Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 50 (6.12.1847)
- Date
- 1847-12-06
- Page
- Seite 736 (sequence 8)
- Language
- German
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736 Gegner konnten nun zwar die Orthodoxie des Temesvärers nicht verdächtigen; aber sie wollten das Zeugniß nicht anerkennen, weil es, wie es allgemein hieß, durch Bestechung erschlichen war. Ein ähnlicher Skandal wiederholt sich gegenwärtig in Palota. Die dortige Gemeinde hat den Kandidat Singer gewählt, und statt denselben — was das Vernünftigste und Einfachste gewesen wäre — nach dem benachbarten Pesth zum Examen zu schicken, stellt sie ihm das Bedingniß, ein preßburger und nikolsburger Zeugniß zu bringen. Preßburg aber will dem Systeme nicht untreu werden, und Nikolsburg sucht allerlei Ausflüchte; was thut nun der Kandidat? — Er läßt stich die Tochter deS orthodoxen Rabbiners zu Trentschin zukuppeln; dieser verleiht ihm nun inVerbindung mit seinem Schwiegervater, dem verbot»er Rabbiner, das verlangte Diplom, und hiermit wird das zarte Gewissen der P alotaer beruhigt!! Gutunterrichtete erzählen hier freilich, die erwähnten Rabbiner hätten dem angehenden Wolkslehrer das Versprechen abgenommen, daß er niemals ungarisch predigen und fortan auch keine deutschen Bücher lesen werde, und zur Ehre jener Zionswächter wollen wir dies auch glauben; aber was hat die palotaer Gemeinde dadurch gewonnen? Bietet ihr die Hatora, welche offenbar aus persönlichem, gemeinem Interesse ertheilt wurde, eine verläßlichere Garantie, als das Besähigungszeugniß eines aufgeklärten, redlichen Rabbiners? Werden die besseren Bestrebungen gedeihlichen Boden finden, wenn man das Unwesen fortwuchern, und allenthalben seinen faulen Schimmel ansetzen läßt? Diejenigen Gemeinden, welche zur Aufnahme eines gebildeten Rabbiners schreiten wollen, können in der That nichts Besseres thun, als eine Autorisation von einem gebildeten Rabbiner zu verlangen, und den Vorkämpfern der Unwissenheit und Verwahrlosung nicht den geringsten Einfluß dabei zu gestatten. Letztere behaupten es ja unaufhörlich, daß es gar nicht möglich sei, für das Studium des Talmuds und der Poskim die erforderliche Zeit zu gewinnen, sobald man sich mit Wissenschaften oder Sprachen beschäftiget; wozu sie also durch Geld oder Verschwägerung in Versuchung bringen, ihrem System untreu zu werden, und sich an dem „heiligen Talmud" zu versündigen? — Es ist sehr natürlich, daß es die orthodoxen Rabbinen mit der Talmudkenntniß ihrer studirten Kollegen sehr genau nehmen, während bekanntlich die überwiegende Mehrzahl der ungarischen Rabbinen alten Schlages so miserable Talmudisten sind, daß selbst unser hiesiger, eben nicht sonderlich fest beschlagener Rabbi eine Rolle unter ihnen spielt. Was indeß die Hauptsache betrifft, so muß man eingestehen, daß wissenschaftliche Beschäftigung auf die Kenntniß kasuistischer Spezialitäten sehr nachtheilig wirkt, wie dies an den modernen Schriftwerken konservativer Rabbinen nicht schwer zu erkennen ist. Ist es — um nur einige Beispiele anzuführen — nicht arg genug, wenn Frankel behauptet, daß „im Rabbinischen nills der Gegensatz von -iivrr „gebunden" ist?" (Vorst. S. 51.) (Bekanntlich ist der Gegensatz von *vius ----- a^n, von nrvrr ----- -iriiu.) Ist es nicht traurig, daß Herr F., indem er die Unzulässigkeit nicht-jüdischer Zeugen bespricht (ger. Bew. S. 68 ff.), eine solche Seichtigkeit in talmudischen Dingen verräth, daß er nicht einmal weiß, cs sei — nach Raschi's Meinung (Gitt. 9, b) — das Zeugniß von Nichtjuden in Zivilprozeffen giltig und hinreichend? — wie würde sich Herr F. mit dieser Meinung Raschi's gefreut haben! denn dieselbe hätte viel besser in seinen apologetischen Kram gepaßt, als die unhistorischc Faselei, daß „den hartgedrücktcn Juden, die allenthalben nur Feinde erblicken mußten, manche Intoleranz in gewissem Maße nachzusehen wäre." Leeres Stroh! Der Ursprung der unduldsamen, gehässigen Prinzipien der rabbinischen Kasuistik reicht in eine Zeit hinauf, wo von Judendruck noch gar keine Rede sein konnte, und die Ausbildung dieser Prinzipien in Persien fällt in eine Zeit, wo sich die persischen Juden in bürgerlicher Beziehung viel besser befanden, als die sächsisch-jüdischen Unterthanen in unseren Tagen. — Ich könnte diesen zwei Beispielen noch viele andere hinzufügen, und es ließe sich eine solche Beispielsammlung aus Hirsch's Chaurew bedeutend vermehren; allein ich will die nicht-gelehrten Leser dieser Blätter nicht von meinen Briefen zurückschrecken. Für diese Leser wird das Gesagte hinreichen, um sie zu überzeugen, daß mit unseren Rabbinen nicht zu disputiren sei, wenn sie behaupten, daß dem wahren Talmudisten keine Zeit bleiben dürfe nach Bildung zu streben. Man muß ihnen im Gegentheil Recht geben, wie sie denn in der That auch Recht haben. Soll daher ein Rabbinat mit einem