Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1849)
- Date
- 1849-02-05
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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74 lautbar machen. Wir haben den ersten Band des sehr tüchtigen Sammelwerkes „die Gegenwart", in Leipzig erschienen, vor uns. Hier findet sich ein ausführlicher Artikel „die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland" (S. 353—407), der offenbar aus der Feder eines preußischen Christen geflossen, und die Angelegenheit unparteiisch behandelt. Der Artikel behandelt zuerst „die Ursache der neuesten Judenverfolgungen", und findet diese nicht im religiösen Momente, sondern in der „theilweisen Wohlhabenheit und besonder» Erwerbsgeschaftigkeit der Juden". Er halt sonderbarer Weise dies für ein „verzeihlicheres" Motiv der Anfeindung. Schwerlich möchten Viele damit übereinstimmen, denn es ist jedenfalls ein unedleres, gemeineres, als das religiöse, als der Fanatismus; es ist der Ausbruch jener niedrigen Gesinnung, welche den Bissen, den eiy Jude ißt, für verloren, für einem Christen entzogen anst'eht, als ob der Jude mit geringerm Anrecht darauf die Erde beträte. Der Vers, sagt mit größerm Rechte, daß ein bedeutender Fortschritt geschehen, wenn er ausspricht: „es darf also jetzt als anerkannter Grundsatz betrachtet werden, daß der Staat nicht nur nicht in Gtaubenssachen sich einzumischen, sondern daß er auch nach den religiösen Bekenntnissen seiner Angehörigen nur so weit zu fragen hat, ob sie Nichts seiner eigenen sittlichen Grundlage Widersprechendes enthalten, daß er, das Nichtvorhandensein eines solchen Widerspruchs vorausgesetzt, keinerlei Rechte seiner Bürger von einem bestimmten Glaubensbkenntniß abhängig machen, Niemand um seines Glaubens willen zurücksetzen darf, daß er vielmehr in Ansehung der Gewährung bürgerlicher Rechte lediglich nach dem Grundsatz handeln muß, daß gleiche Pflichten auch gleiche Rechte bedingen." Dies ist ja des Pudels ganzer Kern, und damit aller Wust beseitigt. Nur ist dies nicht, wie der Vers, meint, „die Idee der Humanität", sondern die Idee des Rechts, die von der Idee des Rechtsstaates gar nicht getrennt werden kann. Der Verf. sucht also den Grund der neuesten Judenverfolgungen in dem noch vorkommenden wucherischen Treiben der Juden, und führt deshalb weitläufig Berichte rheinpreußischer Oberprokuratoren aus den früheren Jahren an. Wir dachten, eine solche Behauptung hätte doch noch einige bestimmtere Quellen haben müssen, als einige Herren Staatsjuristen, und die Auflehnung des untern Volkes gegen Alles, was nicht mit ihm, wie sie gleich nach den Februar- und Märztagen in einigen süddeutschen Strichen zum Vorschein gekommen, bietet eine viel naher liegende Quelle. — Der Verf. bespricht sodann „die erste umfassende Behandlung der Judenfrage in Deutschland auf dem württembergrschen Landtage von 1823— 1828; dann „die Verhältnisse der Juden in Preußen seit dem Edikt von 1812 bis zum vereinigten Landtage von 1847," ferner „die Judenfrage in Preußen aufdem verein. Landtage von 1847," wo sowol die Ministerialdenkschriften als auch die Debatten kritisch entwickelt wurden. „Die bestehenden Judengesetze in den einzelnen deutschen Staaten" folgen, und werden kurz und mit Sachkenntniß dargestellt (für Oesterreich wäre größere Genauigkeit zu wünschen gewesen). Der Aufsatz fahrt in der Rubrik fort: „der Prinzipienstreit: der Religionspunkt; die nationale Sonderthümlichkeit der Juden, ihr Grund, ihre Beseitigung". Er laßt sich an der Spitze folgendermaßen aus: „Die deutschen Regierungen, indem sie seit der Errichtung des Bundes den Juden nur beschrankte Rechte einräumten, und sogar schon erworbene Freiheiten zu verkümmern suchten, konnten sich allerdings dabei lange Zeit auf die Aeußerungen der Presse, so wie auf die Ständeversammlungen berufen, welche die wirkliche Emanzipation der Juden widerriethen, ja Lebhafte Verwahrungen dagegen einlegten. Erst der entschiedenste Aufschwung der freien Bildung und politischen Aufklärung benahm den Regierungen diese Stütze, und welchen völligen Umschlag in solcher Beziehung die öffentliche Meinung Ln den gebildeten Kreisen genommen hatte, zeigten recht deutlich die Verhandlungen des preußischen Landtags. So viel stand seitdem in diesen, von der Bildung der Zeit getragenen Kreisen wenigstens fest, daß es sich jetzt nicht mehr darum handelt, ob den Juden überhaupt staatsbürgerliche Rechte eingeraumt werden sollen, sondern nur darum, ob denselben nur einige, ober ob ihnen sämmtliche Rechte des Staatsbürgers zu gewähren sind." Wir können diesen Ausspruch nicht für gerechtfertigt anerkennen, da, trotz einigen Ausnahmen, die höheren Stande immer bei Ausnahmsgesetzen stehen blieben, und bald hier, bald dort die Grenzlinien feststecken, den Juden Rechte, aber nicht das einfache Recht gewähren wollten. Vielmehr waren es gerade die Mittelklassen des Volkes, welche unumwunden Gleichstellung aller Staatsangehörigen, Nichtbeachtung der Konfession in bürgerlicher Beziehung verlangten. In der jüngsten Zeit haben sich daher die höheren Stande gegen die Reaktionsgelüste in Betreff der Emanzipation der Juden nicht verwahrt, wol aber steht dieselbe in den Mittelklassen des Volkes fest. — Der Verf. zeigt dagegen die Nichtigkeit aller