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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-11-29 · Heft 49 (29.11.1847) · p. Seite 722

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 49 (29.11.1847)
Date
1847-11-29
Page
Seite 722 (sequence 10)
Language
German
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722 testen Rabbinen nicht gestatten wollten, an jüdischen Kindern die Vakzination vorzunehmen; daß sie die frühe Beerdigung der Todten als Religionspflicht ansehen, daß sie in der Militärpflichtigkeit, in der Aufhebung der rabbinisch-richterlichen Autonomie, in den Nationalschulen den Untergang des jüdischen Glaubens erblickten. Wo stünden wir aber heute, wenn in all den erwähnten und in ähnlichen Punktenden angeblichen Forderungen der Religion entsprochen worden wäre? Wenn man den Rabbinen zu Liebe kein jüdisches Kind geimpft, keinen jüdischen Soldaten gestellt, keine jüdische Schule gegründet hätte? Möge also auch in diesem Augenblicke die Forderung philosophisch gebildeter Rabbinen als Gewissenszwang erscheinen; so bürgt uns doch der gesunde Sinn unserer Glaubensbrüder dafür, daß sie in der Folge die Wirksamkeit zeitgemäß gebildeter Seelenhirten dankbar anerkennen werden, und wir glauben uns der schmeichelhaften Hoffnung hingeben zu dürfen, daß auch Sie, verehrteste Herren, das Ihrige thun werden, um für mehrerwähnte Maßregel die Sanktion der Gesetzgebung zu erwirken. Wir können jedoch diese unsere Mittheilungen über das, was wir im Interesse unsrer Sache zu thun für rathsam hielten, nicht beschließen, ohne sie auf Einiges aufmerksam zu machen, was wir bei Gelegenheit unserer fleißigen Informationen gehört und erfahren haben. Ohne Zweifel liegt Ihnen daran, zu wissen, welche Stimmung im Lande herrsche, welche Schwierigkeiten noch zu besiegen, welche Hindernisse zu beseitigen seien, und was für Einwürfen begegnet werden müsse. Wir wollen Sie nicht mit Wiederholung dessen behelligen, was wir leider noch immer hören müssen; denn dies ist Ihnen sicherlich zur Genüge bekannt. Hat ja selbst der edle Erzherzog-Statthalter in seiner Antwort an Ihre Deputation auf „unsere moralische Entwickelung" hingedcutet! Aber unerwähnt dürfen wir zwei Punkte nicht lassen, weil wir auf dieselben zu wiederholten Malen, und von Gönnern hingewiesen wurden, welche wir seit Jahren als warme Freunde unserer bürgerlichen Gleichstellung kennen und verehren. Der erste Punkt betrifft das beigelegte Religionsbuch, welches Sie als ofsizielles Glaubensbekenntniß geltend zu machen bestrebt sind, und welches auch wir mit möglichst eindringlichen Worten als den Ausdruck unserer religiösen Gesinnung bezeichneten. Wir wurden nämlich von mehreren Herren, ja sogar von Seiten eines Ablegaten darauf aufmerksam gemacht, daß zwar manche Deputirte vielleicht geneigt sein werden, die beigelegte Schrift als das Glaubensbekenntniß der ungarischen Judenschaft zu betrachten; daß aber Manche ohne Zweifel den Einwurf machen werden, daß die in mehrerwähnter Schrift vorgetragenen Lehren wol als der Ausdruck des reformistischen Theiles der ungarischen Israeliten betrachtet werden mögen, daß aber durchaus keine Garantie vorhanden sei, welcher zufolge dieselben auch als das Glaubensbekenntniß der orthodoxen Partei zu betrachten wären. Denn es ist juridisch nicht erwiesen, daß die Mitglieder der Versammlung, welche jene Schrift anerkannte, zur Ablegung eines Glaubensbekenntnisses bevollmächtigt worden wären, und es sei sogar unwahrscheinlich, daß die Gemeinden eine solche Bevollmächtigung gegeben hätten, ohne daß Etwas davon zur Kenntniß des Publikums gekommen wäre. Soll die eingereichte Schrift als der Ausdruck der Glaubensgesinnung der gesammten Judenschaft anerkannt werden, so müßte dieselbe zuvörderst von mindestens von der Mehrzahl der gegenwärtigen ungarischen Rabbinen als Lehrnorm in Synagoge und Schule öffentlich und feierlich anerkannt sein. Dies und Aehnliches wurde uns auseinander gesetzt; und wir bekennen Ihnen offenherzig, daß wir nicht im Stande waren alle und jede Bedenklichkeit gründlich zu beseitigen. Selbst die Berufung auf die Autorität des allgemein verehrten Herrn Verfassers jener Schrift war nicht geeignet alle Einwürfe zu entkräften. Die Autorität eines Einzelnen, so achtenswcrth dieser auch sei, ist — so sagte man uns — nicht gewichtig genug, die juridische Form zu ersetzen. Es wurde uns sogar von einer Seite vorgerückt, daß eine Gemeinde in unserm Komitate (Palota) ihren künftigen Rabbinen nach Preßburg und sogar in's Ausland zur Approbation schickte, weil die Approbation des aufgeklärten pesther Rabbiners den Skrupel der orthodoxen Gemeindemitglieder nicht beschwichtiget hätte. Und so konnten wir bei dem besten Willen die Zweifel gegen die Giltigkeit des eingereichten Glaubensbekenntnisses nicht widerlegen. Wir stellen Ihnen dies mit glaubensbrüderlicher Liebe vor, es Ihrer Einsicht überlassend, ob Sie in dieser Rücksicht weitere Schritte thun wollen. Von unsrer Seite fügen wir nur noch hinzu, daß einer der Abgeordneten unsers Komitats nachdrücklich auf

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