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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-16 · Heft 34 (16.8.1847) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 34 (16.8.1847)
Date
1847-08-16
Page
Seite 522 (sequence 14)
Language
German
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522 Abfall kommen, d. h. sein Heimathsrecht verlieren werde. Und was war die Folge? Es giebt dessen ungeachtet Hunderte, die von anderen Gemeinden herein (und zum Theil in angesehene Familien) geheirathet haben, aber ungesetzlich und ohne Bewilligung, weshalb die Kinder auch als Fremde betrachtet werden, und sie vor jedem Denunzianten (das ist auch ein eigenes Gewerbe) zittern müssen. Zu welchen unangenehmen Verwickelungen und Widerwärtigkeiten dies führen muß, läßt sich leicht denken. Nach dieser Erläuterung wird man die uns zu Theil gewordene Begünstigung verstehen, die im folgenden Reskript enthalten ist. „Vom königl. Stadtmagistrate dem hierortigen israelitischen Gemeindevorstande. Nach Eröffnung des h. k. k. Landesguberniums vom 31. Dez. 1846 Z. 77726 haben Se. k. k. Majestät unterm 5. Dez. 1846 allergnädigst zu bestimmen geruhet, daß es von der in dem höchsten Hofkanzlcidekrete vom 4. April 1805 enthaltenen Beschränkung der lemberger Israeliten in Ansehung der Wahl ihrer Gattinnen aus anderen inländischen israelitischen Gemeinden für die Zukunft abzukommen habe. Von dieser an keine Bedingung geknüpften allerhöchsten Willensmeinung, nach welcher also auch die in Folge der h. Gubernialverordnung vom 31. Okt. 1819 Z. 62350 bestehende Uebung, daß ein lemberger Jude eine fremde Jüdin nur dann heirathen und zu sich nehmen darf, wenn er dagegen zwei Judenfamilicn von Lemberg absiedelt, wegfällt, wird der Gemeindevorstand in Folge des höchsten Hofkanzleidekretes vom 17. Dezember 1846 Z. 41198 zur Wissenschaft und Nachachtung in Kenntniß gesetzt. Lemberg, am 3. Februar 1847." Aus Oftgalizien, 28. Juli. An die Ankunft des neuen Landesgouverneurs Herrn Franz Grafen v. Stadion knüpfen sich die schönsten Hoffnungen für das Land, besonders aber für uns Israeliten. Schon der Umstand, daß er von Triest kommt, wo die Juden zu den angesehensten Bürgern der Stadt gehören und in bürgerlicher und gewerblicher Hinsicht sich frei bewegen und unter keinem Ausnahmsgesetze stehen, war von guter Vorbedeutung, erfreulicher und bedeutsamer noch der Ruf seiner ausgezeichneten Humanität, die ihm dort alle Herzen gewonnen und seinen Abgang allgemein bedauern läßt. Noch ist er nicht in der Hauptstadt angelangt, da er vorerst einige Kreise bereist, und schon glauben wir in dem von Hochdemselben seinen alten jüdischen Bekannten, die er überall aussucht, bewiesenen Wohlwollen ein sicheres Unterpfand unserer Hoffnungen zu haben. Se. Erzellenz hat bei der Durchreise in Rzeszow Herrn vr. Turteltaub und seinen Vater, in dessen Hause Hochderselbe einst gewohnt, mit einem Besuche beehrt. Ebenso war sein erster Besuch in Sambor am 19. d. Mts. bei Herrn Lob Grabscheid, bei dem Se. Exzellenz als Praktikant beim dortige^ k. k. Kreisamte im Jahre 1829 gewohnt und in der polnischen und hebräischen Sprache Unterricht genommen hat. Der Herr Graf unterhielt sich mit ihm über % Stunde, wobei er unter Anderm auch fragte, ob Lemberg seither an Bildung zugenommen, und den Bericht von den großartigen Leistungen des lemberger Gemeindevorstandes und dem neuen Kreisrabbincr mit sichtbarem Wohlgefallen anhörte. Darauf fragte er, ob Herr Grabscheid keine gedruckte Predigt von dem Letztem besitze. Dieser hatte zufällig eine, die er sogleich ehrerbietigst überreichte. Dann erst begab sich der Herr Gouverneur in's Kreisamt, begleitet von Herrn Grabscheid, zu dem er beim Abschied sagte, daß er ihn ohne Umstände besuchen könne, so oft er in Lemberg sein werde. Natürlich erregte dies dort großes Aufsehen und gehet bei den Juden wie ein Lauffeuer von Mund zu Mund, ihren Muth und ihr Vertrauen hebend. Muth, Vertrauen und Hoffnung auf eine bessere Zukunft thun uns aber vor Allem Noth, damit eine solche uns werde. Daran hat es bisher so sehr gefehlt, daß man nicht einmal einen ernstlichen Versuch gewagt hat, die Regierung mit unseren Bedürfnissen, Leiden und Bedrängnissen bekannt zu machen und um Abhilfe ernstlich zu bitten. (Ein Bittgesuch des lemberger Gemeindevorstandes um Aushebung der Lichterzündungssteuer im Jahre 1842 hat in derselben Gemeinde ein Gegengesuch hervorgerufen, angeblich weil man dafür eine andre Steuer fürchtete, die mehr das Vermögen als die Armuth trifft.) Unser huldreichster Landesvater, dem wir, wie alle Unterthanen wesentliche Erleichterungen verdanken und der die Auflassung der besondern Judensteuer in Böhmen und Ungarn in Gnaden genehmigt hat, hätte gewiß unsere Lage längst verbessert, und namentlich die über alle Maßen drückende und verletzende Lichterzündungssteuer, die nach einem Kreisschreiben vom Jahre 1813 mit Einführung der allgemeinen Erwerbsteuer bei der galizischen

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