Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1849)
- Date
- 1849-01-22
- Page
- Seite 53 (sequence 9)
- Language
- German
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53 wird, es möge zu diesem Zwecke eine Generalversammlung berufen werden, um die Stimme der Einzelnen zu vernehmen; es wäre das mit anderen Worten eine Lokalsynode, und dadurch könnten wir am Ehesten Etwas erreichen. Allein es steht nicht zu erwarten, daß die Verwaltung darauf eingeht, und das ist der Grund, aus welchem wir noch so weit zurück sind, daß unsere Verwaltung entweder gar nicht oder ganz eigenmächtig handelt. So z. B. war der hiesige Gemeindevorstand als Solcher bei der Vorsynode in Frankfurt, und der größte Theil der Gemeinde, in deren Namen, um deren Geld er dort war, weiß heute noch nicht, daß eine Vorsynode war, vielweniger kennt er die Beschlüsse derselben. Möchte doch die Gemeindeverwaltung die Initiative in dieser Beziehung ergreifen, eine Lokalsynode berufen, und sich nicht stets als Verwaltung von Gottes Gnaden betrachten! Frankreich. Paris, im Januar. Es ist sehr bemerkenswerth, daß, wie Rießer zum Vizepräsidenten der deutschen Nationalversammlung zweimal gewählt worden, so jetzt Herr Goudcheaux zum Vizepräsidenten der französischen Nationalversammlung. Die Juden müssen also doch brauchbare Männer stellen können! —. Der Sohn des Redakteurs der Arch. isr. de France, Herr IsidorCahen, hat eine bemerkenswerthe Broschüre geschrieben unter dem Titel: „Zwei Freiheiten in Einer" (den* libertes en une). In derselben verlangt er, daß die Besoldung der Kulte vom Staate aufhöre, und daß der Unterricht völlig frei gegeben werde. Er weist nach, daß beide Punkte auf's Genaueste mit einander zusammenhängen und unzertrennlich find, daß dadurch die Geistlichen in das wahre Priesterthum hineinkämen, daß ein ganz neues Feuer der Eiferung in die Geistlichen aller Kulte kommen würde, daß dadurch aller Heuchelei und geistlichen Herrschsucht der Boden genommen würde, daß es nicht Sache des Staates, sondern der Gläubigen sei, die Kultusdiener zu bezahlen. Die Logik, mit der er sein Thema durchführt, ist scharf und einschneidend. Jndeß ist man in Frankreich noch weit davon entfernt, diese beiden Grundsätze anzunehmen, und in Deutschland, wie es sich jetzt zeigt, nicht minder. Nordamerika ist das einzige Land, wo sich beide Sätze seit 70 Jahren verwirklicht finden; in England ist der Unterricht frei gegeben, aber eine Staatskirche noch mit üppigster Verschwendung ausgestattet. Nirgends aber giebt es ein Land, wie Nordamerika, wo der religiöse Sinn sich in tausend Sekten Luft gemacht, und dennoch der religiöse Frieden so vollständig vorhanden ist. Nicht allein die Logik also, sondern auch die praktische Erfahrung sprechen dafür. Wir Juden hatten viele Jahrhunderte und haben in den meisten Ländern noch jetzt unfern Kultusaufwand allein zu bestreiten, aber den Unterricht verwehrte man uns ganz und gar. Korrespondenzen. Laibach (Hptst. Krams), 30. Nov. 1848. Geschichte der einzigen jüdischen Familie in Kram, Kärnthen und Steyermark. (Fortsetzung.) Auf den Rekurs an Se. Majestät vom 0. September 1820 erfolgte die Zuschrift des Magistrats ää. 6. Januar 1822: Was die höchste Hofkanzlei sowol über die diesamtlichen Vorstellungen vom 18. Marz 1820 um Abschaffung der von dem Moses H. hier seßhaft machen wollenden Simon H. und Konsorten, dann über die von dem Firmanten dieses Hauses über seine gegen diesen Magistrat wegen Abschaffung von fünfJndividuen unterm 6. September 1820 eingereichten Beschwerden zu entscheiden befunden haben, wird daß Handlungshaus aus der anliegenden vidimirten Abschrift der löbl. k. k. Kreisamtsverordnung vom 22. November v.J. Z. 8886 ersehen, und sich um so gewisser danach benehmen, als der Magistrat mit gleicher Genauigkeit die Rechte der Bürgerschaft fordern als auch das Handelshaus schützen wird, weswegen dasselben auch von dem vollen Inhalte der h. Hofkanzleientschließung vom 27. September v. I. Z. 27711 in Kenntniß gesetzt wird. Ueber den Empfang dieser Erledigung wird das Handelshaus dem Magistrate schriftliche Bestätigung einsenden. An den Stadtmagistrat in Laibach. Ueber die von der h. Landesstelle unterm 10. September l. I. erstatteten Bericht, betreffend den Aufenthalt der Juden in der Stadt Laibach, insofern sie in dem mit allerhöchster Bewilligung daselbst bestehenden Handlungshause des 4*