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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-02-05 · Heft 6 (5.2.1849) · p. Seite 83

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 6 (5.2.1849)
Date
1849-02-05
Page
Seite 83 (sequence 11)
Language
German
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83 müssen. Das Wort geduldeter Jude ist mir fremd. Moses H. ist bei seinen unterm Schutze der Gesetze erworbenen Rechte bestätigt worden. Der Ausdruck erworbene Rechte heißt im Deutschen nicht Duldung, wider welches Wort protestirt wird. Unterm Schutze der Gesetze stehend wage ich die Erklärung, daß ich von allen Behörden nach den bestehenden Gesetzen, nie jedoch nach Willkür behandelt werden darf. Ich beharre darauf, entweder mir Zeugniß und Geburtsscheine in wahrhafter Form auszufolgen oder Abweisung meines Rekurses, um mein Recht weiter zu suchen. Ich bat um Erlaubniß, bei vorkommenden Fällen mich an das Kreisamt wenden zu dürfen, indem ich nie mehr dem Magistrate ein Gesuch mache, der in zweiundd^ißig Jahren meiner Anwesenheit in Laibach nie irgend Akt zur Zufriedenheit mir gab. Wol selten mag in Laibach der Fall gewesen sein, daß ein Unterthan eine so freie Sprache geführt. Es soll auch nie ein Gesuch so allgemeinen Anklang und übereinstimmende Empörung wider den Magistrat gefunden haben wie dieses. Vom Kreishauptmann an bis zum letzten Kanzlisten hat jeder Staatsbeamte es gelesen. Am 23. September gab das Kceisamt dem Magistrate meine Beschwerde und den Auftrag, mir die Akten nach meinem Verlangen, bei Vermeidung als widerspenstig behandelt zu werden, zuzustellen, die ich endlich geordnet, vom 5. Oktober 1841 datict, vom Magistrate bekam. Wider meine Seßhaftmachung hat der Magistrat und der Bürgerausschuß verneinend geantwortet. Dennoch bekam ich das Magistratsdekret vom 20. Juni 1842. An Herrn Simon H. hier. Se. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 7. v. M. Ihnen den weitern selbstständigen Aufenthalt in Laibach für sich und Ihre Familie aus Gnade zu gestatten geruhet. Hievon werden Sie in Folge Gubernialverordnung vom 28. v. M. Z. 12760 und lobt. Kreisamts Jntimats vom 13. d. Z. 9396 mit dem Bemerken verständigt, daß Sie Ihre fernere Bitte wegen Erlangung eines Handlungsbefugnisses in Laibach im ordentlichen Jnstanzzuge anzubringen haben. Diesem Wortlaute zufolge machte ich unterm 1. September 1842 das Gesuch an den Magistrat um ein Handlnngsbefugniß. Dieser, um konsequent zn bleiben mir Nichts zu bewilligen, gab mir ungeachtet des allerhöchsten Entscheides den Bescheid: Dem Ansuchen kann nicht willfahrt werden, weil es dem Magistrate nicht erlaubt ist an Israeliten Handelsbefugnisse zu ertheilen. Mein Rekurs an das Gubernium war vom 9. November 1842, worauf ich vom Magistrate die Zuschrift vom 16. Oktober 1843 erhielt. Herrn Simon H. Nachdem Ihnen die Handelsbefugniß von Seite des h. k. k. Guberniums mit Dekret vom 24. Marz l. I. No. 9952 verliehen worden ist und dagegen über die am 8. April d. I. dem Handelsstande erfolgte Jntimation dieser Verleihung kein Rekurs eingebracht wurde, so hat dieser Beschluß seine Rechtskraft erreicht und nachdem Sie auch den Handlungsfonds vorschriftmaßig ausgewiesen haben, so werden Sie unter einem in dem Magistratsprotokolle der Gewerbsleute als immatrikulirter Handelsmann eingetragen. Mein Patent lautet als Tuchhandlung und respektive Wechselgeschaft und ich zahle 100 Fl. Patentsteuer pro Jahr. Ich hoffe somit auch für mich den Kampf beendet zu haben. So sehr unangenehm der Kampf ist, dennoch bin ich froh ihn geführt zu haben, wodurch ich von allen rechtlichen Leuten mehr geachtet bin. Wol war es ein günstiger Zufall, daß ich von 1815 bis 1840 Nichts für mich verlangte, daher ich als Firmant strenger auftreten konnte. Biele Gesuche habe ich selbst gemacht, wodurch ich gegen den Magistrat eine Sprache führte, die ein Advokat nie gewagt hätte. Nie hat der Jude von den Magistraten oder Zünften Heil zu erwarten. Die Magistrate sind die Vertreter der Monopole, der Zünfte, immer also seine Gegner. Nur der Regent oder die Repräsentanten des Regenten können dem Juden helfen. Die Gesuche sind also nur an die höchste Stelle zu machen. Ich habe nie irgend Bestechung gegeben und doch Alles durchgesetzt. Wol suchte ich im besten Einverstandniß mit der katholischen Priesterschaft zu sein, weshalb diese nie wider mich gewesen oder wider Juden gepredigt hat. Nie schloß ich mich'von Beiträgen aus. So gab ich 100 Fl. als Beitrag zum Bau der Kuppel im Dome, 20 Fl. als Beitrag zur Freskomalerei derselben. Ein sonderbarer Zufall will es, daß ich in meiner jetzigen Wohnung im Bürgerspitalgebaude auch das Zimmer bewohne, das in der Geschichte Krains benannt wird. Noch vor sechszehn Jahren war dieses Zimmer und das daranstoßende die Spitalskirche, worin im Jahre 1606 der katholische Priester Jur Kobila den Prote-

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