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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-10-25 · Heft 44 (25.10.1847) · p. Seite 658

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 44 (25.10.1847)
Date
1847-10-25
Page
Seite 658 (sequence 10)
Language
German
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658 ohne rationalistischen Abzug. Namentlich wird hier die „Kaporo" schmerzlich vermißt. Daß einzelne Kasuisten, wie Nachmanides und Karo, sich dagegen erklären, kann nicht zur Rechtfertigung angeführt werden. Denn der „Minhag" reicht bis in die Zeit der Geonim zurück (vergl. des. Rasch! Sabb. 81, 1>), und findet der Hauptsache nach im Talmud selbst seine Legitimation (Sabb. 66, 1i Ende). Wie rechtfertigt H. diese Geringschätzung der „Gemoro"? — Selbst die Abschaffung des Hamanklopsens (§. 248) könnte dem Chaurew zum Borwurfe gemacht werden, da daffelbe von großen Poskim eine Separatempfehlung bekommen. Auf unsrer hiesigen Zeschiwa könnte auch kein Jünger Bestand haben, der nur in Betreff des „Herumschlagens" und des „Klopfens" dem mährischen Landcsrabbiner beizupflichten wagte. Es würde mir leid thun, wenn sie glaubten, die angeführten Beispiele antitalmudischer Denkweise wären aus dem Chaurew mit Aengstlichkeieit hervorgesucht. Ich kann Sie vielmehr versichern, daß der Talmudgläubige nicht leicht ein Kapitel dieses Buches lesen könne, ohne auf Ketzereien zu stoßen. Denn Ketzerei ist es wol, wenn die Lehre des Talmuds von der Dämonlosigkeit der Peßachnacht (Pes. 109, 6) verworfen (§. 212), das Prozcßführen im Monate Ab freigegeben (Taan. 29, 6. Chor. 243), und über die Träume gar nicht verhandelt wird. Wenn cs mir einmal gelingen wird, das Nissimbuch unsers verstorbenen Rabbiners, von welchem ich mir eine getreue Abschrift verschaffre, zu veröffentlichen, so wird es sich zeigen, wie sehr man sich an Hirsch versündigte, indem man ihn einen orthodoxen Rabbaniten nannte. Aber schon die wenigen angeführten Beispiele beweisen das Gegentheil um so schlagender, als sie dem aufmerksamen Leser zum Fingerzeig dienen können, was er im Chorew zu suchen habe, und was er darin vermissen müsse. Nach einiger Ucbung kann es Jeder dahin bringen, im Vorhinein anzugebcn, welche Satzung oder Religionsübung im CH. Aufnahme gefunden habe oder nicht; und vielleicht übernimmt Einer der gelehrten Gehilfen des „Altonaer Wächters" die gewiß nicht untankbare Arbeit, den Chaurew von wahrhaft orthodoxem Standpunkte zu besprechen und zu beurtheilen. DaS Ergebniß einer solchen Beurtheilung wirb und kann rem anderes fein, als daß die ralmudisch-orthodore Kulte des Chaurew viel zu viele Lücken habe, um dar rarionaliskischen Schalk nicht durchblickcn zu lassen, und daß Fasset sehr Unrecht hatte zu glauben, der Chaurew werde die Orthodoxen überzeugen, „daß „man ein wissenschaftlich gebildeter Mann sein könne, „und doch in jeder Beziehung ein strenggläubiger „Jude!" Nein, geehrtestcr Herr Rabbi, davon werden sich die wahrhaftigen Orthodoxen nie und nimmer überzeugen und der Chaurew kann ihnen vollends zum abschreckenden Beweise dienen, wie gefährlich die deutschen Bücher seien, und wie Recht unsere soferische Schule habe. Auf den dresdner Konservatism, erlauben Sie mir, in meinem Nächsten zurückzukommcn. Deutschland. Kassel, 25. September. Das Franks. Journ. enthält von hier aus folgenden Artikel: Mehrfach ist in diesen Blättern von den Verhältnissen der hiesigen israelitischen Gemeinde die Rede gewesen und namentlich, daß sie sich nunmehr bereits fünf Jahre ohne Rabbiner befindet. Diese Angelegenheit hat nunmehr ein neues Stadium erreicht. Nach langem Zögern hatte die Mehrheit der Gemeinde im Juli vorigen Jahres endlich sich für einen Kandidaten, den Rabbiner Fasset, entschieden und denselben zur Bestätigung in Vorschlag gebracht. Gegen diesen Vorschlag waren nun freilich einige wenige Personen, unter denen ein Vorstandsmitglied, aufgetreten, um diese Wahl zu hintertreiben. Vorläufig scheinen sie einen Sieg davon getragen zu haben, denn von Seiten kurfürstlicher Regierung, welcher das Bestätigungsrecht zusteht, ist die Weisung an das israelitische Vorsteheramt ergangen, über zwei andere Kandidaten, dicRabbinenLippschütz und Feuchtwang, welche ebenwol früher sich um diese Stelle beworben, ohne eine Majorität zu erlangen, zu berichten. Hiergegen haben nun einige 80 der kontribuabelsten Mitglieder der Gemeinde Verwahrung mit der ausdrücklichen Bemerkung eingelegt, daß, wenn ihnen ein Geistlicher aufgcnöthigt werden sollte, sie sich zu einer eigenen Gemeinde (Reformgemeinde) konstiluircn würden. Es giebt dies einen höchst interessanten Fall, der nöthigerweise seine Erledigung durch die Gerichte erhalten wird. Der beklagenswerthe Zustand der Gemeinde wird aber hierdurch nicht abgekürzt, und daß er mit Recht so genannt werden muß, beweist schon einzig und allein der Umstand, daß am höchsten Festtag der

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