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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-01-15 · Heft 3 (15.1.1849) · p. Seite 35

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 3 (15.1.1849)
Date
1849-01-15
Page
Seite 35 (sequence 7)
Language
German
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35 Hochwürden wollen bei Vertheilung der betreffenden Gelder unsers Instituts gütigft gedenken. Mit größter Hochachtung Teplitz am 30. Dezember 1848. Das Direktorium des israelitischen Badehospitals. Ncphtali Katz, Benedict Nagler, Direktor. Kontroleur. Die diesem Schreiben beigefügte Rechnung aus dem Jahre 1847 zeigt, daß das Vermögen der Anstalt nur aus 3444 Fl. besteht, wahrend, um die jährlichen Ausgaben nur für 80 Kranke zu decken, ein 5proz. Kapital von 14,960 Fl. nöthig wäre. Im Jahre 1848 ist das Vermögen noch geringer geworden. Die Anstalt ist also auf die ungewissen jährlichen Beiträge angewiesen. Seit dem 17jährigen Bestände der Anstalt sind 970 Kranke ausgenommen und verpflegt worden, im Jahre 1847: 70. Frankfurt, 1. Januar. Angesichts der dem deutschen Volke verliehenen Grundrechte ist die hiesige Lesegesellschatt endlich zu dem Beschlüsse gelangt, den §. 1 ihrer Statuten dahin abzuändern, daß nicht blos Christen als Mitglieder der Gesellschaft, also auch die Juden ausgenommen werden können. Bevor aber in der betreffenden Generalversammlung die Abänderung des §. 1 beschlossen wurde, setzte es die Partei, welche mit der einen Hand gern wieder nehmen wollte, was sie mit der andern gab, durch, daß zuvor der §. 3 der Statuten dahin umzuändern sei, daß nun für die aufzunehmenden Mitglieder erster Klaffe die Ballotage eingeführt werde. Diese Beschlüffe bedürfen keines Kommentars, allein zu bezweifeln ist, daß unsere jüdischen Mitbürger sich um die Aufnahme in die Lesegesellschaft melden werden. (D. Z.) Frankfurt am Main, 4. Januar. Vom l. Dezember 1847 bis 1. Dezember 1848 wurden hier 12 jüdische Paare getraut, 86 Juden geboren und 101 Juden starben. (Dieses Mißverhältniß der Gestorbenen über die Geborenen hat seinen Grund in der seit vielen Jahren stattfindenden Erschwerung der Verheirathung für die Juden. Die Gemeinde hat also, wenn auch diese Erschwerung in Zukunft wegsallen wird, noch länger auf Verminderung zu rechnen, Falls nicht die zukünftige Freizügigkeit gerade nach Frankfurt viele Individuen ziehen wird.) Frankfurt am Main, 4. Januar. (Privatmitth.) Die deutschen Grundrechte sind promulgirt. Setzen wir einmal voraus, daß mit der Promulgirung sie im ganzen deutschen Vaterlande in volle Geltung getreten, und sehen wir, was nach dem zugleich erlassenen „Einführungsgesetz" daraus für uns erfolgt. In Bezug auf die durch §. .2 und 3 gewährte Freizügigkeit ist Alles noch in suspenso gelassen, bis erst ein Heimaths- und Gewerbegesetz gegeben worden. So lange bleiben also alle Barrieren und Schlagbäume für die Juden einstweilen noch bestehen. An dieselben Bedingungen ist auch noch die §. 7 ausgesprochene Gleichheit aller Deutschen geknüpft. Hingegen hat die Religionsfreiheit und bürgerliche Gleichstellung nach §§. 14—18 sofort in's Leben zu treten, mit Ausnahme der Selbstverwaltung jeder Rcligionsgesellschaft im ersten Absatz des §. 17. Darüber heißt es nämlich im Einführungsgesetze: „Art. 2. In Beziehung auf den im §. 17 ausgesprochenen Grundsatz der Selbstständigkeit der Religionsgescllschaften sollen die organischen Einrichtungen und Gesetze, welche für die bestehenden Kirchen zur Durchführung dieses Prinzips erforderlich sind, in den Einzelstaaten möglichst bald getroffen und erlassen werden." Gleicherweise ist die Ausführung der Bestimmungen über Eid, Zivilehe und Standesbücher in §§. 19 -21 hinausgeschoben, indem es im Einführungsgesetze heißt: „Abänderungen oder Ergänzungen der Landesgcsetzgebungen, so weit dieselben durch die folgenden Bestimmungen der Grundrechte geboten sind, sollen ungesäumt auf verfassungsmäßigem Wege getroffen werden, und zwar: 6) durch Erlassung der nach §§. 19, 20 und 21 erforderlichen Vorschriften über Eid, Ehe und Standesbücher." Im Allgemeinen ist es also vorzüglich die Gleichstellung in abstracto, die bereits festgestellt ist; alles Besondere muß sich erst noch ergeben! Lübeck, 2. Januar. Ein heute veröffentlichtes Rathsdekret spricht die politische Gleichstellung der Israeliten mit den Christen aus. sSo ist denn der durch die französische Herrschaft geltend gemachte, bei der Rückkehr der deutschen Selbstständigkeit namentlich in Lübeck mit so vieler Härte zurückgcstoßcne Grundsatz der religiösen Gleichheit auch dort zu seinem Rechte gekommen, nach 33jahrigen Versuchen, der Entwickelung der

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