Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1849)
- Date
- 1849-01-15
- Page
- Seite 34 (sequence 6)
- Language
- German
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34 licher Akt ist. — Hiermit ist die eine Frage beantwortet. Wo die Taufe im altkirchlichen Sinne vor sich geht, mit der altkirchlichen Formel und Versichcrung von Seiten desPathen, da kann der Jude nicht Pathe sein; wo aber die Taufe nur als äußerlicher Aufnahmeakt in die christliche Gemeine angesehen, die Formel danach eingerichtet, und vom Pathen Nichts weiter verlangt wird, da kann der Jude allerdings Taufzeuge sein. Der Jude, welcher als Pathe eingeladen wird, hat sich also, wenn er gewissenhaft fein will, vor der Annahme danach zu erkundigen und sich dahin zu äußern. Die andere Frage, ob der christliche Pfarrer gezwungen ist, den jüdischen Pathen, auf Verlangen der Eltern, zuzulasseu, diese ist eine rein kirchenrechtliche Frage über das Verhältniß des Pfarrers zur Gemeinde, die uns zu entscheiden nicht zusteht, sondern deren Beantwortung aus dem Kirchenrcchte und dem Landcsgesetze hervorgeht. Vom allgemeinen Standpunkte würden wir uns persönlich gegen den Zwang aussprechen müssen: denn es darf eben auf religiösem Gebiete keinerlei Zwang geübt werden. Steht die Ucberzeugung des Pfarrers auf altkirchlichem Bodcm, so darf man ihn wider seine Ueberzeugung nicht zwingen, und er darf sich nicht zwingen lassen. Es ist dann einen Theils die Sache der Gemeinde mit ihrem Pfarrer, andern Theils im speziellen Falle Sache der Eltern, ob sie ihr Kind von einem andern Pfarrer taufen lassen wollen, der ihren Ansichten gemäß ist. Wir stoßen hier auf die ganze, große Kirchenfrage, die wol die nächste Zeit unter den betreffenden Paragraphen der Verfassung zu einiger Entscheidung bringen wird. Das Leben hat in der neuern Zeit allerdings Konflikte auf diesem Gebiete gebracht, von denen die Vergangenheit Nichts wußte. Daß der Herr Pfarrer Raffow in seiner Antwort allerdings hätte anders verfahren können, und statt auf Persönlichkeiten zu rekurriren, Belehrung geben sollen, geben wir allerdings zu. Es ist Zeit, daß das Gereiztsein auf diesem Boden verschwinde. Magdeburg, den 7. Januar 1849. vr. Ludwig Philppson, Rabbiner. Aus Pommern, 2. Januar. (Privatmitth.) Das Neueste hier ist, daß die Regierung in Stettin einen Juden zum Kreisauktionator bestätigt hat. Im Gegentheile aber wird jetzt von gewissen Seiten her ein so greller Judenhaß angeregt und die Masse dazu völlig gereizt, daß es Gott gebe! er sei erst wieder gestillt. Jndeß Nichts natürlicher, man gönnt es uns nicht, daß wir nun wie alle Menschen sind. Magdeburg, 5. Januar. (Privatmitth.) Es sind bis jetzt nur vier Rückforderungen von den Geldern für die Jerusalemsstistung eingelaufen. Um aber den Spendern zu zeigen, wie nützlich die Gaben zu dem von uns aufgestellten Zwecke verwendet werden würden, theilen wir hier folgendes, bei uns eingelaufenes Schreiben mit: „Euer Hochwürden wollen gütigst verzeihen, wenn sich die Unterzeichnete Direktion erlaubt Sie mit diesem Schreiben zu belästigen. In No. 50 der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" vom 4. Dezember 1848 fanden wir eine Veröffentlichung mit Ihrer geehrten Namensuntcrschrift, betreffend die anderweitige Verwendung der vor mehreren Jahren zur Gründung des projektirten jüdischen Hospitals in Jerusalem gesammelten Gelder. Wir sind fest überzeugt, daß der von Euer Hochwürden gemachte Vorschlag, „diese Gelder an jüdische Hospitäler in Deutschland, welche nicht genügend fundirt sind, namentlich in Badeorten verhältnißmäßig zu vertheilen", bei allen Gebern Anklang, finden wird. Das israelitische Badehospital in Teplitz ist eine reichen Segen spendende Anstalt, die aber leider noch einen so unbedeutenden Fonds besitzt, daß wir die Kosten blos durch Sammlungen bei den, das hiesige Bad besuchenden Fremden decken können. Wie prekär diese Einnahme ist werden Euer Hochwürden selbst ermessen. Wir haben z. B. in der letztvergangenen Saison, wo der Besuch unsers Bades durch die Zeitereignisse ein bedeutend geringerer als in den vorhergehenden Jahren war, kaum die Hälfte der Unkosten dieser Saison gedeckt. Zur bessern Uebersicht erlauben wir uns unsere Rechnung vom Jahre 1847 beizufügen. Euer Hochwürden werden daraus ersehen, wie bedürftig unsere Anstalt einer größern Unterstützung ist. Wir richten daher die ergebenste Bitte: Euer