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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-11-08 · Heft 46 (8.11.1847) · p. Seite 677

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 46 (8.11.1847)
Date
1847-11-08
Page
Seite 677 (sequence 5)
Language
German
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677 Hoym, im Oktober. (Privatmitth.) Im vorigen Jahre ließ Herr Goldberg in Braunschweig an die Gesammtheit der Vorsänger eine Aufforderung zu einer Zusammenkunft ergehen, um über die zweckmäßigste Verbesserung des Vortrages bei der Liturgie zu berathen. Die verehrliche Redaktion der Allgemeinen Zeitung des Judenthums erklärte sich auch zur Aufnahme von Artikeln über diesen für den Kultus so wesentlichen Punkt bereit. Gleichwol ist meines Wissens kein auf den erwähnten Vorschlag bezügliches Wort veröffentlicht worden. Sollte nicht jeder musikalisch gebildete Vorsänger von der Nothwendigkeit eines verbesserten nsm durchdrungen sein? Darüber möchte wol kein Bedenken obwalten und darin kann auch der Grund nicht liegen, wenn der beregte Gegenstand so wenig oder gar keine Beachtung gefunden. Eine andere Frage ist es, ob der von Herrn Goldberg vorgeschlagene Weg zur Erreichung des gewünschten Zieles nothwendig sei. Das möchten wir wenigstens bezweifeln. Es stellen sich der Ausführbarkeit einer solchen Zusammenkunft bei den beschränkten äußeren Verhältnissen und der abhängigen Stellung der meisten Vorsänger an sich schon nicht unbedeutende Schwierigkeiten entgegen. Es will uns aber auch bedünken, als ob die Abfassung normaler liturgischer Vortragsweisen, insofern wir uns das Gesammtnnn darunter denken, nicht füglich das Werk einer gemeinsamen Bearbeitung Vieler sein könne, es sei denn auf Kosten der dem Ganzen zu wünschenden Einheit und Gleichförmigkeit. Uebrigens dürften wol nur Wenige genügendes Talent besitzen, bei einer solchen Arbeit selbst in gedeihlicher Weise wirksam zu sein. .Unsers Erachtens würde dem Bedürfnisse dadurch am Zweckmäßigsten abgeholfen, daß ein Mann von in dieser Hinsicht bewährtem und anerkanntem Rufe die Aufgabe löste, wenn namentlich der verdienstvolle Sulzer sein in der Vorrede zum „Sehir Zion" gegebenes Wort erfüllte, ein nsm durch den Druck zu veröffentlichen. Dazu hat ein Sulzer den Beruf, ja sogar die Verpflichtung, da seine Gesänge stets eine Lücke verspüren lassen, wenn nicht das von ihm angewandte nrm damit verbunden wird. Zu dem Behuse wäre es aber auch wünschenswerth, daß nicht blos den Endstrophen der einzelnen Gebete eine Norm gegeben würde, sondern, daß die zur Rezitation geeigneten Gebete überhaupt vom Anfänge bis zu Ende in solcher Weise bearbeitet würden. Herr Obervorsänger Sulzer würde durch ein solches Unternehmen gewiß auf den Dank aller derer rechnen können, denen es ernstlicher Wunsch ist, den Gottesdienst in den Synagogen auf eine würdige und erhabene Weise wiederhergestellt zu sehen. Das Werk würde aber auch in materieller Hinsicht belohnender sein, als die Herausgabe der Gesänge allein, denn es stände einzig in seiner Art da und würde sich aller Orten leichter einführen lassen. Ich glaube, daß der im Obigen geäußerte Wunsch Manchem meiner Herren Kollegen wie aus der Seele gesprochen ist und es sollte mir zu großer Freude gereichen, wenn durch diese Zeilen der begabte Sulzer sich zur baldigen Veröffentlichnng seines rom angeregt fühlte. K. Oldenburg, 17. Oktober. Schon im Jahre 1845 haben sich die bedeutendsten Judengemeinden des Herzoglhums Oldenburg mit einem Gesuch um bürgerliche Gleichstellung mit den Christen an den Großherzog gewendet. Man hat nicht gehört, daß in der Sache Etwas geschehen sei. Vor Kurzem hat nun die Judengemeinde in der Residenz, wohl wissend, daß häufig aus der Mitte der Gemeinderepräsentanten der Widerstand gegen die Emanzipation seine Kraft entnehme, sich an den Stadtmagistrat und den Stadtrath (die Stadtverordnetenversammlung) gewendet und um eine Befürwortung ihres Gesuchs, wenigstens um ein Zeugniß ihres bürgerlichen Wohlverhaltens gebeten. Beide Kollegien haben sodann einzeln und jedes einstimmig erklärt: sie hielten es nicht nur für unbedenklich, die Ausnahmegesetze gegen die Juden aufzuheben und die Juden den übrigen Landesbewohnern in ihren Rechten als Staats- und Gemeindebürger völlig gleichzustellen, sondern erkennten darin auch eine Forderung der Vernunft und des Rechts und richteten darauf ausdrücklich ein Gesuch an die gesetzgebende Gewalt. Die bisherige Gesetzgebung basirt hauptsächlich auf eine Verordnung vom Jahre 1827. Danach bedarf jeder Jude zu seinem Etablissement einer Schutzkonzession der Regierung, unterwirft man jeden Juden, auch wenn er nicht Handel, sondern Handwerk treibt, den Heirathsbeschränkungen, belastet man den Schutzjuden auch mit der Ernährung seiner Geschwister, obgleich diesen der selbstständige Betrieb versagt ist. Die Stadt- und Gemeindeordnung fügt andere Beschränkungen, namentlich in Hinsicht der

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