Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1847)
- Date
- 1847-11-29
- Page
- Seite 723 (sequence 11)
- Language
- German
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723 eine Versammlung von Rabbinen und Laien hingewiesen; und es dürfte in der That möglich sein, daß bei einer solchen Versammlung, namentlich wenn dieselbe inPesth abgehalten würde, die im Lande bereits als Glaubensbekenntniß angekündigte Schrift anerkannt werden würde. Eine solche öffentliche Anerkennung müßte aber nicht nur unsre Anerkennung von Seiten des gesetzgebenden Körpers fördern; sie würde auch außerdem vielen Verirrungen und Verwirrungen ein Ende machen, welche uns auf dem Lande nicht selten schmerzlich berühren. Man hat uns während unsrer Information an zwei Orten das Diarium der Stände vom vorigen Reichstage aufgeschlagen, und uns daselbst ein Zitat gezeigt, demzufolge der Rabbiner Schwab in seinem Werke „die Juden" behauptet, daß im Talmud allerdings Einzelnes enthalten sei, was mit der reinen Moral nicht übereinstimmt; nun aber beruft man sich aus die orthodoxen Rabbinen und Talmudisten, welche hoch und theuer versichern, der Talmud sei ein heiliges Buch, und wir dürfen uns kein Haar breit von demselben entfernen. Es ist uns genau bekannt, daß Aehnliches auch in anderen Komitaten beanstandet wird, und daß derlei Widersprüche von Seiten der Israeliten selbst hin und wieder Mißtrauen erregen und einen sehr nachtheiligen Einfluß ausüben. Werden aber die Grundsätze unsrer Glaubens- und Sittenlehre authentisch vorliegen, so haben alle diese Ein- und Vorwürfe ein Ende. Die Erwähnung des Talmuds führt uns nun auf den zweiten Punkt, auf den wir Ihre Aufmerksamkeit lenken wollen. Wie wir aus den Zeitungen ersehen haben, fordern mehrere Gespannschaften, daß der Talmud in's Ungarische übersetzt werde. Wenn wir nicht irren hat sogar das pesther Komitat in diesem Sinne instruirt, und auch Einer der hiesigen Abgeordneten hat sich dahin geäußert, daß es am Besten wäre, den ganzen Talmud in ungarischer Uebersetzung der Nation vorzulegen. Nun ist es uns zwar, wie wir uns schmeicheln, gelungen, den erwähnten Herren von der Unausführbarkeit und Unzweckmäßigkeit einer solchen Uebersetzung zu überzeugen. Da wir jedoch fürchten, daß die Motion einer ungarischen Talmudübersetzung von anderer Seite gestellt werden könnte, so bitten wir Sie, es in dieser Beziehung an der nöthigen Beleuchtung nicht fehlen zu lassen. Wird das gewünschte und geforderte Glaubensbekenntniß wirklich abgelegt, so ist ja unsre Angelegenheit von religiösem Standpunkte entschieden und jede anderweitige Maßnahme überflüssig gemacht. Indem wir Ihnen schließlich noch für den Eifer danken, mit welchem Sie an dem schönen Werke unserer bürgerlichen und sittlichen Wiedergeburt arbeiten, zeichnen wir mit Hochachtung Der Vorstand der papaer Jsraelitengemeinde. gez. Herrmann Neumann m. p., Vorsteher. Adolph Herzfeld m. p., Vormund. Adolph Spitzer m. p., Vorsteher. Papa, am 4. November 1847. Korrespondenz. Württembergs Gesetzgebung über Juden im 16. und 17. Jahrhundert, verglichen mit dessen neuester Gesetzgebung. Von Rabbiner Güldenstein in Buchau. (Schluß.) II. VII. Landesordnung vom 11.November 1621. --dieweil wir als der Landesfürst, von Oberkeit wegen je geneigt, deß auch von Gott und allem Rechten schuldig seynd, Weg und Mittel zu suchen, den gemeinen Nutz und unsre Unterthanen, sovil immer möglich, vor der arglistigen Juden Verderben zuverhüten, auch die unnutzen verthunischen Buben, so Tag und Nacht in den Wirthshausern ligen, das ihr üppiglich verspihlen und verprassen, und zum theil, so sie das ihrig gar verthan ihrer Treu und Ayd vergessen, hinweg von Weib und Kindern lausten, die in jämmerlichem Elend sitzen, Hunger und mangel leiden lassen, von solchem leichtfertigem Wesen abzuschrecken, zu guter Haushaltung zu ziehen, und von verderben zu verhüten. Haben wir mit wohlbedachtem Rath, vermög unsrer habenden Freiheiten und Privilegien, von der Rom. Keys. Maj. unserm allergnadigsten Herrn, umb gemeines Nutzes willen, auch unfern Leuten und Landen zu Gnaden und Gutem in bester Form gegeben und publicirt rc. Nachdem etlich Juden etwann vil Sachen gegen uns, unser Unterthanen, Zugehörigen und Verwandten, am Keys. Kammergericht, und dem Hofgericht zu Rottweil im Recht anhängig haben, so sollen sie, die Juden, die-