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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-11-15 · Heft 47 (15.11.1847) · p. Seite 691

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 47 (15.11.1847)
Date
1847-11-15
Page
Seite 691 (sequence 3)
Language
German
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691 „Die Vorstände der israelitischen Kultusgemeinde in der Hauptstadt des Königreichs haben sich vor dem letzten Landtage bittend eingesunden und an die hohe Kammer der Abgeordneten das Gesuch gebracht: „Es wolle dieselbe bei Sr. Maj. dem Könige den Antrag stellen, daß ein auf dem Grundsätze der vollkommenen Gleichstellung der Israeliten mit den übrigen Staatsangehörigen ruhender Gesetzentwurf den Ständen des Reichs baldmöglichst vorgelegt werde"; die hohe Kammer der Abgeordnete ließ diese Bitte willkommen sein und zeigte in ihren öffentlichen Verhandlungen, daß sie dem Geiste dieses Jahrhunderts, der eine Befreiung der Israeliten aus ihrer staatsbürgerlichen Unwürdigkeit längst als Forderung der Menschlichkeit anerkennt, nicht entsagen wolle. Und so brachte sie denn auch im Vereine mit der hohen Kammer der Reichsräthe an die Krone mehrere diesem Geiste des Wohlwollens und der Gerechtigkeit entsprechende Anträge auf Revision der über die Israeliten bestehenden Gesetze. So erhebend das Wollen und Wünschen der Stände, so niederschlagend waren die Worte des Landtagsabschiedes vom Jahr 1846, die es selbst und wol mit bemessener Absicht in Frage stellten, ob überhaupt eine Abänderung der über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen in diesem Königreiche bestehenden Gesetzgebung zeitgemäß und ein Bedürfniß sei! Wie tief ergreifend dieser strenge Spruch uns auch treffen mochte, so können wir doch nicht glauben, daß derselbe als dauerndes Staatssymbol genommen werden dürfe, und leben vielmehr bei der neuen freisinnigen und großartigen Auffassung unserer vaterländischen Zustände der beglückenden Hoffnung, daß die Krone und ihre Räthe auch in unsrer Sache den Forderungen des Jahrhunderts gebührende Rechnung tragen werden. Eben so zuversichtlich glauben wir, daß die wohlwollenden Gesinnungen, welche von beiden hohen Kammern in der jüngsten Ständeversammlung bezüglich unserer Verhältnisse kundgegeben wurden, in ihrer ganzen Ausdehnung noch fortbestehen, und daß die warme Vertretung, welche der Sache unserer Glaubensbrüder vor Kurzem erst bei dem Landtag eines unserm Vaterlande durch vielseitige Bande nahe befreundeten deutschen Königreichs zu Theil wurde, auch in den Verhandlungen unserer Volksvertreter siegreichen Widerhall finden werde. In diesem Vertrauen wagen wir es, mit Beziehung auf unser früheres Gesuch, an eine hohe Kammer der Abgeordneten die ehrfurchtsvollste Bitte zu stellen: „Dieselbe wolle auch bei ihrer gegenwärtigen außerordentlichen Versammlung sich unserer annehmen und durch Stellung geeigneter, dem Geist aufgeklärter Gegenwart entsprechender Anträge bei Sr. Maj. dem König dahin zu wirken suchen, daß für den nächsten ordentlichen Landtag die Vorbereitung hierauf bezüglicher Gesetzvorlagen allergnädigst angeordnet werden möchte"." (N. K.) Rostock, 31. Oktober. Unter den Propositionen des engern Ausschusses, welche auf dem diesjährigen Landtage zur Vorlage kommen werden, befindet sich auch eine über die Verhältnisse und Rechte der Juden. (Man erinnert sich, wie schlecht die Juden bei den früheren Verhandlungen der schleswig-holsteinischen Stände weggekommen sind, die sie sogar von der Wehrpflicht ausschlossen und den gerechten Forderungen der Regierung nicht beistimmten. Vielleicht, daß jetzt das eigene Unglück duldsamer und gerechter gemacht hat! Vielleicht daß die Stände jetzt einsehen, wer Anderen die Freiheit abspricht, ist dieser selbst noch nicht würdig! Red. d. Allg. Zeit. d. Jud.) Frankfurt am Main, im Oktober. Einer Mittheilung unsers geographischen Vereins in der „Gemeinnützigen Chronik" entnehmen wir die Statistik der hiesigen israelitischen Gemeinde. Dieselbe belief sich am 1. Januar d. I. auf 3237 Personen, darunter 1759 männliche und 1478 weibliche. Mit den nicht eingebürgerten, mit polizeilicher Erlaubniß hier wohnenden Fremden (sogenannten Permissionisten) mag sich die israelitische Bevölkerung auf höchstens 5090 Seelen belaufen, während geographische Hand- und Lehrbücher sie auf 6000, 8000, ja sogar 10,000 angcben! Bemerkenswerth ist auch, daß unter beiläufig 700 Geburten in der israelitischen Gemeinde während der letzten Jahre nur zwei uneheliche waren. Preußen. Berlin, 2. November. Nachdem das neue Gesetz über die Verhältnisse der Juden bestimmt hat, daß dieselben an Universitäten, so weit die Statuten nicht entgegenstehen, als Dozenten und Professoren für gewisse Lehrfächer zugelassen werden können, kommt es jetzt zunächst darauf an, genau zu ermitteln, was die

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