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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-23 · Heft 35 (23.8.1847) · p. Seite 535

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 35 (23.8.1847)
Date
1847-08-23
Page
Seite 535 (sequence 9)
Language
German
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535 Gefühl der Freude, daß die Zeiten, in welchen die Verschiedenheit der Religion einen Unterschied und Ungleichheit in dem bürgerlichen und öffentlichen Leben begründen konnte, längst vorüber sind, so wie das Gefühl der Genugthuung, daß Einer ihrer Voreltern einst für die Beseitigung jenes Unterschiedes und der daraus entsprungenen Rechtsungleichheiten nicht ohne Erfolg gekämpft hat! Preußen. Krefeld, 31. Juli. Mau wird sich erinnern, daß, sobald in der Debatte auf dem Landtage das Prinzip des christlichen Staates geltend gemacht worden, auch die freisinnigsten Männer lediglich davon ausgingen, daß die christliche Liebe die Duldung der Juden verlange. Jetzt, dem Rheinlande gegenüber, kehrt man zu dem Grundsatz des Menschenrechts ohne konfessionelle Modifikation zurück, und so sprach sich in einer großen Festversammlung meiner langen Rede v. Bekkerath aus: „Es war eine Kundgebung dieses Bolksgeistes, wenn der Landtag dahin strebte, dem heiligen Rechte der Menschheit im Staate Geltung zu verschaffen, wenn er verlangte, daß das göttliche Geschenk der Geistesfreiheit nicht menschlich klein an irgend einen Preis geknüpft, daß der Mensch, weß Standes und weß Ursprunges er auch sei, in dem unveräußerlichen Anspruch eines gottgeborenen, zu freier Entwickelung berufenen Geschöpfes vom Staate geschützt werde. Das Streben nach diesem Zustande schildert der Dichter des Liedes, das wir so eben vernahmen, wenn er spricht: Was sag' ich, Fremde? — Brüder! So reißt die Schranke nieder, Die Glaubenshaß in trüber Zeit gebar! Es gilt der Freiheit jetzt und immerdar!" Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen iViNgr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Derlagshandlung. Gesuche. Für die hiesige Gemeinde wird rhn n'S ein Religionslehrer, Vorderer und Schächter gesucht. Derselbe erhält einen fixen jährlichen Gehalt von 150 Thlr. nebst der sogenannten Schechite und Akzidenzien. Hierauf Reflektirende wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse bis den 1. Oktober o. o. bei Unterzeichnetem Vorstande melden. Ellrich, den 27. Juli 1847. Der israelitische Gemeindevorstand. Z. H. Marburg. Die hiesige Gemeinde wünscht sofort einen unverheiratheten Religionslehrer, der zugleich das Amt eines Schächters, VorbeterS und sonst vorkommende damit verbundene Verrichtungen versehen kann, zu engagiren. Bewilligt werden 90 Thlr. baar jährlich, Wohnung so wie Holz und Mittagstisch, und zwar Letzterer stets bei einer Familie, Nebenakzidenzien, Schechitagebühren und freiwillige Gaben. Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen wenden an die Vorsteher der israel. Gemeinde zu Stralsund. Wolff Nathan. M. L. Israel. Vorsänger. Eine israelitische Gemeinde in der preußischen Rheinprovinz sucht zum 1. Oktober oder später einen musikalisch gebildeten Vorsänger, der auch als Elementarlehrer fungiren muß. Sich zu adressiren an Herrn Heinr. Küstner & Comp, in Leipzig. Bei der israelitischen Gemeinde zu Dargun in Mecklenburg-Schwerin wird zum 10. Oktober d. I. die Stelle eines Religionslehrers, der zugleich als Vorbetec und Schächter fungiren muß, vakant. Das Einkommen dieses Engagements belauft sich, außer freier Beköstigung, Wohnung, Heizung und Aufwartung, auf circa 140 Thlr. Pr. Krt. Solche Bewerber, die so viel musikalische Kenntnisse besitzen, um bei dem Gottesdienste den Choralgesang leiten zu können, würden nach Ablauf eines halben Jahres auf ein etwas erhöhtes jährliches Salär zu rechnen haben. Frankirte Anmeldungen nimmt entgegen der Vorstand. Ein durch gründlichen Unterricht vorgehildeter 15- bis 16jähriger Jüngling, der sich dem Elementarlehrfache zu widmen beabsichtigt, kann zu seiner weitem praktischen und theoretischen Ausbildung in allen Fachern, besonders im Hebräischen, bei völlig freier Station, gegen Uebenahme des Unterrichts an der Unterklasse, medio Oktober a. e. von dem Unterzeichneten angenommen werden. Essen, den 15. August 1847. M. Blumenfeld, Lehrer. Zur Beachtung für israel. Schullehrer! Die hiesige israelitische Kultusgemeinde wünscht unverzüglich einen Schulgehilfen für dm berufsunfähig gewordenen Religionselementarlehrer aufzunchmen. Derselbe hat nebst freier Wohnung, Kost und Wäsche mo-

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