Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 36 (30.8.1847)
- Date
- 1847-08-30
- Page
- Seite 540 (sequence 4)
- Language
- German
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540 men, so gehen wir doch diesem Ziele immer mehr entgegen, da schon ein großer Theil der Kotten in die Hände der Rittergutsbesitzer übergegangen ist und der Rest recht bald Nachfolgen wird. Um die Kotten in die Hände zu bekommen, läßt der Gutsherr den Pacht 5 bis 6 Jahre stehen, dann auf einmal wird der arme Kötter um eine große Summe gemahnt, die ihm bei dem besten Willen aufzubringen unmöglich ist, da er die kleinen jährlichen Summen kaum herbeischaffen konnte. Die Summe wird nun eingeklagt und natürlich in eine Hypothek aus das Grundstück verwandelt oder aus einer schwebenden Schuld eine fundirte gemacht. Nach einigen Jahren wird dasselbe Manöver wiederholt und in Folge dessen das Grundstück zum öffentlichen Verkaufe ausgestellt, welches kein Anderer, als der Gutsbesitzer, der die größten Forderungen hat, erstehen kann. Um aber auch den Schein zu wahren, läßt man den seines Grundstückes beraubten Kötter noch eine Zeit auf dem Hofe, bis man endlich ihn oder nach seinem Tode seine Erben davonjagt. Man sehe alle Hypothekenbücher im Münsterlande nach, und man wird in allen Gegenden dasselbe Ergebniß finden. Das Kirchspiel F—dorf, im Gerichtsbezirke Warendorf, wird bald, wenn es noch lange so fortgeht, aushören, Mehreren zu gehören, sondern es wird bald in Einer Hand vereinigt sein." Berlin, 23. August. (Privatmitth.) In verschiedenen Provinzen werden großartige Anstalten gemacht, um aus dem neuen Gesetze die möglichst segensreichen Folgen für die innere Organisation der Gemeinden zu ziehen. In Breslau werden am 24sten Deputirte von 28 größeren und kleineren Gemeinden zusammentreten, um über etwaige Synagogenbezirke und Statuten vorläufig zu berathen. In Köln ist ein Konnte für die ganze Rheinprovinz gewählt worden, um die Angelegenheiten Aller in die Hand zu nehmen. Es kann also leicht kommen, daß gerade eine nähere Verbindung der Gemeinden untereinander aus eigener Lebenskraft entspringt, wo das Gesetz eine Solche gänzlich ignorirt. — Der Herr D. A. Benda hier hat jüngst wieder von sich reden gemacht, indem er beim Könige einen Protest einreichte gegen den Ausdruck der Minister v. Thile und v. Bodelschwingh, daß die Juden Fremde seien. Se. Maj. erwiderten: „Ich will zwar nicht an der Aufrichtigkeit der in Beziehung auf Anerkennung der staatsbürgerlichen Rechte meiner jüdischen Unterthanen in Ihrer Vorstellung vom 22. Juni d. I. vorgetragenen Besorgnisse zweifeln, indessen sind dieselben völlig grundlos, indem sie sich auf eine offenbar unrichtige Auffassung der Verhandlungen des vereinigten Landtages stützen. Ihre vollständige Beseitigung finden diese Besorgnisse in dem über die Verhältnisse der Juden inzwischen ergangenen Gesetze, auf welches ich Sie deshalb verweise. Sanssouci, 10. August 1847. Friedrich Wilhelm." Man begreift wirklich nicht, wie man den König mit dergleichen behelligen kann! Das Gesetz erklärte 1812 ipsissimis verbis: „Die in unseren Staaten wohnhaften Juden und deren Familien sind für Einländer und preußische Staatsbürger zu achten" — und wenn nun tausend Minister uns für Fremde erklären, ist dies gegen das Gesetz, also leerer Schall! Eine so ausgemachte Sache kann aber gar nicht wieder in Frage gestellt werden. — Die Reformgenoffenschaft will wieder eine Versammlung aller Reformfreunde im Oktober d. I. veranstalten. Wenn sie das Motiv darin findet, daß die Resormversuche mehr Gleichmäßigkeit haben sollen, so kann dies nicht angefochten werden; wenn sie aber ein anderes Motiv aus den Verhandlungen des Landtags zieht, indem es im Zirkulär heißt: „Die Verhandlungen des vereinigten preußischen Landtages haben uns überzeugt, daß die sittliche Würdigkeit und die politische Berechtigung der Bekenner des Judenthums von Vielen nur deshalb noch nicht anerkannt werden, weil wir es durch unser Stillschweigen zugeben, daß das Wesen und die Lehren des Judenthums noch immer nach den Erscheinungen und Gestaltungen einer Vergangenheit beurtheilt werden, von der wir uns entschieden losgcsagt haben. Daher bedarf es auch in dieser Beziehung einer offenen und übereinstimmenden Kundgebung unserer religiösen Ueberzeugungen, damit nicht länger ein Zweifel darüber obwalte, daß die Anschauungen und Bestrebungen eines nationalen JudenthumS von dem Judenthum selbst so wie von seinen Bekennern längst überwunden sind" — so kann man nicht genug gegen dieses Motiv sich aussprechen. Von außen her darf nirgends die Reform des Judenthums einen Hebel und eine Ursache entlehnen. Man kann in politischer Beziehung protestiren, suppliren, demonstriren u. dgl. wie man will, aber auf den Gang der Reform dürfen äußere Verhältnisse nirgends in-