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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-01-22 · Heft 4 (22.1.1849) · p. Seite 47

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 4 (22.1.1849)
Date
1849-01-22
Page
Seite 47 (sequence 3)
Language
German
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47 zustand der einzelnen Gemeinden festgestellt ist. In Bezug auf unsere Gemeinde wird wol ehestens die Wahl von Vertretern stattfinden, und wenngleich wir sodann aus unserm bisherigen Amte geschieden sein dürsten, so haben wir doch die Veranstaltung getroffen, daß die in Rede stehende Angelegenheit demnächst sofort dem alsdann bestehenden Vorstande vorgelegt werde. Berlin, den 9. Januar 1849. Die Aeltesten der jüdischen Gemeinde. Hirschfeld. Heymann. An den Rabbiner Herrn vr. Philippson in Magdeburg. Wir können uns mit dem Inhalte dieses Schreibens nur einverstanden erklären. Die Herren Vorsteher erkennen die Nothwendigkeit einer Einigung an, sie erkennen das Mittel, eine Versammlung von Gemeindedeputirten in Berlin zu veranstalten, als das geeignete an; sie wollen die Sache, sobald die nahe bevorstehende Neuwahl geschehen, dem neuen Vorstand übergeben. Ein Mehreres kann man im Augenblicke nicht von ihnen verlangen. Jndeß die Wege sind vorher um so mehr anzubahnen. Die Auflösung so vieler jüdischen Korporationen im Großherzogthum Posen, die Zerrüttung so vieler Gemeinden ruft uns mahnend an, nicht zu lange zu zögern, damit der Bruch an vielen Orten nicht zu groß werde. Wir fordern daher nochmals alle Aeltesten, Vorsteher, Rabbinen, Prediger, Lehrer und wer sonst noch Eifer für das Judenthum hat, auf, sich der Angelegenheit anzunehmen, die Aufforderung zu verbreiten, und zur Kenntniß Aller zu bringen, und die Zustimmungen uns einzusenden. Haben wir erst eine, wenn auch noch nicht allseitige Versammlung zu Stande gebracht, so werden die Erfolge, so wird die Erweiterung unter Gottes Segen nicht fehlen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Pose», 19. Dezember. Vorgestern um 9 Uhr fand in der hiesigen neuen israelitischen Bibelschule eine große jüdische Volksversammlung statt, deren Folgen für unsere Stadt und Provinz von der äußersten Wichtigkeit werden dürften, und welche zugleich beweist, wie auf dasAeußerste störend die letzten polnischen Bewegungen auf unsere kommerziellen Zustände eingewkrkt haben, indem von dargeliehenen Geldern Nichts zurückbezahlt wird. Dadurch namentlich sind die Israeliten nicht im Stande, die hohen Beiträge zu der Korporation zuzuschießen, welche für Einzelne jährlich mehrere hundert Thaler betrugen, so daß auch die Korporation nicht den jährlichen Zinszahlungen, welche sie zu machen hat, genügen kann. Von diesen, welche über 80,000 Thaler jährlich betragen, kommen einige 30,000 Thlr. katholischen Kirchen und Klerikalgrundstücken, etwa 50,000 aber dem Fiskus zu. Hierbei ist zu bemerken, daß der größte Theil dieser Schuldenlast sich noch aus Siegismunds III. Zeit herschreibt und, unter dem Namen Jesuitenschuld bekannt, meistens dadurch entstand, daß sich die Juden von den unchristlichen Verfolgungen der Christen dadurch loszukaufen suchten, daß sie sich bei einzelnen Kirchen eine hohe Schuldenlast einschreiben ließen und die Zinsen dafür jährlich an den Kirchenfonds aus der Korporationskaffe abführten. Zur Berathung über diese Kalamität wurde schon am Sonnabend die Volksversammlung zum 17. d. M. festgesetzt. Zu derselben fanden sich gegen 3000 Israeliten ein, es ward lebhaft debattirt, und war ein weiterer Verfolg der Angelegenheit beschlossen, doch stellte sich aus der ganzen Verhandlung klar heraus, daß mit Nächstem eine vollständige Auflösung der israelitischen Korporation Posens erfolgen wird. Osirotvo, 27. Dezember. Bekanntlich mußte jeder polnische Jude, der aus dem Nachbarstaate in das Großherzogthum reiste, zeither einen Geleitschein lösen, für den er auf einen Monat 2'/2, und auf ein ganzes Jahr 5 Thaler zahlen mußte. Um so überraschender war es uns zu vernehmen, daß seit dem 9. d. M. diese Steuer gänzlich aufgehört und die polnischen Juden ungehindert und zollfrei nach dem Großherzogthum kommen können. Eine ähnliche Steuer mußten aber auch alle preußischen Juden zahlen, wenn sie die polnische Grenze überschritten. Ob auch dieser Zoll aufgehört, ist uns zur Zeit noch nicht bekannt, da die hermetisch gesperrte Grenze nur vermöge eines vom Gesandten in Berlin visirten Passes überschritten werden kann. Obiger Erlaß ermächtigt uns jedoch zu der frohen Hoffnung, daß das Großherzogthum nunmehr der Provinz Schlesien gleich geachtet wird und die zeither bestandene Absperrung ihre Auflösung erreicht hat.

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