohn in Berlin ist dessen Sohn Alexander Mendelssohn dem hiesigen Mendelssohnvereine, mit Verwilligung einer namhaften Summe, als Mitglied beigetreten. — Bei dieser Erwähnung Mendelssohns kann ich nicht unterlassen, auf die ohnlängst erschienene 8*