Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1849)
- Date
- 1849-02-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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XIII. Jahrgang. N». e. Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philipps»«, Baumgartners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. Leipzig, den 5. Februar 1849. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registersu. s.w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22^ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel r Die Gleichstellung der Juden. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: aus Württemberg, München, Wien, Wien, Wien, Berlin, aus Pommern, Kempen, Hamburg, Frankfurt a. M. Abhandlungen verschiedenen Inhalts: II. Die Rabbiner in ihrem gegenwärtigen Verhältnisse zu den Gemeinden. Von vr. Rothschild. Korrespondenzen r Geschichte der einzigen jüdischen Familie in Kram, Karnthen und Steyermark. (Schluß.) Leitender Artikel. Magdeburg, 29. Januar. Die Gleichstellung der Juden. Die Zustände im deutschen Vaterlands sind problematisch. Man kann sich nicht verhehlen, daß überall die materielle Macht in Händen ist, welche den Inhalt der Revolution im verflossenen Jahre zu beseitigen wünschen, ja erstreben. Was nun auch an Verfassungen niedergeschrieben und erlassen ist, so kommt es doch sehr auf die fernere Entwickelung der Zustände an, um zu bewahren, was an ihnen dauerhaft sein werde. Setzen wir den Fall, die neuen preußischen Kammern fielen zu oppositionell aus, und ihre Auflösung ginge noch einmal vor sich, was würde aus den Bestimmungen der noch nicht beschworenen Verfassung? Wird doch schon jetzt, wo man glaubt, daß die Wahlen zur zweiten Kammer in großer Mehrheit demokratisch seien, überall von Seiten der Konservativen die Klage laut, daß das Wahlgesetz Schuld sei, oaß das Wahlgesetz anders sein müsse. Würde also selbst nur die zweite Kammer oppositionellen Charakter haben, so wird man sicherlich mit aller Macht auf ihre Beseitigung dringen. Setzen wir den andern Fall, die Kammern würden konservativ ausfallen, so stehen wir der Befürchtung, daß man der Gleichstellung der Juden wieder Riegel vorschöbe, noch näher. Vergessen wir nicht, was die Geschichte der letzten fünfzig Jahre uns wiederholt gelehrt hat, daß, wenn uns auch der Geist der Zeit immer einmal einen Sieg bereitete, bald das Beschneiden der Zugeständnisse, oder gar die völlige Hintenansetzung des Ausgesprochenen folgte. So ist es mit dem Edikt von 1812, so mit der Bestimmung der Bundesakte über die Juden, so mit der Zusicherung des französischen Rechtszustandes in den ehemals westfälischen und französischen Landern rc. rc. gegangen, so in Baiern, in Kurhessen, in Frankfurt, in Lübeck u. s. f. Eine solche Periode steht uns abermals bevor, nur wer blind ist, kann es geradezu wegleugnen. Nicht minder ist der Ausgang im ganzen österreichischen Kaiserstaate zweifelhaft. Hier ist es schon die Volksstimmung selbst, welche die Sache ungewiß macht. Vergessen wir nicht Tyrols, vergessen wir nicht Ungarns, wo die Machthaber die Gleichstellung wegen der Volksstimmung aufschieben mußten, Prags und seiner Judenverfolgung. Bevor demnach unsere Verhältnisse so durch die Dauer gesichert sind, daß Zweifel Thorheit wäre, haben wir uns immer noch nach den Stimmen umzusehen, die sich ver-