Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1849)
- Date
- 1849-02-12
- Page
- Seite 90 (sequence 6)
- Language
- German
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so gesondert und selbstständig zu besorgen.) Der Gegenstand rief eine sehr lebhafte Debatte hervor. Die Frage: „Ist der Magistrat aufzufordern, die jüdische Armenpflege sogleich zu übernehmen?" wurde mit 13 gegen 7 Stimmen bejaht. Dagegen fand auch die weitere Frage: Soll der Magistrat die jüdische Armenpflege zu übernehmen haben unter Vorbehalt der hohem Bestätigung, so wie event. des Regresses und Prozesses?" die Majorität. München, 29. Januar. In Ingolstadt müssen nach einem jetzt noch giltigen Zolltarif die Juden verzollt werden, und zwar zahlen die Juden vom Leibe Eransito zu Wasser 7 kr., zu Land 1 kr., Konsum» 8 kr. 1 '/2 pf., Essito 8 kr, 1 '/r pf.; die Judenweiber entrichten die Hälfte, ein Kind den vierten Theil. Werden die Grundrechte in Baiern anerkannt, muß freilich dieser Zoll fallen, und da darf man sich kaum verwundern, wenn sich der Magistrat von Ingolstadt gegen die Einführung der Grundrechte sperrt, denn dieser Judenzoll ist einträglich. (D. k. Z.) München, 1. Februar. In der nächsten Sitzung der zweiten baier'schen Kammer am Samstage steht eine interessante Debatte in Aussicht, nämlich über die Wahl des Dr. Morgenstern, eines Juden. Eine günstige Entscheidung für ihn würde ein Ereigniß in der baier'chen Landtagsgeschichte sein; er wäre der erste Jude, der in einer baier'schen Kammer sitzt. München, 3. Februar. In der heutigen Sitzung wurde nach kurzer Debatte die Wahl des Abgeordneten I)r. Morgenstern für giltig erklärt, und dessen sofortige Einberufung beschlossen. Also der heilige Boden des baier'schen Landtags von einem — Juden betreten! Hamburg, 1. Februar. Die Berichte über den hiesigen Stand unserer Angelegenheit lauteten in diesen Tagen verschieden. Die D. Z. vom 28. Junuar läßt sich Folgendes schreiben: „Die Emanzipation der Juden, die bisher nur in das Gebiet der frommen Wünsche gehörte, ist in Hamburg nun ein fait accompli geworden und nach einem Senatsdekrete werden den Juden ohne Weiteres gegen Erstattung der gewöhnlichen Gebühren die Bürgerbriefe ausgefertigt; die Juden aber, welche schon ein Banksolium in der Bank haben, und für dasselbe schon 75V Mark bezahlen mußten, erhalten sie gratis bis auf die Stempel- und Ausfertigungsgebühr." Hingegen heißt es in der K. Z. von 31. Januar so: „Die bürgerliche und politische Gleichstellung der Israeliten scheint hier denn doch nicht so beschleunigt zu werden, wie manche Mittheilungen vermuthen ließen. Wir hören, daß der Senat einigen Mitgliedern der konstituirenden Versammlung, welche sich zum Bürgerwerden gemeldet und abgewiesen, deshalb an den Rath sich gewandt, geantwortet habe: die Stellung der hamburgischen Israeliten sei so eigenthümlicher Art, daß es zur Verwirklichung des §. 16 der Grundrechte hinsichtlich jener Glaubensgenoffenschaft besonderer legislatorischee Verfügungen bedürfe, mit deren Herbeiführung der Rath sich jetzt beschäftige. Man muß nun annehmen, daß demnächst die erbgeseffene Bürgerschaft berufen werden solle, nicht etwa, um ihr die Frage vorzulegen: Sollen unsere Israeliten mit den christlichen Staatsangehörigen gleich gestellt werden? — sondern nur hinsichtlich der Modalität kann ein auf den §. 16 der Grundrechte bezüglicher Antrag des Senats an die Bürgerschaft gebracht werden. Die Bildung einer Kommission zur Regelung jener Angelegenheit dürfte erfolgen, sobald die Bürgerschaft sich ausgesprochen haben wird. — Den Herren Oberalten, welche freilich schon oft als reaktionäre Sündenböcke siguriren mußten, schreibt man einen sehr entschiedenen Widerstand zu gegen das Beantragen unbedingter Emanzipation. Was ein solcher Widerstand unter den jetzigen Verhältnissen noch fruchten würde, vermögen wir freilich nicht einzusehen. Lübeck, 27. Januar. Auf eine in unserer Bürgerschaft gestellte Interpellation des vr. Behn, daß jetzt nach Publikation derGrundrechte die Juden bei uns nun auch in gewerblicher Hinsicht vollkommen freien Zutritt und bereitwillige Aufnahme sowol in die kaufmännischen Kollegien wie in die Aemter finden müßten, bestätigte der Senatskommiffarius, daß dies allerdings jetzt der Fall wäre und durchaus kein Hindern iß zur Aufnahme eines Juden in der Stadt bestände, welches nicht auch für einen Christen Anwendung finden könnte. (H. B.) . Wien, 30. Januar. Die Aussichten für die Juden werden hier immer trüber. In Kremsier zirkulirte diese Tage ein von indirekter Hand mitgetheiltes