Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1849)
- Date
- 1849-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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3 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 16. Dezember. (Privatmitth.) Die Unterrichtsfrage ist zu genau mit der Religionsfrage verbunden, als daß wir nicht auch die Paragraphen, welche aus der zweiten Lesung des deutschen Parlaments nunmehr als definitive Bestimmungen hervorgegangen sind, hier zusammenstellen sollten. Sie lauten: §. 22. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. §. 23. Das Unterrichts- und Erziehungswesen steht unter der Oberaufsicht des Staates, und ist, abgesehen vom Religionsunterricht, der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als Solcher enthoben. §, 24. Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und zu leiten, und an Solchen Unterricht zu ertheilen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat. Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung. §. 25. Für die Bildung der deutschen Jugend soll durch öffentliche Schulen überall gesorgt werden, Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die unteren Volksschulen vorgeschrieben ist. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Dxr Staat stellt unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Volksschullehrer an. §. 26. Für den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Unterrichtsanstalten freier Unterricht gewährt werden. §. 27. Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will. So wie durch diese Bestimmungen den Juden der Antheil an den Wohlthaten aller öffentlichen Anstalten eröffnet ist: so können sie auch frei jede Bahn der Wissenschaft, der Bethätigung am geistigen Leben der Nation betreten. Erinnern wir uns, daß das frühere Regime ebenso wenig Juden gestattete, an öffentlichen Anstalten zu lehren, und wenn es eine, der Religion noch so fern liegende Wissenschaft oder Kunst war. als christlichen Kindern, eine von Juden gegründete oder geleitete Anstalt zu besuchen — so daß in Deutschland von dieser Regel nur wenige Ausnahmen bestanden — so wird man den Segen der neuen Zeit auch hierin begreifen. Hamm, 14. Dez. (Privatmitth.) Sie kommen in No. 50 Ihres Blattes vom vor. I. in einem ausführlichen Artikel wieder auf die Synode zurück trotz Ihres nicht ungegründeten Zweifels, ob die Gegenwart einer solchen Angelegenheit schon günstig sei. Vielleicht jedoch ist, wenn auch keine vollständige politische Ebbe eingetreten, das gegenwärtige Interregnum unsrer berliner Versammlung geeignet, das Interesse einmal wieder für Judenthum und religiöse Tendenzen in Anspruch zu nehmen und somit vor Allem für die Berufung einer Synode wirksam zu sein. Die Frage in Bezug auf die politische Stellung der Juden ist bei uns gelöst, zur Ordnung unsrer religiösen Angelegenheiten sind wir, wie alle Religionsgesellschasten des Staates, auf uns selbst angewiesen. Mit aller Eile und Entschiedenheit müssen wir daher jetzt unsre besonderen Kräfte der religiösen Seite des Judenthums zuwcnden. Sie versuchen, Versammlungen, Synoden der einzelnen Länder und Kreise anzuregen, um aus diesen die Bildung einer Gesammtsynode des deutschen Vaterlandes hervorgehen zu lassen. Ich muß in Bezug hierauf noch einmal auf meinen frühem Vorschlag zurückkommen, solche Vorversammlungen in den einzelnen Ortschaften und Gemeinden abzuhalten. Denn zu Synoden und Versammlungen größerer Bezirke sind wiederum Vorbereitungen erforderlich (die Bildung eines provisorischen oder definitiven Komitös, Vereinigung über den Versammlungsort, die Wahl von Deputirten und ein nicht unbedeutender Kostenaufwand), welche die Sache schwierig machen und in die Länge ziehen. Aber was noch mehr ist, der Hauptzweck einer Betheiligung der Masse und die Erweckung des religiösen Interesses in ihr wird auf diese Weise gar nicht erreicht. Dazu kommt, daß die Verhandlungen nur durch unvollständige, mündliche oder schriftliche Berichte (Protokolle) außerhalb ihrer Kreise bekannt werden, während nach meinem Vorschläge einem Jeden das lebendige Bild derselben geboten wird. Es ist auch nicht außer Acht zu lassen, daß, so die Versammlungen im Orte gehalten werden, Jeder, auch der Indifferente, sich daran betheiligen wird, wenn