Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1849)
- Date
- 1849-02-05
- Page
- Seite 82 (sequence 10)
- Language
- German
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82 brauchlich sek, den Untergeordneten der Handelsleute Zeugnisse auszustellen; ebenso wenig Geburtsscheine. Im Rekurse an das Gubernium erwähnte ich: Als einziger Firmant der Handlung Gebrüder Heimann habe ich den seit 1815 aus der Handlung getretenen Kommis Zeugnisse ausgestellt; mir selbst könne ich es nicht thun. Mein Oheim ist todt. Der achtzehnjährige FriedrichH. könne mir nicht bezeugen, daß und wie ich zweiunddreißig Jahre in Laibach zugebracht. Nur meine Grundobrigkeit — der Magistrat — müsse mir das ohne Lobhudelei verlangte Zeugniß geben, was er im Matrikelbuch der Kaufleute und im Berichte der Polizei findet. Ebenso muß der Magistrat mir die Geburtsscheine meiner Töchter ausstellen, weil, da im laibacher Gubernium weder eine Judengemeinde noch ein Rabbiner bestehet, ich dem Magistrate die Geburten meiner Töchter meldete. Das Gubernium beauftragte im April 1841 das Kreisamt, dem Magistrate die Ordre zu geben meinem Wunsche zu entsprechen und mir Zeugniß und Geburtsscheine auszustellen. Ich bekam jedoch keine Erledigung. Von allen Seiten bekam ich Vorwürfe, weil ich Laibach verlassen wolle. Ich sah darin Nichts als leere Worte. Aus Spaß erwiderte ich dem Grafen Barbo von Wachsenstein auf seine ähnliche Aeußerung, daß ich gerne in Laibach bliebe, wenn ich unter meinem Namen selbstständig da sein könnte. Zu meinem Erstaunen sagte er mir nach einigen Wochen, daß mit Ausnahme des Bürgermeisters — den er nicht gesprochen — die sämmtlich krainisch ständisch Verordnete Stelle einverstanden sei, daß ich hochderselben mein Gesuch an Se. Majestät voclegen möchte, das sie wohlmeinend einbegleiten wird. Stets gewöhnt direkt zum Chef, nie zum Subaltern zu gehen, ließ ich der ständischen Stelle, besonders dem Fürstbischöfe, meinen innigsten Dank sagen und ich reisete nach Wien, um dort einen Entschluß zu fassen wegen meiner künftigen Etablirung. Als ich mich überzeugte, daß höchsten Orts die Stimmung wider Juden sich gebessert, machte ich ein Majestätsgesuch und übergab es Sr. kais. Hoheit dem Erzherzoge Ludwig in gehabtet Audienz am 7. August 1841. Ich bat darin um die Gnade für mich und meine Töchter das selbstständige Seßhaftmachungsrecht in Laibach und um Errichtung einer Handlung. In wenig Worten erzählte ich mein Betragen während meines zweiunddceißigjährigen Aufenthaltes in Laibach und wie traurig es wäre, wenn ungeachtet meines soliden Betragens ich meinen in Laibach geborenen Kindern keine Heimath geben könnte, und ich den Ort verlassen müßte, wo ich ein Kind begraben, und wo ich achtundzwanzkg Jahre so viel zu kämpfen hatte, und durch den Schutz der h. Regierung für meines Oheims Familie siegte. Schon am 22. August war das Gesuch beim laibacher Gubernium um Bericht. Obschon mir das Zeugniß des Magistrats überflüssig war, machte ich dennoch gerade seiner Weigerung wegen bei meiner Zurückkunft von Wien ein Gesuch an das Kceisamt, worin ich um Erledigung meines Gesuches vom September 1840 bat. Dieses drohete dem Magistrate mit Strafe, wenn er sich nicht mit meiner Quittung über erhaltene Zeugnisse ausweiset. Am 21. September 1841 erhielt ich vom Magistrate Folgendes: An den Fieranten Simon H. in Laibach. In Folge kreisamtlicher Verordnung vom 19. April d. I. erhalten Sie in A Zeugniß Ihrer hiesigen Anwesenheit, in B Geburtsscheine Ihrer Töchter, in C Ihre Beilagen zurück, deren Empfang Sie sogleich zu bestätigen belieben. Der Akt A lautete: Dem Israeliten Simon H., ersten Kommis des geduldeten Juden Moses H., wird bezeugt, daß seit seiner Anwesenheit in Laibach seit 1814 wider sein moralisches und politisches Benehmen keine Klage vorgekommen. Der Akt B: Dem Israeliten Simon H., firmaführender Kommis des geduldeten Juden Moses H., können keine Geburtsscheine seiner Kinder gegeben werden, weil er unterlassen zur gehörigen Zeit durch den nächsten Rabbiner Anzeige zu machen. Ich gab die Quittung, vom Magistrate drei durchaus fatsche Dokumente erhalten zu haben, wovon ich keinen Gebrauch machen könne und die ich deshalb am nämlichen Tage dem Kreisamte übergeben werde. Im Gesuche an das Kreisamt sagte ich unter Anderm: Schämen möge sich eine Behörde, die sich von Leidenschaft oder Geldintereffe so weit beherrschen läßt, daß ungestraft ein rechtlicher Unterthan ihr sagen darf, du, Behörde, hast gelogen und falsche Dokumente ausgestellt. In seinem Dekrete von 1822 gab er mir schriftlich: die Familie Heimann zu schützen und er verfolgte sie stets. Nie hat er sich gegen uns als Behörde, sondern stets als Gegenpartei benommen. Nie war ich Fierant, seit 1815 weder erster noch sirmaführender Kommis, sondern, wie immatrikulirt, einziger Firmant, oder, wie meine Passe lauten, Handlungsdirektor. Nicht seit 1814, sondern seit 1809 bin ich in Laibach, was den großen Unterschied macht, indem nach Gesetz alle Ausländer-Juden, die sich dreißig Jahre in Oesterreich aushalten, von der ihnen nächsten Judengemeinde als bei ihnen domizilirend ausgenommen werden