Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 36 (30.8.1847)
- Date
- 1847-08-30
- Page
- Seite 541 (sequence 5)
- Language
- German
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541 fluiren. Ein andres, wichtiges Motiv zieht sie aus der Nothwendigkeit, sich zu verständigen, wie die einzelnen Reformvereine sich an der bevorstehend zu berathenden Gemeindeverfassung betheiligen sollen. Als Gegenstand der Berathung schlägt sie vor: „Feststellung der allgemeinen Grundsätze, nach welchen Form und Inhalt des Gottesdienstes und des Religionsunterrichts bestimmt werden, und insbesondere die Bearbeitung der betreffenden Gebet- und Lehrbücher stattfinden soll." Dies ist freilich ein so allgemeiner Gegenstand, daß er kaum einen bestimmten Gedanken für solche allgemeine Berathungen zu enthalten scheint. Königsberg, 13. August. (Privatmitth.) Das Verdienst auf dem ersten preußischen Reichstage unsere bürgerliche und politische Angelegenheit auf den ihr gebührenden Standpunkt der allgemeinen Gerechtigkeit erhoben, und von da aus, und auch schon dadurch allein ihr einen Triumph in der öffentlichen Meinung errungen zu haben, gebührt unstreitig zunächst dem Landtagsdeputirten unserer Stadt, Herrn Bürgermeister Sperling, dem Referenten in dieser Angelegenheit. Und unsere Gemeinde, einmüthig durchdrungen von hoher Achtung gegen die edle humane Gesinnung dieses würdigen Repräsentanten säumte nicht demselben eine Adresse zu widmen, in welcher sie ihre Gefühle der Hochachtung und Anerkennung in bündigen, kräftigen Worten dem verehrten Manne kund gebe. Dieses Dokument, kalligraphisch von kundiger Hand gefertigt, in einer reich mit vergoldetem Silber verzierten, mit Umschläge versehenen Mappe, auf deren einen lodern) Seite, nebst passenden Emblemen von Silber, aus dickem Silber geschnittenen Buchstaben die Aufschrift bildeten: „Dem Landtagsabgeordneten Herrn Bürgermeister C. Sperling seine israelitischen Mitbürger", und auf deren untern Seite: „Königsberg August 1847", von sämmtlichen Mitgliedern der Gemeinde unterzeichnet, wurde heute von dem ganzen Vorstande ihm überreicht. Gewiß werden Sie dieser Adresse gern die Ausnahme in diesen Blättern verstatten. Sie lautet also: „Keim und Blüte aller Gerechtigkeit im Staatsleben ruhet auf dem einfachen, erhabenen Grundsätze: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte. DieseUeberzeugung beseelte Sie, verehrter Mann! verlieh Ihrem Worte die eindringende Kraft, Ihrem Gefühle die herzgewinnende Wärme, als Sie auf dem vereinigten Landtage in die Schranken traten für das lang verkannte Recht unserer Glaubensgenossen, Ihrer israelitischen Mitbürger. — Erschüttert ist das Vorurtheil, besänftigt der Haß, in welchem Druck und Unrecht ihre Beschönigung suchten, während sie gerade ihnen Nahrung und Fortdauer sicherten, und wie auch unsre Gegenwart sich gestalte, mit neu belebtem Vertrauen, gestützt auf die liebevolle Theilnahme unserer christlichen Brüder, gehen wir einer bessern Zukunft entgegen. — Die Humanität hat ihren Triumph gefeiert — ihn vorbereitet, ihn verwirklicht zu haben ist Ihr, ist das Verdienst Ihrer gleich hochherzigen Mitstreiter. Im eigenen Bewußtsein finden Sie die höchste Befriedigung, in der allgemeinen Anerkennung die gerechte Würdigung Ihres edeln Wirkens. — Wir aber, in deren Mitte Sie leben, fühlen um so tiefer das Bedürfniß, durch den Ausdruck unserer Gesinnung Ihnen ein unzweideutiges Zeichen unsrer Hochachtung zu geben. Die Mitglieder der israelitischen Gemeinde." Sichtlich gerührt nahm der Herr Bürgermeister Sperling diese Adresse entgegen und erwiderte darauf: „Wollte ich, hochgeehrte Herren, die Auszeichnung, welche Sie mir eben zu Theil werden lassen, damit in Vergleich bringen, was ich für Sie und Ihre Glaubensgenossen auf dem Landtage ausgerichtet habe, so müßte ich mich wahrlich beschämt fühlen. Doch soll ja da, wo das Vollbringen nicht in unsrer Hand liegt, schon der gute Wille etwas gelten. Dieser Gedanke beruhigt mich. Im Innersten davon durchdrungen, daß die politische Gleichstellung der jüdischen Staatsbürger mit den christlichen ein Recht ist, auf welches Ihre Glaubensgenossen einen wohlbegründeten Anspruch machen können, habe ich diese meine Ueberzeugung auf dem Landtage ausgesprochen und zu vertheidigen gesucht. Viele wackere Männer haben diese Ueberzeugung mit mir getheilt, und sind für Ihre Sache in die Schranken getreten, so daß ich mit Zuversicht mich der Hoffnung hingebcn zu können glaube, daß nicht abermals 35 Jahre nach dem Erscheinen des Edikts vom 11. März 1812 dahingehen werden, ehe Ihre Glaubensgenossen zu demGenusse aller der politischen Rechte gelangen, deren die christlichen Staatsbürger theilhaftig sind. Hoch erfreut bin ich über die Anerkennung, die Sie meinem Bestreben, und durch mich allen den