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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-12-20 · Heft 52 (20.12.1847) · p. Seite 759

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 52 (20.12.1847)
Date
1847-12-20
Page
Seite 759 (sequence 7)
Language
German
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759 verläßt erbaut, belehrt und aufgerichtet das Gotteshaus. Allsabbatlich wechselt eine Predigt mit einer Derascha, welche Letztere einer gewissen Volksschicht die heiligen Lehren der Religion so zu sagen mundgerecht machen soll. Daß dieses bei dem gegenwärtigen Standpunkte eines großen Theils der Gemeinde noch gewissermaßen Noth thut, läßt sich wol nicht ganz wegräsonniren; obwol die Ansicht auch Etwas für sich hat, daß man den Magen des hiesigen Publikums durch Aufwärmung des alten, agadetabespickten Midraschkohls nicht neuerdings verwöhnen müßte, zumal da ihm seit geraumer Zeit dergleichen Ragouts nicht mehr servirt worden, was von mancher Seite als Verstoß gegen eine gesunde Diät angesehen werden könnte. Möglicherweise dürften aber gerade die Derascha's ein sichres Vehikel werden, um auch dem in Rede stehenden Theile der Gemeinde zu imponiren und Vertrauen einzuflößen, auf welchem sichern Grunde einmal fußend, das entschiedene Talent und der Scharfblick unsres Herrn Rabbinen zweifelsohne den rechten Zeitpunkt wird wahrzunehmen wissen, um einer bessern Ueberzeugung Bahn zu brechen und ferneren Reformen Eingang zu verschaffen. Denn gestehen wir nur, daß bei all den bereits gemachten Fortschritten das Ziel, welches wir anstreben, noch gar fern ist, und der Thätigkeit des Rabbinen ein weites und braches Feld offen liegt. (Schluß folgt.) Breslau, 23. November. (N. K.) In der philosophischen Fakultät unsrer Universität hat das liberale Prinzip auch endlich einmal einen Sieg errungen. Die große Mehrzahl der Professoren hat sich nämlich für Zulassung der Juden ausgesprochen, obgleich der Professor Rohovsky, ein in der literarischen Welt sehr unbekannter Mann, all' seine Beredtsamkeit aufbot, einen solchen, das „christlich-germanische Prinzip" beeinträchtigenden, Beschluß zu Hintertreiben. Es gelang ihm nur, noch zwei Stimmen (den Hermesianer Elvenich und den neuen Prof. Tellkampf) für seine Ansicht zu gewinnen; wogegen die übrigen die Erklärung abgaben, daß die Statuten dem Eintritte der Juden nicht hinderlich seien und nur die Reglements eine Abänderung bedürften. Dieser Beschluß ist um so wichtiger, als sonst die hiesige philosophische Fakultät das konservative Prinzip vorzugsweise zu begünstigen pflegt. Bonn, 28. November. Die Ansicht über die Lehrfähigkeit der Juden auf hohen Schulen, welche am freien deutschen Rhein herrscht, scheint den Juden eben nicht sehr günstig zu sein. Wenigstens dürste auf hiesiger Universität sich höchstens die philosophische Fakultät für die Zulassung jüdischer Lehrer aussprechen, in den übrigen Fakultäten aber, so weit die Vota bekannt geworden, die liberale Ansicht entschieden in der Minderzahl bleiben. Magdeburg, 12. Dezember. (Privatmitth.) Ein Gegenstand der Beachtung, der aus dem neuen Gesetze geflossen ist, und auf den wir die Aufmerksamkeit richten wollen, ist die ungemeine Auflage, welche den Juden aus der Einrichtung des Zivilstandes vor Gericht geworden ist. Die Eintragung an Gerichtsstelle ist bei Geburten, Sterbefällen und Trauungen mit sehr bedeutenden Mehrkosten verknüpft, als früher bei der Polizei. Diese Kosten sind namentlich für den Mittelstand höchst beschwerlich. Sicherlich hatte der Gesetzgeber nicht im Sinne, diese Veränderung zu einer Mehrbelastung der Juden sich wandeln zu sehen, und hoffen wir daher, daß eine klare Darlegung der Umstände eine Abhilfe herbeiführen werde. Wir werden diesen Gegenstand in nächster Zeit ausführlich besprechen. Oesterreich. Aus der Bukkowina, im November. (Privatmitth.) Hier in Galizien scheint durch den Antritt des hochgepriesenen Landesgouverneurs Grafen Stadion für die Verhältnisse der Juden eine neue Aera begonnen zu haben. Die Bedingungen für die Bewilligung des Aufenthaltes auf dem platten Lande für die Juden sind näher und auf gerechte Weise bestimmt worden. Bis zum 1. Januar 1851 soll hinsichtlich des Elementarunterrichtes von jeder Familie auf dem Lande nur der Beweis geführt werden, daß die schulfähigen Kinder den Unterricht regelmäßig genießen, worüber Zeugnisse der befugten Lehrer beizubringen sind. Vom 1. Januar 1851 aber muß auch der Familienvater über genossenen Elementarunterricht sich ausweisen können. — In Bezug auf die Annahme der europäischen Tracht haben in den größeren Städten die meisten Juden dem Wunsche der erleuchteten Regierung genügt. In den kleineren

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