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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-01-08 · Heft 2 (8.1.1849) · p. Seite 23

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 2 (8.1.1849)
Date
1849-01-08
Page
Seite 23 (sequence 7)
Language
German
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23 Walds Hinterlaffenen sind von den hiesigen Israeliten erklekliche Gaben beigesteuert worden. Korrespondenzen. Laibach (Hptst. Krains), 30. Nov. 1848. Geschichte der einzigen jüdischen Familie in Krain, Kärnthen und S'teyermark. Vorbemerkung der Redaktion. Am ersten Marksteine des Jahres, das auch im österreichischen Kaiserstaate die Entscheidung bringen muß über die zukünftige Stellung der Oesterreicher israelitischen Glaubens, theilen wir eine geschichtliche Darstellung mit, die zwar nur die Schicksale einer einzigen Familie betrifft, aber dennoch aus mehr als einem Gesichtspunkte höchst interessant ist. Zuerst ist es eben die einzige Familie, die sich das Einwohnerrecht in Krain, Kärnthen und Steyermark durch einen fast vierzigjährigen, fortgesetzten, muthigen und männlichen Kampf zu erringen wußte. Dann ist es von der andern Seite dieselbe Konsequenz, dieselbe ununterbrochene, ausdauernde Hartnäckigkeit der dortigen Behörden, ja eines ganzen Landes einem einzigen Juden gegenüber, die sehr interessirt. Wir sehen beide Parteien, eines bessern Gegenstandes würdige Festigkeit im Kleinen wie im Großen entwickeln, die endlich dennoch dem Rechte den Sieg verschaffte. So raumen wir denn dieser Familiengeschichte, die im Kleinen die Geschichte unsers ganzen Stammes abspiegelt, einen Platz in der Allg. Zeit, des Judenthums, damit unsere Enkel wissen, wie ihre Vorvordern zu kämpfen gehabt, und wenigstens hierin ihre Achtung uns nicht verweigern werden. Wir haben den einfachen Ton des Erzählers unverändert gelassen. In der Geschichte des Herzogthums Krain wird berichtet, daß in dessen Hauptstadt Laibach Juden in den drei Gassen, Judengasse, Judensteig und Reverenzgassel wohnten, wovon die zwei Ersteren noch jetzt diese Benennung haben. Im Hause, das jetzt No. 226 im Judensteig hat, ward im Jahre 1213 die Synagoge erbauet. Im Jahre 1497 wurden die Juden vertrieben laut folgenden Dekrets. Folgt der Brieff von Austraibung der Jüdischhait aus Steyr. Wir Maximilian von Gotts Gnaden Röm. Künig zu allen Zeiten Merer des Reichs zu Hungarn Dalm. Croatien u. König, Ertzh. zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund zu Brabant zu Geldern, u. Graf zu Flandern zu Tyrol bekennen für uns und unsere Erben u. Nachkomen öffentlich mit diesen Brieff und thun kund allermänniglich als wir nach Abgang u. lieben Hrn. u. Vaters des Röm. Kaysers un. löbl. Gedachtniß in das Regiment unser erblichen Fürstenthumbs und Land Oestr. Steyr, Cärnden un Crain gegangen seyn uns zu mermalen merklich un schwer Unehre Laster und Schmach so unser Jüdischhait in denselben unfern Fürstenthumben un Lande gesassen, die h. hochw. Sacra mente zu vielmalen erzeigt, daß sie auch junge crisentliche Kinder jämerlich gemartert, getödt, vertilgt, jr Blut von jnen genommen und zu jren erstockten verdamlichen Wesen gebraucht, fürkommen. Uns auch daneben unsere Landschaft von Prälaten Herrn, Ritterschaft, Stätten und Märkten gemainklich des oberürten unsers Fürstenthumbs Steyr anbracht, wie dieselb Jüdischheit jr Vorfordern und sie mit falschen Brieffen und Jnsiegeln in u. ander wege in und ausserhalb Rechtens in mannigfaltigweiße betrogen un viel mächtiger und ander Geschlecht damit in gantz Verderben u. Armut gesetzt hatten, darumb etlich gefangen, solch jbel an jn gefunden, und der ainstheils mit peinlichen Rechten gestrafft derselben Beschwerung sie jr Erben und Nachkommen, wo das durch uns nit verhüt wurde täglich von jn gewartent werden. Und uns als jren Herrn u. Landesfürsten demütiglichen angeruffen u. gebetten, sie in solchen gnädiglich zu versehen und wann wir uns als ein Röm. König und Crisentlicher Fürst und Liebhaber der Ehren Gottes und seines heil. Glaubens solches groben erschröcklichen und unleydlichen Handels nnt unbilligen merklich mißfallen, und Beschwarung tragen, haben wir Gott zu Lobe und unfern Unterthanen die uns zur Ablegung und Ergetztichkeit unser Nutz und Rente, so wir von der gemelden Jüdischhait järlichen gehabt hatten, mögen ein Summa Gelts zu unfern Händen gestellt und geben haben, der uns wol begnügt zu gnaden, und damit füran solch übel in den obgenanten Fürstenthumbs und Lande nit mehr geschehe mit gutter Vorbetrachtung zeitligen Rathe und aus Vollkommenheit unsers Königl. und Fürstlichen Gewalt und Rechten willen dieselb unser Jüdischhait allenthalb aus den obberürten unfern Land Steyr auch von der Newenstat. und Newkirchen in ewig Zeiten geurlaubt und zwischen hin und der heit. 3Königtag schierst künftig aus zutreiben zugesagt. Urlauben und Zusagen

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