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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-10-04 · Heft 41 (4.10.1847) · p. Seite 617

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 41 (4.10.1847)
Date
1847-10-04
Page
Seite 617 (sequence 13)
Language
German
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617 rede dem Branntweinhandel keineswegs das Wort, sondern werde weiter unten mich nur gegen die Art und Weise aussprechen, wie die Regierung denselben unter den Juden unterdrückt — genug mit der Ausführung dieses Ukases wurden Hunderte von Familien, die vom Lande in die Städte kamen, und dort nicht wußten, was beginnen, ruinirt, und so der Grund zur furchtbaren Arrnuth unter den Juden in diesen beiden Provinzen gelegt. Bald darauf kam ein zweiter Ukas Alexanders, der die Entfernung aller Juden, die in den an der westlichen Granze des Reichs gelegenen 50 Wersten Branntweinschenken hielten, anordnete. Dieser kaiserliche Befehl brachte auch in den westlichen Provinzen die Verarmung vieler jüdischen Familien herbei, die von ihren Landsitzen in die Städte getrieben wurden, und dort in ihrer Hilfslosigkeit schwer auf die Gemeinden drückten. — In diesem Stande blieben dann die jüdischen Angelegenheiten bis zum Tode Alexanders, der in Taganrog erfolgte. Nikolai bestieg den Thron, und bald darauf befahl er, daß die Juden, die in nicht unbedeutender Menge in den beiden Kaiserstadten Petersburg und Moskau wohnten, dieselben unverzüglich verlassen sollten. Schon unter Alexander hatte die Polizei den Juden mancherlei Schwierigkeiten wegen des Aufenthalts daselbst gemacht; allein der damalige Generalgouverneur Miloradowitsch nahm sich immer ernstlich derselben an. Als der Oberpolizeimeister von Petersburg einst mehreren Juden die Aufenthaltskarte verweigerte, frug Miloradowitsch denselben: General, wem glauben Sie wol, daß ich die Sterne verdanke, die ich im französischen Kriege verdiente und die nun meine Brust schmücken? Niemand anderm, als den Juden, die meinem Korps damals so hochwichtige Dienste leisteten. Und solchen Männern wollen Sie die Aufenthaltskarte verweigern! Diese Leute können so lange hier verweilen, als es ihre Geschäfte erfordern. Miloradowitsch gestattete den Juden auch, drei kleine Synagogen in Petersburg zu haben, und sogar am Sukkosfeste sich ihre Laubhütten dort aufzubauen. Allein Miloradowitsch fiel in der Revolution, die gegen Nikolai bei seiner Thronbesteigung in Petersburg ausbrach, und die Juden verloren in ihm einen ihrer wärmsten Vertreter. Jüdische Weiber und Kinder brachen in laute Thranen aus, als sie ihn auf dem Paradebette liegen sahen. Wie ein Donnerschlag aus klarem, unbewölktem Himmel traf die Juden der Befehl, die Kaiserstädte zu verlassen; Viele gehorchten, Viele, sehr Viele aber ließen sich taufen — und somit hatte der Kaiser den ersten Schritt zu seiner Prosetyten-Potitik gethan. Graf Wenkendorf, der Minister der geheimen Polizei und persönlicher Freund des Kaisers, äußerte sich zwar einst, daß die Juden blos ihrer äußerlichen Unreinlichkeit halber vertrieben worden seien — allein der gewöhnliche Russe sieht hundertmal arger, als der Jude aus, und Niemand in Petersburg kümmert sich darum. Bald darauf wurde eine Kommission niedergesetzt, die einen besondern Gesetzentwurf für die Juden ausarbeiten sollte, die aber erst im Jahre 1835 ihre Arbeit beendigte. Während dessen arbeitete die gesetzgebende Abtheilung im Reichsrathe an dem allgemeinen Gesetzbuche für das Reich, das zuerst unter der Regierung des Kaisers Nikolai gesammelt erschien, und der Refrän eines jeden Gesetzes waren die Worte: „Kroma Ebreew", mit Ausnahme der Juden. So häuften sich die ungünstigen Ausnahmsgesetze für die Juden von Tag zu Tage, und alle wurden mit der gewöhnlichen Anklage entschuldigt: die Juden sind dem Reiche nur schädlich; sie sind Müßiggänger und wollen Nichts arbeiten; sie sind aller Kultur, fremd und abgeneigt; man muß Schritte treffen, um sie in nützliche Bürger umzuwandeln. — Diese Anklage, die man so allgemein hörte, nöthigt uns, uns nach der begründeten Wahrheit derselben umzuschauen. Es waren nach den damaligen Gesetzen den Juden folgende Erwerbe gestattet: der Handel, die Handwerke, die Schenken, Kronslieferungen und Posthaltereien. Die Juden zählen nun vorerst mehr patentirte Kaufleute verhaltnißmaßig unter sich, als alle übrigen Unterthanen des Zarenreiches. Ich sage patentirte, weil in Rußland die Kaufteute in drei Gilden-Ktassen getheilt werden, von denen eine Jede ihre besondren Privilegien hat, und von denen die unterste 60, die zweite 300, die erste 800 Rub. Silber bezahlt, die Juden, die somit eine sehr bedeutende Summe an die Krone zahlen, und mit einer Steuer, gleich den übrigen Kaufleuten des russischen Reiches belastet sind, dürfen nicht in allen zweiundfunfzig Gouvernements des russischen Reiches, sondern nur in den siebzehn, ihnen zum beständigen Aufenthalte ertaubten Provinzen Handel treiben. Hier treiben sie aber nicht blos den Detailhandel, sondern haben um die Ausführung der russischen Produkte sich unstreitige Verdienste erworben. Riga, das als Hafen den Export nach Holland und Großbritannien besorgt, sieht alljährlich im Winter die jüdischen Kaufleute aus Weißrußland in seinen Mauern, wo sie bedeutende Kontrakte abschließen; und wenn das Eis auf der Düna geht, dann

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