Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1849)
- Date
- 1849-01-29
- Page
- Seite 68 (sequence 12)
- Language
- German
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68 bei Ihnen irgend Etwas zu bitten, ich bin zu billig denkend, Sie können sich wegen mir Einzelnen nicht mit der ganzen Gemeinde abwerfen. Von den kleinen Rechten, die die Intoleranz uns Juden gelassen, weiche ich nicht um ein Haar breit; dies zu Ihrer Herr Bürgermeister und zu Ihnen meine drei Herren Räthe Wissenschaft. Hätten Sie zu dieser Nichts sagenden Ehre mich nicht gerufen, hatten Sie Schreibereien und ich etwas Spesen gehabt. Am 23. Juni 1838 ward Friedrich H. großjährig erklärt. Am 27. Juni 1838 machte Simon das Gesuch an den Magistrat um Umschreibung der Handlung an Friedrich, der nun die von der h. Hofstelle im Jahre 1834 beanstandete Großjährigkeit hatte. Zugleich übergab er dem Magistrate einen versiegelten Brief an den Bürgerausschuß, enthaltend unter Anderm: Äls die Würdigsten der Gemeinde wurden Sie, meine Herren, gewählt. Sie haben demnach die Einwohner Laibachs nicht nur insgesammt, sondern auch jeden Einzelnen zu vertreten und zu vertheidigen. Obschon unsere Familie kein Votum zu Ihrer Wahl gegeben, haben Sie dennoch auch uns zu vertreten, denn wir bilden keine eigene Gemeinde und haben keinen eigenen Vertreter. Doch anstatt Vertreter waren Sie stets unsere Verfolger, was nur aus einer irrigen Ansicht geschehen kann. Mein und meiner Familie Benehmen, Bildung und Wissen stehet keinem hiesigen Kaufmanne nach. Sie Alle wissen es, welche Achtung wir Hierlands genießen. Bei allen wohlthätigen und gemeinnützigen Anstalten ist unser Haus stets in der ersten Reihe. Nach allen bürgerlichen und Staatsgesetzen hat der Vater nicht für die Vergehen des Sohnes, der Bruder nicht für die des Bruders zu haften. Wir Juden allein sollen davon Ausnahme machen? Christliche Diebe und Räuber können sich nach ausgehaltener Strafzeit hierorts seßhaft machen. Juden, treu den mit der Muttermilch eingesogenen Meinungen bleibend, sollen deshalb ausgeschlossen sein? Fanatismus, Ignoranz, Neid und Habsucht haben seit 1800 Jahren uns verfolgt und uns Sachen angeschuldet, an die kein Vernünftiger glaubt. Die Pflicht -er Nachkommen ist, die Vergehen der Voreltern vergessen zu machen, nicht jedoch aus Eigennutz sie fortzusetzen. Wahrlich, nicht zur Ehre gereicht es Ihren Voreltern, daß sie 1496 das Recht bekamen, wonach Juden von hier vertrieben wurden. Die einzige Ursache, weshalb dieses geschehen, war, damit Ihre Voreltern wohlfeilen Kaufes sich ihrer den Juden schuldigen Summen entledigen, ihre Häuser billig und den Handel allein bekommen. Ich bitte Sie, wider meineingereichtes Gesuch zur Umschreibung der Handlung keinen Anstand nehmen und von nun an unsere Familie so wie jeden Laibacher vertreten zu wollen. Nicht Furcht veranlaßt meine Bitte, denn das ausgesprochene Recht ist auf unserer Seite. Bei allfälliger Abweisung des Magistrats wird das h. Gubernium es uns bestätigen, den hochdieses har erhabener und ehrenvoller gehandelt, indem es seit vielen Jahren unsere einzelne Familie wider die ganze Gemeinde schützte." Während einiger Wochen haben die Bürgerausschüffe die Augen niedergeschlagen so oft sie Simon H. begegneten, daß er, zur europäischen Pariaskaste gehörend, den Muth hatte, der Art ihnen zu schreiben. Der Magistratsbescheid auf das Gesuch vom 27. Juli war vom 19. November 1838: Dem Gesuche kann nicht willfahrt werden, weil sich Herr Bittsteller zur jüdischen Religion bekennet, weil den Juden in Krain der Aufenthalt gesetzlich verboten ist, weil das Privilegium seines Herrn Vaters Moses H. zum hierortigen Handlungsbefugnisse nicht ausgedehnt werden darf und weil nach der h. Gubernialkurrende 6. 6. 23. Dezember 1814 die nachgesuchte Uebertragung unzulässig ist. Sollte sich Herr Bittsteller mit diesem Bescheide gekränkt fühlen, so stehet ihm frei dagegen den Rekurs an das hohe Landesgubernium zu ergreifen, solchen aber binnen vier Wochen hierorts um so gewisser anzumelden, als sonst darauf keine Rücksicht genommen wird. (Schluß folgt.) Belletristisches. Hispania uni» Jerusalem. Novelle aus dem zwölften Jahrhundert. (Fortsetzung aus No. 47. 50. 51. vor I. und No. t. d. I.) 9. Abraham stand an der Platane. Es war Mitternacht. Ringsum Stille, und nur fernab tönte von der Alameda her bisweilen ein Geräusch. Ein kühler Nachtwind rauschte geheimnißvoll durch die Zweige. An dem tiefdunkeln Himmel traten die Sterne desto strahlender hervor; aber der Mond war noch nicht aufgegangen. Abraham erwartete den Jüngling Mose, der ihn zu