Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1847)
- Date
- 1847-11-29
- Page
- Seite 724 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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724 selbigen Prozeß alle alsobald abstellen, auch die hiemit gänzlich abgestcllt und gefallen seyn, und fürohin dieselbige in keinerlei weg treiben, üben, oder gebrauchen. Doch sollen solche Juden um ihr Forderung, so sie zu unfern Unterthanen haben, darumb sie nun anfänglich diesen Prozeß angesangen und fürgenommen, von unfern Amptleuten vertagt, gegen einander gehört, und understanden werden, sie solcher Forderung halb in der Güte, der Billigkeit und dem Rechten nach, zuvertragen. Hingegen haben wir, auff der Jüdischheit unterthänig bitt, damit sie, die Juden ihrer notturft nach, von einem Land in das andere wandeln mögen, außer Gnaden und gar keiner Gerechtigkeit, auch in allweg ohnbegeben des alten löblichen Herkommens, Ordnung und Brauchs, und dazu auch habender Keys. Freiheiten und Privilegien, sondern denen unverletzlich und unnachtheilig, gnädig bewilligt, daß sie, die Juden durch unser Herzogthum Würtemberg, ihr notturft nach ziehen und wandern dürfen, doch dergestalt, daß ein jeder, sobald er in solchem unsrem Hcrzogthum Würtemberg ankompt, sich zu unsrem nächstgesctzten Amptmann verfügen, und jene um Glait ansuchen und bitten, derselbe Amptmann soll und wirbt, solchem oder solchen Juden, alsdann ein Glaitsmann zuordnen, der ihm oder sie, den fürgenommcn weg, straks durch unser Herzogthum und Gebiet, so weit unser Glait gehet, sicherlich führen und glairen soll, wie sich gebührt. Und sollen sich die Juden in solchem Durchzug glaitlich halten, und bey Verlust diß Glaits und obgemeldeten Pcenen, gar kein Handthierung oder Wucher, in was schein oder list das immer erdacht, fürgenommcn oder geschehen möchte, oder ichzit anders, wie das Namen hat, deß unsren Freiheiten zuwider, in einichen weg, weder treiben, brauchen, üben noch handeln, sondern wo sie in Stätten und Flecken, von dem Gelaitsmann hingeführt werden oder mit schriftlichem Glait sürziehen wurden, in Herbergen bleiben, und sich unser Unterthanen gänzlich enthalten und entschlagen. Wir gebieten auch ferner mit allem Ernst, daß keiner unsrer Unterthanen, bey den Juden etwas entlehnen, mit ihnen handlieren, oder sich in einem wucherlichen Handel einlaflen, bey straff Leibs und guts und dazu Verweisung unseres Herzogthums. »I. König!. Hof- und Staatshandbuch 1847. (Departement des Innern.) 6) die königl. israelitische Oberkirchenbehörde. (Sitz: im neuen Kanzleigebäude in der Königsstraße Lit. C. No. 44.) Vorstand und Regierungskommissär: v. Steinhardt, Oberkirchenrath. Geistliches Mitglied: vr. Maier, Kirchenrath, zugleich Rabbiner in Stuttgart. Weltliche Mitglieder (Oberkirchenvorsteher): Dreifus, moä. cloct., Kaulla, Hofagent, Jordann, Rechtskonsulent. Vortragendes Mitglied und Expeditor: vr. Weil, Kollegialasseffor. Der israelitischen Oberkirchenbehvrde sind untergeordnet: ») der israelitische Zentralkirchenfonds. Verwalter: Holland, Buchhalter, d) die 13 Rabbinate. Rabbinatsbezirk. Kirch engemeinden. Oberamtsbezirk. Seelenzahl. Rabbiner. I. Berlichingen 1) Berlichingen mit den Israeliten daselbst und in Künzelsau 238 Wälder Biernigen - 48 2) Ernsbach Oehringen 233 3) Nagelsberg Künzelsau 134 4) Olnhausen Neckarsulm 151 II. Braunsbach 1) Braunsbach Künzelsau 241 Hirsch 2) Crailsheim mit den Israeliten dieses Orts Crailsheim 178 und in Jngersheim, - 34 Goldbach und - 91 Untecdeufstetten * - 43 3) Dünsbach mit den Israeliten dieses Orts Gerabronn 94 und in Gerabronn * - 51 *) Die mit einem Stern * bezeichneten Orte haben einen eigene» FilialgotteSdienst unter Leitung einer Vorsängeramtsverwesers.