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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-30 · Heft 36 (30.8.1847) · p. Seite 546

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 36 (30.8.1847)
Date
1847-08-30
Page
Seite 546 (sequence 10)
Language
German
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546 Frankreich. Paris, im August. (Schluß.) Wir heben nun aus dem neuen Reglement, welches das Zentralkonsistorium für die Rabbinerschule ausgearbeitet und dem Minister zur Approbation unterbreitet hat, das Wichtigste hervor. Die Zahl der Schüler ist vorläufig auf 10 Freischüler bestimmt. Um ausgenommen zu werden, muß man Franzose, zwischen 16—19 Jahre alt sein, ein Moralitätszeugniß, die Kenntnisse der 4ten Klasse der königl. Kolleges haben, die Elemente der hebräischen Sprache kennen, einen Lalmudtext in's Französische zu übertragen verstehen, hebräisch auf die s. g. portugiesische Weise lesen können. Pensionäre werden für 650 Frs. (173 ‘/a Thlr.) jährlich ausgenommen, Fremde zahlen außerdem 120 Frs. (32 Thlr.) Die Studien dauern 6 Jahre, auf zwei Klaffen vertheilt, von deren untern zur obern die Schüler nur nach einer bestandenen Prüfung übergehen. Der Kursus umfaßt klassische und religiöse Studien; die klassischen der untern Klaffe stehen denen der Klassen des 3ten, 2ten und Iften Jahres der Rhetorik in den großen königl. Kolleges gleich, ein Lehrkursus der deutschen Sprache wird damit verbunden. Die religiösen Studien umfassen: die hebräische Grammatik, die Uebersetzung und grammatikalische Erklärung der historischen Schriften, Psalmen und Proverb, mit Raschi, Rdak und Rabe, Uebungen im Uebersetzen in's Hebräische, Geschichte der Israeliten bis zur zweiten Zerstörung mit Geographie Palästina's, Erklärung der Traktate des Talmuds, die auf die Materien im Orach chajim Bezug haben, mit der Einleitung des Maimonides zum Mischnakommentar, Erklärung und Uebersetzen von Chobot halebabot. Die obere Klasse umfaßt ein zweites Jahr der Rhetorik, einen Kursus der Philosophie und der Literaturgeschichte, mit Predigtübungen; tiefere, kritische, historische und literarische Erklärung der Propheten, Hiob's und der Psalmen, mit neueren Kommentaren; kritische und historische Einleitung in die Bibel, biblische Alterthümer, Geschichte der Juden in der Zerstreuung, insbesondere ihre Literaturgeschichte, historische Einleitung in den Talmud und der von ihm abhängenden Bücher, oder Geschichte des mündlichen Gesetzes bis zum Schulchan Aruch, nach dem Sepher hakabala von Abr. ben David, Juchasin, Kore hadorot u. A., talmudische Methodologie nach Halichot Olam, die Erklärung der Talmudtraktate, die auf den Jore Dea und einige Kapitel von Eben ha Eser Bezug haben, hebräische Aussätze, Erklärung der philosophischen Werke von Saadias, Maimonides, Aldo. Später soll hiermit ein arabischer Lehrkursus verbunden werden. *) — Der Talmud soll nur in französischer Sprache erklärt werden. Lehrer und Schüler sollen nach und nach die s. g. portugiesische Aussprache annehmen. Nach Vollendung der Studien müssen die Schüler eine Prüfung bestehen, nach der sie das Diplom als Rabbiner oder als Großrabbiner erhalten. Zu Letzterm ist eine Arbeit über ein Thema der jüdischen Theologie und deren öffentliche Vertheidigung nothwendig. Außerdem finden jährliche Examina statt, wo die Schüler Prämien oder Belobungen erhalten. — Das Lehrerpersonal besteht aus einem Direktor und 4 Professoren, und zwar 1 als Professor des Talmuds, 1 als Professor des Hebräischen und der heiligen Schrift, 1 als Professor der heiligen Geschichte und Theologie, 1 als Professor der Philosophie und Rhetorik, 1 als Professor der Humaniora. Die Anstalt wird eine Verwaltungskommission und Prüfungskommissionen und einen Schatzmeister haben. Der letzte Abschnitt handelt vom Gottesdienst und der innern Disziplin. Die Anstalt hat eine Betstube (oratoire), wo die Schüler sich zum Gebet vereinigen und der Reihe nach den Gottesdienst versehen. Sie studiren hier unter einem besondern Lehrer den ritualen und traditionellen Gesang nach musikalischen Regeln. Der Direktor fungirt hier als Großrabbine und predigt nach Belieben. Die Schüler speisen gemeinschaftlich, Einer liest vor, der Direktor ist zugegen. Der Kursus eines Lehrers kann durch das Konsistorium zu Metz suspendirt werden, es berichtet darüber an das Zentralkonsistorium, welches entscheidet. — —. Die PureVerite (No. 5.) enthält einen scharfen Aufsatz gegen das Zentralkonsistorium. Er frägt, was dasselbe nun seit drei Jahren gethan, seitdem die Ordonnanz erschienen. Eine Rede gehalten. Eine schöne Rede mehr in Frankreich, wo die Kunst schön zu reden immer den Sieg über die Kunst gut zu verwalten davon getragen hat. Was ist aber geschehen, *) Wenn das Alles nur nicht auf dem Papier stehen bleibt!

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