Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 37 (6.9.1847)
- Date
- 1847-09-06
- Page
- Seite 554 (sequence 2)
- Language
- German
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554 —. In Straß bürg hat sich eine Gesellschaft für Verbreitung guter jüdischer Schriften gebildet. Es ist bereits ein Werk der Gesellschaft unter der Presse, eine Sammlung von Gebeten und religiösen Betrachtungen. (Ibid.) Deutschland. Baireuth, im August, (lieber den Nichtgenuß der Spannader. Ein Beitrag zur richtigen Auslegung der Schriftstelle 1 Buch Mos. Kap. 32, V. 33. von I. Harburger, Nabb. Kand.) In No. 22 a. c. dieses sehr geschätzten Blattes hat Herr Rabbiner Stein in Franksurt a. M., um einem falschen Gerüchte, als hätte er eigenmächtig den Genuß der Spannader erlaubt, zu begegnen, sich veranlaßt gesehen, seinen mit vieler Warme und geistreicher Auffassung gehaltenen Bortrag über die Schriftstelle Genes. 32, 2-)—33. der Oeffentlichkeit und der allgemeinen Beurtheilung zu übergeben. So wenig nun der gute Wille und die reine Absicht dieses ausgezeichneten Kanzelredners bei diesem Bortrage, der als ein Beitrag zur praktischen Reform dienen sollte, verkannt werden mag: ebenso wenig glaubt Einsender dieses eine Widerlegung der von dem verehrten Redner aufgestellten Behauptung, daß Genes. 32, 33. nur von einem volksthümlichen Gebrauche berichte, zurückhalten zu dürfen, nachdem auf dessen scheinbar gründliche Erörterung eine Erwiderung in dieser sehr geschätzten Zeitschrift bisher nicht erfolgt ist.*) Der verehrte Redner sucht zur Erreichung seines erwähnten Zweckes zu erweisen, welcher offenbare und leicht ersichtliche Widerspruch stattfinde zwischen dem einfachen Wortsinne dieses erwähnten Verses und der Auslegung, die der Talmud hierüber macht. Dieser nämlich lehrt, daß dieSpannadcr mosaisch verboten *) Ebenso neu wie irrig ist die andere Behauptung des Herrn Rabbiner Stein, daß die Tora ein jedes Gesetz, das sie für die Zukunft befestigen will, mit abw npn oder aa-mvib bezeichne und widerlegt sich schon durch die Betrachtung, daß die 10 Gebote keinen dieser Beisatze haben, die doch unbestreitbar als ewige Gesetze gelten. Uebrigcus wird im Deuter, durch viele Stellen die vollständigste Beobachtung aller göttlichen Gesetze in der Tora empfohlen, weshalb auch, ohne jene Beisatze, alle für die Zukunft gegebenen Gesetze immerwährende Geltung habe». ist *), daß folglich der göttliche Wille zu uns spricht in den Worten: vs ns blniw' 'sa ibaN’ «b p b? 'ist nrn Dm ny rp bi®n nvarr, „Darum sollen die Kinder Israel nicht essen die Spannader, die über der Pfanne der Hüfte, bis auf diesen Tag rc." Diese talmudische Auslegung sucht der verehrte Redner mit folgenden Worten zu widerlegen: „Ich frage Euch, habt Ihr jemals gehört, daß ein Gesetzgeber spräche: das sollt ihr nicht thun bis zu diesem Tage? Und spricht unsere heilige Tora also? Nirgends! Diese Schlußworte nrn a-nn ns liefern den klaren Beweis, daß Moses hier nur erzählend von der Vergangenheit berichtet, und es dahingestellt sein läßt, ob jene Sitte, die Spannader am Hüftgelenke nicht zu essen, sich ferner in Israel erhalten werde." Diese drei einfachen Worte, die auch häufig bei Erzählungen in der heiligen Schrift Vorkommen, wären es also, welche nach dieser Erörterung klar erweisen sollen, daß der Talmud, der doch bisher als Quelle der mosaischen Tradition (s'ba"® mw) allgemein anerkannt ist, irriger Weise lehrt, die Spannader ist nach göttlicher Anordnung verboten. Es dringt sich, bei einer solchen Geringschätzung und Herabwürdigung dieser ehrwürdigen und geheiligten Neligionsquelle, die sich durch die kurze Abfertigung: „so nimmt es nämlich der Talmud", schon kund giebt, nothwendig die Frage auf: Sollen die Lalmudisten, denen doch Scharfsinn und gesunder Menschenverstand ebenso wenig, als die strengste Wahrheitsliebe abgesprochen werden kann, gerade hier das nicht einzusehen im Stande gewesen sein, was auf den ersten Blick — aber nur auf den ersten — einem. Jeden auffallen muß? Sollen diese Talmudisten, welche mit der größten Gewissenhaftigkeit angeben, was sie als mündliche Ueberlieferung von ihren Vorvordern überkommen haben, gerade hier keinen Glauben verdienen, weil diese *) S. Cholin ioo, b N380 '^aa ib viax. S. auch daselbst 101, b nana a^ara wurw!rnn/ai und a'aamb nvaaiart iei'T’s zur letzten Mischna dieses Abschnitts, wo es heißt: Merke dir wohl den wichtigen Grundsatz der Mischna, daß nur das als Gesetz gilt, was von Sinai ausgeboten wurde:c. Da der *YiN3 zu 1 Mos. 32, 33. die Worte nrn 'rn ns nicht gut verdauen konnte, schob er sowol dem N-iin^ '*i in der Mischna, als dem aa:a"-> a. a. O. einen falschen Sinn unter; denn iba8"> erb muß mit den 70 heißen: sie sollen nicht effen, und wird weder von NniN? 'l noch vom aaah in Abrede gestellt.