Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1847)
- Date
- 1847-10-11
- Page
- Seite 623 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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623 Gegner sagen können: Nein! sie war eine Folge der humanen Entwickelung, das Christenthum hatte die Leibeigenschaft geduldet, und erst eine neue humane Bildung hat sie abgeschafft. Auf dieselbe Weise vertheidigt der Vers, die staatlichen Verordnungen zum Schutze der Kirche, worunter er auch die Nichtduldung eines Lehrstuhls für jüdische Theologie an einer Universität begriffen haben will. Die jüdische Lehre dürfe nicht öffentlich gelehrt werden, „weil dadurch der religiöse Irrthum von Staatswegen gepflegt werde." Nichtchristen sollen zu obrigkeitlichen Aemtern nicht zugelassen werden, sowol wegen des Einflusses nichtchristlicher Gesinnung auf die öffentlichen Einrichtungen, als auch wegen der Bekundung der Gleichgiltigkeit, die darin liegt. Bei allen Christen fände sich doch immer noch eine gewisse Ehrfurcht gegen „den Glauben der Vater". Dem Herrn Prof, steht das Uctheil über die Christlichkeit der Dissidenten beim — Kultusministerium, das nach ihm nicht einmal Gutachten einzuholen habe. Was die Juden anbetrifft, so erklärt der Herr Prof, den für keinen Juden, dem nicht das Herz nach Palästina brennt. Die vollständige Dunkelheit über das Judenthum stellt sich auch bei dem Herrn Prof, an's Licht, er stellt als Bedingung des Juden die Haltung „wenigstens des mosaischen Gesetzes" auf, ohne zu wissen oder zu bedenken, daß dem Juden nur ein höchst geringer Theil des mosaischen Gesetzes zu halten schon seit 18 Jahrhunderten möglich geblieben ist. Zuletzt behauptet er, daß das Gesetz vom 23. Juli e. dem Entwürfe treu geblieben — allein das ist denn doch nicht wahr. — Wir müssen uns mit dieser Skizze begnügen; allein können doch nicht umhin zu sagen, daß die Stahl'sche Schrift nichts Neues gebracht, und daß alle ihre Erklärungen und Argumente an derselben Schwäche leiden, wie die früher vorgetragenen. Schneller werden wir noch mit einer andern Broschüre fertig: „über die Emanzipation der Juden. Zugleich eine Kritik der Behandlung dieser Frage auf dem vereinigten Landtage in Preußen von E. W. Klee, Regierungsrath (in Posen) und Dr. jur. Magdeburg, 1847." Wir brauchen nur eine einzige Stelle anzuführen, z. B. (S. 12): „Ist man aber dahin gekommen, daß man das Christenthum für die geoffenbarte absolut wahre Religion erkennt, die sich nicht blos etwa durch ein Weniger an Aberglauben von anderen Religionen unterscheidet, glaubt man, daß durch die Menschwerdung Gottes in Christo die Wiederherstellung der gefallenen Menschheit zu ihrer Gottmenschlichkeit geschehen, daß mit diesem Sieg des menschgewordenen Gottes über die Wett in ihrer Gottesfeindschaft ein neuer, allen Menschen aufgethaner Strom einer Gotteskraft über die Menschheit sich ergossen, um sie in ihrer Totalität hinanzubringen zu derselbigen Einheit in Gott, wie sie in Christo war und die Welt mit sich versöhnte — — dann muß man auch begreifen, daß erst im Christenthume das Gesetz der Sittlichkeit seine Wahrheit erlangt hat, daß der Staat außer seiner Wahrheit bleibt, so lang er nicht eins ist mit der christlichen Kirche —" und daß demnach der Jude ausgeschlossen sein muß von allen Aemtern und von allem Einflüsse auf den Staat. Hier möchten wir nun den Herrn Regierungsrath fragen, was er mit all den Christen thun wolle, die dies nicht so glaubend mit den 220 Landtagsabgeordneten, die diesen Glauben, wie ihn der Herr Regierungsrath zur Bedingung vom Einfluß auf den Staat macht, nicht hegen? Er muß nothwendig auch sie ausschließen, er muß nothwendig vom Staate verlangen, daß er bei jeder Anstellung, bei jeder Landtagswahl zuvor vom Kandidaten ein Bekenntniß dieses Glaubens fordere. Ja, über dieses Dilemma wird der Herr Regierungsrath und Alle, die seiner Meinung sind, nicht hinauskommen. Würde Jeder, der Christ heißet, von selbst diesen Glauben und streng diesen hegen, nun, so könnten wir Juden vorerst Nichts dagegen haben. So aber, da wir täglich eine immense Zahl Christen und ebenso Lehrer der christlichen Religion von diesem Glauben abstrahiren sehen, wie will, wenn dies Ausschließungsgrund sein soll, man allein die Juden ausschließen? — Die weiteren Deduktionen des Vers, sind durchaus derselben Natur, immer Schlüffe im Kreise herum. Wenn die Dogmen der Kirche die allein wahren sind, so müssen die Juden ausgeschlossen sein, und so geht es fort. „Wenn!!!" Jndeß kommen die Juden noch lange nicht so gut fort, wie die liberalen Landtagsdeputirten. Ob diese dem Verf. antworten werden? Ich glaube es nicht. Und so wollen wir uns weiterer Mühe auch entheben. So stehen die Angelegenheiten. Zeitungsnachrichten. Italien. Florenz, 15. September. Ein von der Eidgenössischen Zeitung mitgetheiltcs Privatschreiben eines