Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 46 (8.11.1847)
- Date
- 1847-11-08
- Page
- Seite 676 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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676 GroßbritanLen. London, 25. Oktober. Das „Morning-Chronicle" giebt zu verstehen, daß die bevorstehende Parlamentssession gleich von ihrer Eröffnung an ein ungewöhnliches Interesse durch die hohe Wichtigkeit der Fragen erwecken werde, welche die Regierung anzuregen beschlossen habe. Diese Fragen werden nach dem oben genannten Blatte 1) die Befreiung des Handels von dem Reste der Beschränkungen, welche seine völlige Entwickelung noch verhindern, 2) die billigere Vertheilung der Steuern, 3) das Verschwinden der letzten Spuren der früher» religiösen Unduldsamkeit und 4) die soziale Wiedergeburt des vernachlässigtsten und unglücklichsten Theiles der Unterthanen der Königin (der Irländer) zum Gegenstände haben. (Die Nr. 3. kann sich nur auf die Wahl von Juden in das Parlament beziehen.) Deutschland. Karlsruhe, 10. Oktober. (Privatmitth.) Ich übersende Ihnen anbei folgenden Erlaß des großh. badischen Oberraths der Israeliten, vom 17. September c.: „Unter den durch das Wort Gottes eingesetzten hohen israelitischen Festen ist das Sukkotfest (das Fest der Hütten, der Einsammmlung der Feldcrzeugnisse) als Dank- und Freudenfest besonders ausgezeichnet. Es soll nach seinen eigenthümlichcn Satzungen in glücklichen Tagen an die durch die Gnade Gottes überwundenen Bedrängnisse mahnen und so das Gemüth zum freudigen Dank anrcgen gegen unfern Vater im Himmel, von welchem alles Heil und aller Segen ausgeht und das Vertrauen zu seiner Hilfe in der Noth befestigen. Die kaum vorübergegangenen Tage waren wol geeignet, diese religiösen Gefühle zu erwecken. Die herrschende allgemeine Noth hat jedes Herz betrübt und die Bangigkeit vor der Zukunft jedes Gemüth mit Besorgniß erfüllt. Aber der Herr hat seinen reichen Schatz aufgethan und eine Fülle von Segen strömte auf die Erde. Neues Leben und Gedeihen empfindet die Menschheit und Jammer und Trauer verwandeltsich in Dank und Freude. Von diesen Betrachtungen geleitet und in Erwägung der Religionsvorschrift, wonach bei jeder empfangenen göttlichen Wohlthat unsrer Anerkennung der allgütigen Fürsehung mittelst eines Dankgebets Ausdruck gegeben werden soll, finden wir uns veranlaßt zu verordnen: daß eine besondere gottesdienstliche Feier wegen des reichen göttlichen Segens des Jahres am achten Tage des Sukkotfestes (3. Oktober d. I.) in den Synagogen des Landes unmittelbar vor der zweiten Abtheilung des Morgengottesdienstes (spia) nach der hier beigesügten Ordnung stattfinden soll. Die Bezirkssynagogen werden beauftragt, sowol sich selbst hiernach zu achten, als für den pünktlichen Vollzug in den israelitischen Gemeinden ihres Bezirks Sorge zu tragen." Die Ordnung war folgende: 1) Vortrag des Isten Verses des 136sten Psalms (>21 'nb rri-t) durch den Vorsänger. Der Gesangchor wiederholt diesen Vers in der für Beide hier angefügten Intonation. In gleicher Weise werden die Verse 11, 25 und 28 des 136sten Psalms von dem Vorsänger vorgetragen und auf jeden dieser Verse von dem Gesangchor der erste Vers des Psalms 136 wiederholt. 2) Feierlicher Vortrag der Psalmen 100, 23 und 65, wechselweise von dem Vorsänger, der Schuljugend und der Gemeinde oder dem Gesangchor in der Art, daß der Vorsänger mit dem ersten Verse beginnt und die Gemeinde oder der Gesangchor den folgenden spricht. 3) Sechs Strophen aus dem Liede No. 359 des königlich württembergischen israelitischen Gesangbuches nach der bezeichneten Melodie gesungen von dem Gesangchor. 4) Vortrag eines beigesügten Gebets, in den Gemeinden des Rabbinatssitzes von dem Rabbiner und in den übrigen Gemeinden von dem Lehrer. 5) Psalm 150, vorgetragen von dem Gesangchor nach der in der Gottesdienstordnung für das Geburtsfest Sr. königl. Hoheit des Großherzogs enthaltenen Melodie. Wo kein Gesangchor besteht, ist dieser Psalm entweder von dem Vorsänger allein nach der erwähnten Melodie abzusingen, oder von dem Vorsänger, der Schuljugend und der Gemeinde nach der gewöhnlichen Intonation wechselweise vorzutragen.