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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-09-20 · Heft 39 (20.9.1847) · p. Seite 585

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 39 (20.9.1847)
Date
1847-09-20
Page
Seite 585 (sequence 5)
Language
German
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585 seiner heutigen Nummer den Text des vom Oberrabbiner für diese Gelegenheit verfaßten Psalmes, nebst dem von demselben abgehaltenen Gebete für den Papst ausführlich unter der Bemerkung mit, daß Herr Crescenzo Alatri, Student aus dem Institute des Talmud-Lora, die Uebertragung derselben aus dem Hebräischen in's Italienische besorgt habe. GroßbrLtainen. London, 5. September. Mehrere Personen, die an der Wahl Baron Rothschild's zum Unterhausmitgliede lebhaften Antheil nehmen, haben den ausgezeichneten Advokaten am Kanzleigerichtshofe, Herrn Evan, um seine Ansicht über das Recht Rothschild's befragt, seinen Sitz im Untcrhause einzunehmen. Das Gutachten dieses Rechtskenners ist durchaus günstig für die Zulassung des Vertreters der City ausgefallen; derselbe behauptet auch, daß die vorgeschriebene Eidesleistung durchaus kein Hindemiß abgeben könne. Er könne vielmehr den Eid auf das Alte Testament mit Hinweglaffung der Schlußworte: „so wahr ich an Christum glaube", leisten. Die Berechtigung der Juden, einen solchen Eid zu leisten, stamme schon aus den Zeiten Königs Johann ohne Land (1200) her. —. Der Oberrabbiner von England, Ui. Adler, hat die jüdischen Inhaber von Prostitutionshäusern mit dem Kirchenbanne belegt. Ein Journal meint, dadurch werde in einer Stadt, wie London, der Prostitution ebenso wenig Eintrag geschehen, als durch die ungenügenden Bestimmungen der Spoonerschen Bill. (So rühmlich das Streben des vr. Adler gegen diese Jmmoralitat ist, so ist das Mittel, welches er sich hierzu bedient — der Cherem — nicht anzuerkennen.) Preußen. Berlin, 10. September. Die hiesige Kaufmannj schaft, welche die Einrichtung eines Handelsgerichts! verweigert hatte, wenn Juden von den Richtcrstellen j ausgeschlossen sein sollen, hat den Bescheid erhalten, i daß ihr hierin nicht nachgcgeben werden kann, da ’ Juden nach dem neuen Gesetze kein richterliches Amt versehen können. Man ist gespannt darauf, ob nun-; mehr die Kaufmannschaft bei ihrer Weigerung beharj ren wird. — In dem Entwurf einer neuen Wechsel-! ordnung, welcher von der preußischen Regierung ausgegangen ist, wird die Beachtung des Sabbats und der jüdischen Festtage aufgehoben. — Dr. Holdheim ist vor einer großen Versammlung feierlich in sein Amt als Prediger am Reformtempel eingeführt worden. Königsberg, 10. September. (Privatmitth.) Daß die Einführung eines Sonntagsgottesdienstes mancherlei Kämpfe und Reibungen Hervorrufen werde, ließ sich voraussetzen. Es liegt in der Sache, daß ehe ein solches Institut sich einbürgert, Zeiten des Widerstandes vorangehen müssen. Wir finden Solches sehr natürlich, und, sobald, von den Gegnern mit ehrlichen Waffen gestritten wird, ganz verzeihlich. Es würde eine beklagenswerthe religiöse Gleichgiltigkeit in der Masse sich bethätigen, sofern diese alsbald nach einem Neuen greifen würde. Ich übersenve Ihnen anbei noch folgende Erklärung, die in No. 205 der hiesigen Zeitung veröffentlicht worden. „Die königsberger Synagoge feiert unverändert ihren Sabbat! Ueber die in der hiesigen Synagoge an den Sonntagen eingerichteten Andachtsstunden werden in auswärtigen Blättern manche irrige Nachrichten mitgetheilt, namentlich die, daß man den Sonnabend auf den Sonntag verlegt habe. Es hat dies nie auch nur im Mindesten in der Absicht des hiesigen Vorstandes gelegen, und ist vielmehr von vorn herein auf das Entschiedenste festgestellt worden, daß der Sabbatgottesdienst mit allen seinen bisherigen Institutionen unverkürzt und in seiner natürlich einzigen Berechtigung fortdauern solle. Nur für diejenigen, welche durch unumgängliche Geschäfte oder Studien am Sonnabende zu erscheinen häufig oder immer verhindert sind, wurde noch eine Predigt an einem andern, gcschäftsfreien Tage für nöthig gehalten. Die einfache, im Ganzen nur eine Stunde dauernde Andacht beginnt und schließt mir Absingung eines kurzen Gebetes, welches einer kleinen Sammlung entnommen wird, die ich treu aus dem hebräischen Gebetbuche (dem Siddur) übersetzt habe. Diejenigen, welche aus früheren Schriften meine unerschütterlich gebliebenen Grundsätze kennen, werden mich nicht für fähig gehalten haben, mich bei dem Umstürze heiliger Institutionen zu betheiligen, wovon meine Gemeinde gleichfalls weit entfernt ist. Aber sich dessen, was die Zeit einmal fordert (und was das Gesetz

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