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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-10-18 · Heft 43 (18.10.1847) · p. Seite 641

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 43 (18.10.1847)
Date
1847-10-18
Page
Seite 641 (sequence 9)
Language
German
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641 jeden Preis vertilgen und zum Untergang bringen müsse. „Wie werden die Juden schmunzeln, ob dieser unerwarteten Hilfe" sagt ein hiesiges Blatt bei Anzeige dieses für den Index reifen Buchs. Ei nun, die Juden werden dieselbe Miene machen, als wenn sie das Christenthum die Religion der Liebe nennen, und ihren Jehova als den blutigen Gott der Rache schildern hören. Und so wie es unter ihnen nicht an Schwachköpfen gemangelt hat, die auf die „christliche Liebe" eingegangen sind, ebenso werden sich auch Einzelne finden, die auf diese neue Thorheit eingehen. Wehamaskil jabin! Wir israelitische Deutsche haben freilich von der sogenannten deutschen Bescheidenheit, die selbst einer der gefeiertsten deutschen Dichter*) in den unglaublichen Worten: „Sie sind sehr reich und sind sehr stolz. Und streben hoch empor, Wir sind nicht reich und sind nicht stolz: Das hebt uns über sie!" zu rühmen vermochte, eine leider gar zu große Portion erhalten, um auf den Rang Anspruch zu machen, der uns gebührt. Wenn Einzelne von uns katholisch werden, so beten sie ihre Rosenkränze und sprengen ihr Weihwasser, daß es eine Lust ist, und daß jüdische Freimaurer sich dem Hokuspokus widersetzt hätten, hat man auch noch nicht gehört, aber wie man sieht, eine frappante jüdische Zeremonie mitzumachen — Gott bewahre! Jndeß: den kaam kakohen! Wie haben nicht die jüdischen Rabbiner und Prediger um sich geworfen mit den neutestamentlichen Worten: Glaube, Liebe, Hoffnung! Und nun setzen die freien Gemeinden dafür die weit jüdischer klingenden: Sittlichkeit, Wahrhaftigkeit und Liebe. Wie geizen sie nach den schleppenden lutheranischen Choralmelodieen: und nun erklären die Jünger Rupps und Wislicenus' sie für antiquirt! Preußen. Aus Westphalen, im Oktober. Die Beilagen zur ministeriellen Denkschrift über den Entwurf zum Judengesetze, von denen wir schon öfter gesprochen (f. die Jett. Art. in No. 23—26), sind jetzt in einer vollständigen Ausgabe der Landtagsverhandlungen ebenfalls abgedruckt worden, und so der Oeffentlichkeit übergeben. Wir haben schon mehrfach insbesondere die in denselben enthaltene breite Ausführung über die Art und Weise, wie die Juden in Westphalen wesentlich zu der Verarmung der Bauern beitragen sollen, hervorgehoben, und die Wichtigkeit, diese Beschuldigungen nicht ohne Gegenbild zu lassen, bezeichnet. Wir brachten hierüber bereits einen Artikel aus der Köln. Ztg. in No. 36, und fügen hier heute einen andern aus dem Magdeb. Wochenblatt No. 40 hinzu, den das Oberzensurgericht zum Drucke freigegeben. Er lautet: Die Deutsche Zeitung berichtet aus Westphalen, daß viele Adelige nach der Aufhebung der Leibeigenschaft, der Erbpacht u. s. w. durch die französische Gesetzgebung, mit ihren bis dahin eigenhörigen und gutshörigen Bauern, die Nichts von jener Aufhebung und also auch nicht wußten, daß sie freie Grundeigenthümer geworden, Kontrakte abgeschlossen, wonach dieselben wieder deren Erbpächter wurden. Mehrere Bauern haben jetzt die Giltigkeit jener Kontrakte angcfochten, und man ist auf die richterliche Entscheidung sehr gespannt. Am Meisten gedrückt sind die Bauern im Kreise Marburg. Es hat sich ermittelt, daß Einige derselben an ihre Gutsherren an noch bestehenden Abgaben mehr zu leisten haben, als der Reinertrag ihrer Grundstücke beträgt. Das Dichten und Trachten der meisten Adeligen geht nur dahin, um jeden Preis möglichst viel Grundbesitz zu erwerben und die frei gewordenen Bauern wieder zu ihren Erb- oder Zeitpächtern herabzudrücken, was ihnen in den verarmten Kreisen Höxter, Paderborn und Marburg zum großen Theil schon gelungen ist und, wenn die Gesetzgebung dem nicht entgegenarbeitet, auch in manchen Gegenden des Münsterlandes, wo der Bauernstand seit einigen Jahren sich immer mehr verschuldet, gelingen wird, so daß wir auf die Dauer daselbst keinen freien Bauernstand mehr haben werden. Der Güterverkauf wird so systematisch und so im Großartigen betrieben, daß der verstorbene König sich in einem Falle genöthigt sah, einem Freiherrn jeden weitern Ankauf zu untersagen. Was Hilst aber ein solches einzelnes Verbot den systematischen Bestrebungen, dem Reichthum und den Vorrechten unsers Adels gegenüber, und so lange er nach dem Landrechte als der „erste Stand im Staate" gilt, dem „nach seiner Bestimmung die Vertheidigung des Staates, so wie die Unterstützung der äußern Würde und innernVer- 43* *) Klopstock.

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