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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-10-18 · Heft 43 (18.10.1847) · p. Seite 645

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 43 (18.10.1847)
Date
1847-10-18
Page
Seite 645 (sequence 13)
Language
German
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645 mittheilte." — Wenn nun, wie S. 195 fortgefahren wird, bei der Eidesleistung durchaus kein Gewissenszwang sich eindrangen darf, so kann doch auch wieder die Eidesformel nicht nach jedem individuellen Verlangen abgeändert werden, daher die vorgekommene Weigerung einiger Juden, den Eid in der Formel „bei Adonai, dem Gotte Israels" zu leisten als affektirte Ueberreiztheit höchst zu mißbilligen ist.— Von S. 196 bis zum Schlüsse folgen nun die seit 1840 in mehreren Staaten vorgenommenen Veränderungen hinsichtlich der Judeneide, nebst Betrachtungen darüber, zuerst Königreich Sachsen, dann Oesterreich (nach der A. Z. d. I. Ilter Jahrg. No. 4), Hannover, Braun schweig und mehrere andere kleine deutsche Staaten, zuletztF r a n k re L ch, wo die diesfallsigen Verhandlungen des Kassationshofs ausführlich mitgetheilt werden und insbesondere (S. 229 Anmerk.) eine Stelle in den Pandekten vom Vers, anders als die französischen Gerichtshöfe ausgelegt wird. Eine interessante Einschaltung ist hierbei die Darstellung der Entstehung des Judeneides in Preußen, in der noch üblichen, durch das Gesetz vom 23. Juli d. I. nicht abgeschafften, theils gehässigen, theils lächerlichen Weise. Die „Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung" brachten nämlich ohnlängst die gesammten Verhandlungen, welche der Einführung des gegenwärtigen Judeneides in Preußen im Jahre 1782 vorhergingen und Herr Verf. giebt hiervon einen Auszug nebst treffenden Bemerkungen, welche bei der jetzt hoffentlich bevorstehenden Revision dieses Gegenstandes berücksichtigt werden möchten. Man ersieht unter Anderm hieraus, daß nicht Mendelssohn, sondern die glogauer Oberamtsregierung hauptsächlich die jenen Eid begleitenden kleinlichen Vorschriften veranlaßt hatte, welches Ersterer bei den damals herrschenden Ansichten nicht zu verhindern vermochte. Herr Verf. wirft jedoch Mendelssohn zu große Aengstlichkeit vor, weil derselbe in seinem Gutachten zwar „das Händewaschen" vor dem Eide für überflüssig erklärt, jedoch dabei bemerkt hatte, „daß dies nur derjenige thue, der den Namen Gottes aussprechen soll," worauf die Vorschrift des Händewaschens dennoch in die Verordnung kam. Wenn nun Herr Br. Fr. allerdings Recht hat, daß nach talmubischer Vorschrift der Jude blos vor dem Gebete die Hände zu waschen pflege, so möchte ich zur Entschuldigung Mendelssohns doch anführen, daß zu jener Zeit der orthodoxe Jude sich ein Gewissen daraus machte auch nur die dem Buche öT'tt *-no des Rabbi Moses ben Machir entlehnte Vorschrift, „den Namen Gottes nicht mit ungewaschenen Händen auszufprechen", zu übertreten. Wäre nun das Händewaschen in der Verordnung nicht ausdrücklich angegeben worden, so würden Manche sich genirt haben, in Gegenwart des Richters Wasser zu fordern, um nicht Mißdeutungen ausgesetzt zu werden, sie würden daher den Eid entweder gar nicht oder mit beschwertem Gewissen geleistet haben. Wir sind allerdings jetzt so weit vorgeschritten, daß uns solche Kleinlichkeiten auffallen, damals war es aber anders und Mendelssohn mußte sich besonders sehr in Acht nehmen, auch die geringfügigste Abweichung nicht stillschweigend zuzulassen oder zu befördern. Nächst der gehaltreichen Zugabe, welche diese zweite Ausgabe des allseitig anerkannten Werks durch den eben skizzirten Anhang gewährt, sind auch die meisten in der ersten Ausgabe den Text zuweiten entstellenden Druckfehler hier verbessert worden. Aus den Motiven zur Regierungsvorlage an den preußischen vereinigten Landtag ist ersichtlich, daß des Verf. Werk „über den gerichtlichen Beweis" hauptsächlich zur Abänderung der Bestimmung über die Zulassung der Juden zur Zeugenschaft mit beigetragen habe, so möge denn auch dieses Weck die endliche Aufhebung des Eides more juclaieo in Preußen bald herbeiführen helfen. Br. B. B. Dresden, 23. September. (Privatmitth.) Von dem Prediger der leipzig-berliner Synagoge in Leipzig, Ad. Jellinek, ist wieder ein Heft Predigten *) erschienen, welche derselbe in Ungarisch-Brod, seiner Vaterstadt, neulich gehalten hat; sie gehören zu den gelungensten dieses jungen Mannes, namentlich ist die erste zu Sabbat Nachmu mit vieler Begeisterung in einem biblischen Mosaikstyl geschrieben. Angehängt ist eine kurze Einleitung zu den „Sprüchen der Vater" und zu „Midrasch Jona". Es wäre allerdings zu wünschen gewesen, daß der Verf. Muse gefunden hätte, letztere beide Themata in besonderen Abhandlungen zu bearbeiten und nicht blos so kurz zu skizziren, wie es hier der Fall ist, doch ist dessen Absicht, dergleichen das jüdische Alterthum betreffende Gegenstände in Anregung zu bringen, jedenfalls lobenswerth und verdient Beachtung. Es ist allerdings merkwürdig, daß von den unzähligen Kommentaren zu den „Sprüchen der Vater", welche bis jetzt existiren, *) Uns ist das erste Heft noch nicht einmal zu Gesichte gekommen. Red.

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