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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-11-22 · Heft 48 (22.11.1847) · p. Seite 707

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 48 (22.11.1847)
Date
1847-11-22
Page
Seite 707 (sequence 7)
Language
German
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707 diese Lizenz gebeten, allein unter dem jetzigen Ministerium that auch er noch keinen Schritt, um die Genehmigung zu erhalten, weil er mit den befreundeten Amtsbrüdern erst abwarten will, ob, wann und wo die deutschen Rabbiner sich versammeln werden. Es wäre vor Allem wünschenswerth, daß unsere intelligenten Gemeinden das Gesuch stellten, die Kollekten für die Rabbinerversammlung zu gestatten, damit die baierschen Rabbiner aus ihrem eigenen Lande den Ersatz ihrer Reisekosten erhalten. Es kann übrigens nicht in Abrede gestellt werden, daß die Theilnahme an den Verhandlungen der Rabbinerversammlung etwas erkaltet ist, wozu die unparlamentarischen Zänkereien einiger Mitglieder nach der Versammlung auch das Ihrige beitrugen. Preußen. Kerpen (Westphalen), im Oktober. (Privatmitth.) Es wird sehr häufig von Adressen, Pokalen rc. berichtet, welche von Juden verdienten Männern christlichen Glaubens gespendet werden, die sich in gesinnungsreicher Bertheidigung der auch den Juden gehörenden Menschenrechte ausgezeichnet: selten aber von Ehrenbezeugungen, welche Juden ihren verdienten Glaubensgenossen spenden. Darum gestatten Sie mir einige Zeilen über eine schöne Feier, welche dem verdienten Vorsteher Herrn Kaufmann, als er aus den in No. 33 d. Z. angegebenen Gründen Blatzheim verließ, von seinen dankbaren Gemeinden veranstaltet wurde. Dem Gefeierten sprach der beigeordnete Vorsteher, Herr Liffgens, den Dank der Gemeinden aus, deren Angelgenheiten er zu einer schönen Ordnung gebracht; ihm sei man ein schönes Gotteshaus, einen trefflichen Chorgesang, einen geregelten Gottesdienst, eine gute Schule, Unterstützung der Armen, Herstellung der Eintracht schuldig; worauf er ihm einen schönen Pokal als ein Andenken der Gemeinden überreichte. Die Schuljugend brachte dem Herrn Kaufmann Kränze dar, der Lehrer, Herr Samuel, hielt eine schöne Rede, ein herrlicher Choral, gedichtet vom Sohne des Gefeierten, erscholl, und ein Festmahl, wo auch den rheinischen Depurirten, namentlich Herrn v. Bekkerath, ein warmes Lebehoch ertönte, schloß die Feier, welche auf seltene Weise die Verdienste eines Vorstehers von Seiten seiner Gemeinden feierte in einer Zeit, wo meist die Vorsteher mit zerrissenen und uneinigen Gemeinden zu kämpfen haben. Der Segen Gottes begleite den edeln Mann, der unser auch in Zukunft nicht vergessen wird, wie er verheißen hat. Königsberg, 7. November. Am 3. d. M. fand die vom Polizeipräsidium angeordnete Versammlung der selbstständigen Mitglieder hiesiger israelitischer Gemeinde in der Synagoge Behufs Bildung der im §. 35 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli c. vorgeschriebencn Synagogenbezirke statt. Man entschied sich für den Vorschlag, nur einen Synagogcnbezirk zu bilden. — Vor einigen Tagen fand man hier wiederholt an Zäunen und Pfosten Pasquille angeschlagen, deren Inhalt in Folgendem bestand: „Todt mit dem Juden-König, dem nichtswürdigen *** (hier stand der Name eines bekannten Mannes, der sich sehr für die Emanzipation der Juden interessirt hat und noch intecessirt) der durch die Emanzipation den Christen das größte Unglück bereiten will. Gutfreind." Die Plakate wurden von Polizeibeamten abgerissen und in Verwahrung genommen. Berlin, 7. November. Die Köln. Zeit, enthält über die in diesen Bl. schon besprochene Frage wegen jüdischer Stadtverordneten in städtischen Schuldeputationen folgenden Artikel: „In einer der letzten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung wurde über die in Anregung gekommene bedeutsame Frage verhandelt, ob nach Erlaß des Judengesetzes vom 23. Juli d. I. ein Stadtverordneter jüdischer Religion Mitglied der städtischen Schuldeputation sein könne. Bei Gelegenheit der Vertheilung der neu eingetretenen Mitglieder in die Deputationen war der Antrag gestellt worden, den Buchhändler Dr. Veit, einen wegen seines Charakters und Geistes die allgemeinste Achtung genießenden Juden, welcher schon ein Jahr lang Stadtverordneter und als Solcher Mitglied der Schuldeputation gewesen war, aus der Letztem zu versetzen. Die Versammlung machte sich sehr bald klar, in so weit dies überhaupt nöthig war, daß zu einem solchen Verfahren gegen den Dr. Beit durchaus kein Grund vorliege, und entschied einstimmig (nicht durch Akklamation, wie die hiesigen Zeitungen berichten, sondern durch förmliche Abstimmung), daß das genannte Mitglied nach wie vor in der Schuldeputation zu verbleiben habe. Da derselbe Fall sich

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