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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-01-22 · Heft 4 (22.1.1849) · p. Seite 51

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 4 (22.1.1849)
Date
1849-01-22
Page
Seite 51 (sequence 7)
Language
German
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51 bürgerlichen Giltigkeit der jüdischen Ehen genügt, wenn nicht die jüdische Trauung? Die Leute können aus den alten Zurücksetzungen und Unterscheidungen nicht heraus. Jndeß, der Tag ist nahe, wo sie es als unerbittliche Folge der einmal gegebenen Zugeständnisse müssen. Schönlanke, Großherzogthum Posen, im Januar. (Privatmitth.) Aus einer minder bedeutenden Gemeinde will ich Ihnen eine kurze Mittheilung machen. Die hiesige Gemeinde ist an und für sich eine streng orthodoxe. Ein Tag Aufenthalt darin lehrt es Jedem. Blicken Sie in die Synagoge, so finden Sie keine Reform, auch die an sich geringfügigste nicht, eingeführt. Das alt-neue Gebäude hat nicht einmal ein dem entsprechendes ■ntü'na na, dieses ist vielmehr nur alt oder gar schon veraltet. Der Gottesdienst wird wie im strengsten Polen, oder wie vor hundert Jahren hier, abgehalten. Selbst die allerunschuldigsten Reformen und Einrichtungen, welche der Zeit entsprechend, das religiöse Gefühl erfrischen und ästhetische Form haben, suchen hier vergeblich einen Anhänger und Vertreter. Die des greisen Rabbinen sind so selten, daß sie, in den eintretenden Fällen durch eine übermäßig 4 bis 5 Stunden lange Dauer gleichsam eine nachhaltige Entschädigung, wie etwa die — anstatt alle Stunde einen Eßlöffel — mit einem Mal genommene Medizin jenem Polen, geben zu wollen scheinen. Eine gleich alterthümliche Gestalt zeigt das ns-natt rra, wofür noch, um nur das Alte ehrwürdig zu erhalten, ein großer Theil der Gemeinde, vorzüglich die londische — und diese ist hier die ehrwürdigere und bessere Partei, schwärmt. In sich ist die Gemeinde von jeher uneinig gewesen, wenngleich die allgemeine Muthlosigkeit, unterhalten durch gleich große Nahrungslosigkeit, keinen offenen Zwiespalt ausbrechen ließ. Diese Uneinigkeit giebt sich besonders kund durch unaufhörliches Rütteln an der Finanzquelle, durch beständige Umänderung der Steuereinrichtung, ohne sie jedoch mit einer neuern und bessern umzutauschen, durch stete Ablösung des Verwaltungs- und Repräsentanten-Regime, so wie dadurch, daß die Steuern nur mit anhaltenden, strengen Zwangsmitteln einziehbar sind. So ist man zwar mit der alten Einrichtung entschieden im Bruche, verschmäht es aber dennoch, irgend eine neue heranziehen oder treffen zu wollen. Auch der Elementarschule ist man Stockfeind. Woher kommt dies aber in unseren Tagen? höre ich von vielen Seiten. Es kommt daher, daß die Meisten bildungslos einige böswillige Götzen oder blendende Renommisten verehren, welche die Lehrer in mißliebiger Absicht verschreien und ihren Leistungen jedes Anerkenntniß zu rauben suchen. So sind die Meisten ununterrichtet von den wirklichen Leistungen der Schule und verschreien sie dennoch als leistungslos. Das Schlimmste ist hier noch, daß kein Rabbiner oder Prediger ist, der der Gemeinde eine bessere Ansicht von ihrer Schule zu geben vermöge; denn den verschrienen und parteiisch geachteten Lehrern glaubt darauf keine Seele. Man fürchtet es sogar hier schon, wie ein Gespenst, daß in Zukunft die Revision der Schule praktischen Lehrern vom Staate zugedacht werden möchte. Ja sogar offene Proben ausgezeichneter Leistungen, wie sie die Schulprüfungen darzuthun vermögen, geben der Gemeinde keine bessere Ansicht von der Schule, weil gewisse Personen selbst das Tüchtigste in's Kleinliche herabzuziehen, oder die Aufmerksamkeit davon abzulenken, zu zerstreuen suchen, um sie mit desto größerer Gespanntheit dem Unerfreulichen zuwenden zu können. — Es wäre daher der Gemeinde aufrichtigst anzurathen, der Schule, der unsere Zeit schon so viele Opfer gebracht hat, geneigt zu werden und durch weise Institutionen, durch gutes Einvernehmen mit den Lehrern, überhaupt durch Achtung und Liebe zur Schule, zum wahren Vortheil auf dieselbe einzuwirken, und nicht Jntriguanten, welche sich unschwer erkennen lassen, das Ohr zu leihen. Magdeburg, 15. Januar. (Privatmitth.) Der König hat abermals ein Gesetz erlassen, nämlich die Einführung der Geschwornengerichte. Es ist hier nicht der Ort, das Prinzip eines hohen Zensus, das der Funktion der Geschworenen zu Grunde gelegt worden, zu bcurtheilen. Nur ein Punkt interessirt uns hier, nämlich die Bestimmung, daß „die Religionsdiencr aller Konfessionen" aus der Geschworenenliste ausgeschlossen sind. Es ist also kein Unterschied zwischen den Konfessionen gemacht. Gut. Aber, fragen wir, warum sind die Religionsdiener ausgeschlossen? Der einzig denkbare Grund ist der, daß die Diener der Religion berufen seien die Versöhnung und die' Vergebung der Sünden auszusprechen und zu vermitteln, also das „Schuldig" nicht aussprechen sollen. Es ist dies offenbar eine sentimentale Auf-

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