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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-09-13 · Heft 38 (13.9.1847) · p. Seite 571

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 38 (13.9.1847)
Date
1847-09-13
Page
Seite 571 (sequence 7)
Language
German
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57 i fertigen einige israelitische Schneider am Sabbat ihre Kleider; in einem vierten hat ein Israelit seine Tante geheirathet, welches nach den mosaischen Gesetzen auf's Schärfste verboten ist, und mit ihr auch Kinder erzeugt, welche nach eben diesem Gesetze als Bastarde zu betrachten sind; und endlich an einem fünften Orte verkauften Israeliten an einem öffentlichen Jahrmärkte am Sabbat ihre Waaren in ihren Markthütten zum Aergerniß aller Nebenstehenden. Alle diese Verbrechen wurden öffentlich begangen, ohne daß ein Rabbiner oder Vorsteher diesen öffentlichen Skandal verhüten konnte. Der Unterzeichnete könnte die Orte und die Individuen namentlich angeben, wo und durch wen diese Religionsübertretungen verübt wurden. Da er aber weit entfernt ist, für Jemanden eine Strafe erwirken zu wollen oder sonst zu beunruhigen, sondern sein einziger Wunsch dahin geht, dem Uebel vorzubeugen, daß derlei Fehler ferner nicht geschehen sollen, daher glaubte er die Namen verschweigen zu müssen. Wenn aber diesem öffentlichen Skandale nicht bald vorgebeugt würde, so müßten für das öffentliche Wohl unendliche Nachtheile daraus entstehen; denn Ä. die Religion lehrt dem Menschen die Pflichten, die er gegen Gott, gegen seinen Monarchen und gegen seinen Nebenmenschen zu erfüllen hat. Wenn diese Vorschriften nicht befolgt werden und hierdurch die Religion öffentlich herabgewürdigt wird: so müssen daraus sehr natürlich für den Staat und für die ganze menschliche Gesellschaft die nachthciligsten Folgen entstehen. 6. Wenn die mosaische Religion, deren Vorschriften bisher von den Israeliten noch immer genau befolgt wurden, nun anfängt öffentlich übertreten zu werden, so könnte dieses schlechte Beispiel — weil das Ueble viel leichter gelernt wird, als das Gute — auch die Grundfesten der christlichen Religion erschüttern. Daher um diesen Uebeln bei Zeiten vorzubeugen, bittet der Unterzeichnete fußfällig, Eure geheiligte Majestät geruhen allergnädigst den Befehl zu ertheilen, daß mittelst Zirkulare im Königreiche Ungarn angeordnet werden möge, daß es allen Israeliten auf's Strengste verboten ist, am Sabbat oder an sonstigen Feiertagen ihre Gewölber, Werkstätten und Schreibstuben zu eröffnen, oder sonst wo immer besonders an öffentlichen Orten Handelsgeschäfte zu betreiben und eine Profession auszuüben, und überhaupt denselben auferlegt werde, sowol in Ehesachen, als in anderen Angelegenheiten die mosaischen Religionsvorschriften genau zu befolgen; daß es den Rabbinern, Religionslehrern und Gemeindevorstehern zur Pflicht gemacht wird, jede sich ereignende öffentliche Religionsübertretung der weltlichen Behörde sogleich anzuzeigen, welche alles dasjenige gegen den israelitischen Religionsübertreter verfügen soll, was sie gegen die öffentlichen christlichen Religionsübertreter nach den bestehenden allerhöchsten Vorschriften immer zu verfügen hat. Da der Unterzeichnete keinen andern Zweck vor Augen hat, als blos die Aufrechthaltung der Religion, Tugend und Moral, die Erhaltung der Ruhe und Ordnung, und das ewige und zeitliche Wohl seiner Mitmenschen zu befördern; da ferner ein jeder Lag, an welchem — zur Verhütung des Uebcls — diese allerhöchste Verordnung früher erlassen wird, als eine große Wohlthat zu betrachten sei; daher kann derselbe von Eurer Majestät allerhöchsten Weisheit und Gercchtigkeitsliebe die baldige allcrgnadigste Gewährung seiner gerechten untcrthänigsten Bitte mit aller Zuverlässigkeit hoffen. Eurer k. k. apostolischen Majestät unterthänigstgehorsamster Moses Schreiber, Oberrabbiner in Preßburg. Am U. Dezember 1832. 2. Eure k. k. apostolische Majestät! Endesunterzeichneter hat zur Ausrechthaltung der Religion und zur Verhütung aller öffentlichen Verbrechen bereits im Monat Dezember voriges Jahres 1832 seine unterthanigste Bitte Eurer Majestät zu Füßen gelegt. Er war noch nicht so glücklich, hierauf einen günstigen Bescheid zu erhalten. Da aber dieses Uebel immer wieder um sich greift; da noch immer mehrere israelitische Individuen in ihren Gewölben und Markthütten an Sabbat und Feiertagen öffentlich ihre Waaren verkaufen; da diejenigen, welche eine nach den mosaischen Gesetzen verbotene Ehe eingegangen, in dieser Blutschande fortlcben, und noch immerfort Bastarde erzeugen; da diese öffentlichen Skandale nicht allein für die israelitische, sondern auch für die christliche Religion die verderblichsten Folgen nach sich ziehen müssen; da endlich die Behörden, bei denen man diesfalls Klage ange-

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