Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1849)
- Date
- 1849-02-05
- Page
- Seite 81 (sequence 9)
- Language
- German
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81 jene falsche Beurtheilung der Rabbiner, ihrer amtlichen Wirksamkeit und Stellung betrifft, so theilen sie diese in unserer Zeit, aber freilich nicht mit allzugroßer Gerechtigkeit, mit den geistlichen Personen fast aller Konfessionen. Sie drückt sich in der Beschuldigung eines gehässigen Pfaffenthums aus. Aber gewiß übertragen hierbei Viele nur ihre Abneigung gegen die Religion überhaupt auf die Geistlichen als Diener und Vertreter derselben. Die Meisten aber wol sind sich nicht genau dessen bewußt, was unter dem gehässigen Pfaffenthum begriffen und verstanden wird. (Schluß folgt.) Korrespondenzen. Laibach (Hptst. Krains), 30. Nov. 1848. Geschichte der einzigen jüdischen Familie in Kram, Kärnthen und Steyermark. (Schluß.) Im Rekurs an das Gubernium vom 4. Dezember 1838 sagte Simon unter Anderm: „Ueberhaupt handelt der Magistrat nicht als selbstständige Behörde und stets wider uns parteiisch. Anstatt das Gesuch vom 27. Juli selbst zu entscheiden, hat er es dem Handelsstande abgetreten, dieser hat nur allein zu sagen, ob der Handelskandidat die vom Gesetze vorgeschriebenen Eigenschaften hat. Auf des Handelsstands Abweisung des Gesuches hat der Magistrat es dem Bürgerausschusse abgetreten. Dieser ist höchstens unser Gegner. Bestände in Laibach die Gesellschaft der Damen der Halle, wie in Paris, würde der Magistrat sich auch bei ihnen Rath erholen, ob er das vom Gesetze uns Zukommende uns bewilligen soll. Laut Dekret 64. 20. Mai 1839 hat das Gubernium die Umschreibung der Handlung an Friedrich H. bewilligt. Unterm 20. Juni 1839 kam vom Magistrat die Zuschrift 66. 13. Juni 1839: Herrn Friedrich H., Hausbesitzer hier. Sie werden hiemit in Kenntniß gesetzt, daß der Gemeindeausschuß gegen ihre Betheilung mit dem Handlungsbefugniß den Rekurs angemeldet haben, wovon Sie im Verfolge des diesseitigen Erlasses vom 20. l. M. No. 2770 in Kenntniß gesetzt werden. Unterm 4. März 1840 bestätigte die h. Hofstelle den Gubernialentscheid. Die Jmmatrikulirung der Firma für Friedrich H. ward vom k. k. Stadt- und Landrechte ohne Prozeß in Folge Gesuches vom 2. Mai 1840 vorgenommen. Laut Patent 66. 27. Dezember 1840 istFriedrich Heimann Kaufmann in Laibach und somit schließen die Verhandlungen für die zweite Generation und deren Privilegium ist für immer begründet. Am 9. Januar 1840 starb Moses H. in Wien und er ward nach Bezahlung von 500 Fl. für den Platz im wiener jüdischen Todtenacker neben seiner seit 1820 dort begrabenen ersten Frau, Louise, beerdigt. Er war ein rechtlicher und wissenschaftlich gebildeter Mann, ein tüchtiger, unternehmender Geschäftsmann und durch sein gutes Herz der Wohlthater seiner Verwandten, von denen er wenigstens dreißig aus Deutschland nach Laibach, Triest und Italien kommen ließ und sie unterstützte, wodurch sie etablirt wurden. Darunter war Simon H. und fünf Geschwister. Ereignisse, die mir, Simon Heimann, selbst in eigenen Angelegenheiten zugekommen. Durch freundschaftliches Einverständniß war meine Stellung bei meinem Oheime Moses H. derart gesichert, daß ich nie gesucht eine Aenderung zu machen. Seit 1815 bis 1840 habe ich in eigener Angelegenheit kein Gesuch an irgend eine Behörde in Laibach gemacht. Der Tod meines Oheims jedoch zwang mich zu einer Aenderung. Mein Kousin, Friedrich H., bewies mir zwar bei jeder Gelegenheit die herzlichste und innigste Anhänglichkeit. Zwischen Vater und Sohn konnte keine größere Herzlichkeit als zwischen uns herrschen. Es vereinbarte sich jedoch weder mit meinem Alter noch als Familienvater, daß ich der Untergeordnete eines Jüngern sein sollte. Ich faßte deshalb den Entschluß auszuwandern und mich an einem Orte zu etabliren, wo id) meiner Frau und meinen Kindern eine Heimath würde geben können, denn für Laibach hatte ich dazu nie Hoffnung. Deshalb machte ich im September 1840 ein Gesuch an den hiesigen Magistrat, worin ich mein Vorhaben auszuwandern erklärte und um Ausstellung eines Zeugnisses, daß ich seit 1809 ununterbrochen in Laibach mich aufgehalten und während dieser Periode wider mein politisches und moralisches Betragen nie eine Klage vorgekommen, bat. Die zweite Bitte war um Ausstellung von Geburtsscheinen meiner Töchter. Der Magistrat erholte Erkundigung bei der Polizeidirektion, die das glänzendste Zeugniß gab. Dennoch erklärte der Magistrat: Dem Wunsche könne nicht willfahret werden, weil es nicht ge- 6*