Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-16 · Heft 34 (16.8.1847) · p. Seite 521

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 34 (16.8.1847)
Date
1847-08-16
Page
Seite 521 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225497-3225532--08796-3239628
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

521 kann man wieder aus Folgendem ersehen. Ein Soldat, nach 14jährigem Militärdienst verabschiedet, Namens Kovler, Jude, ließ sich auf dem Lande nieder. Bald aber spürte man diesen Kontrebandartikel, ein Jude auf dem Lande als Schenker auf, und unter Androhung harter Leibesstrafe wurde er weggewiesen. Umsonst schützte derselbe seine langjährige Militärdienstzeit vor, um für dieses Judenverbrechen Nachsicht zu erbetteln; umsonst daß er Jude nur dem Namen nach und seine Lebensart ganz christlich sei, es half Nichts, bis er ein Sühn- und'Friedopfer brachte. — Und dieser nämliche Jude, als die Dorfkirche in seinem Orte L... abbrannte, und die Gemeinde unbemittelt um diese wieder herzustellen, streckte er den Gemeindegliedcrn seinen letzten Sparpfennig, 250 Fl. M., ohne Zinsen auf 5 Jahre vor, und durch seine Bemühungen und Kollekten wird diese Kirche noch im Laufe dieses Sommers hergestellt werden können. Nun fragt sich's, wer ist die intolerante Partei? Ob auch ein solches Beispiel christlicher Seits aufzuweisen wäre? — Selbst unsere Feinde mögen Richter sein. Aus Siebenbürgen, 8. Juli. (Privatmitth.) Unser neuer Landes-Oberrabiner, Herr A. Friedmann, ist jetzt auf dem Wege, das Land seiner Herrschaft zu bereisen, und wie es scheint, ist seine einzige Absicht die Besichtigung des Landes, nicht aber die Untersuchung der jüdischen Einwohner. Herr A. Friedmann soll, wie man sagt, ein moderner Rabbi sein, in mehreren Sprachen bewandert und ein eifriger Kämpfer für die Bedürfnisse der Zeit. Die zelotischen Launen der siebenbürgischen Juden sind daher gegen ihn in großem Aufruhr und nur sehr wenige Gemeinden wollen ihn anerkennen. Die Wahl soll blos durch den karlsburger Bischof und die dasige Judengemeinde geschehen sein, und ohne die übrigen jüdischen Einwohner des Landes zu befragen, ist die Bestätigung beim Gubernium rasch ausgewirkt worden; nun schreiet die große, machtlose Partei der Zeloten vergebens. Die Zentralgemeinde (Samlyo) dieses Komitats empfing vorgestern ihr Synagogenoberhaupt mit großer Kälte und stellte sich als kenne sie Herrn Friedmann gar nicht. Einige, denen er das Gubernialdekret vorzuzeigen sich herabließ, hatten sogar das Gesicht ihm zu äußern, daß dies nicht genug wäre, seine Echtheit geltend zu machen, er müsse ihnen auch den rMa^s Brief vorzeigen, wenn er die W"n">-Gelder — in Summa 9 Fl. K. M. — erheben will. P. L. Pächter. Lemberg, im August. (Privatmitth. Verspätet.) Die hiesige Gemeinde ist durch huldvolle Entschließung Sr. Majestät eine harte Beschränkung los geworden. Während in den Landstädten der Uebersiedlung und Ansässigmachung der Juden, die häufig den größten und vorzüglichsten Theil der Bevölkerung bilden, kein Hinderniß im Wege stehet, hat man verhüten wollen, daß die Hauptstadt, die einzige, die eine ordentliche Bürgerschaft hat, und beim Landtage vertreten ist, nicht eine jüdische Stadt werde und daselbst die Vermehrung und Ausbreitung derselben zu verhindern gesucht. Sie wurden daher auf gewisse Straßen beschränkt und eigene Evidenzbücher, wo jede eingeborene Familie ihre Nummer hat, angelegt, um desto bester darüber wachen zu können, daß nicht fremde (d. h. zu anderen Gemeinden gehörige) Juden eingeschmuggelt werden. (Man kann sich übrigens denken, daß diese Mühe eitel und vergeblich war.) Will eine Familie oder auch nur eine Person jüdischen Glaubens von einem andern Orte sich hier ansässig machen, so muß sie zwei Familien von hier wegschaffen und anderswo ansiedeln. Es giebt hier für dieses Geschäft, wie für jedes andere, eigene Unterhändler. Ein Bemittelter wird sich natürlich nicht freiwillig wegschaffen lassen und die Armen bilden selten eine gesetzliche Familie, weil sie meistens ohne Bewilligung heirathen. Es müssen also «in Paar herabgekommene (meistens alte) Eheleute aufgesucht werden, die um einige hundert Gulden sich dazu herbeilassen auf ihr Heimathsrecht hier zu verzichten, und von einer andern Gemeinde ausgenommen werden (was natürlich wieder nicht umsonst geschieht). Das ganze sehr komplizirte, mit vielen Schreibereien verbundene Geschäft kostet in der Regel 800—1000 Fl. K. M., von denen die abzusiedelnden Familien den kleinsten Theil erhalten, die übrigens zu einem Thore hinaus, zum andern hereinziehen und meistens (versteht sich als Fremde!) im hiesigen Spitale sterben. Dieses Verfahren mußte nun auch bisher stattfinden, wenn ein hiesiger Israelit eine Auswärtige heirathete. Es wurde ihm zwar vom Kreisamte die Heirathsbewilligung ertheilt, doch mit der Weisung, binnen Jahresfrist zwei Familien von hier abzusiedeln, widrigenfalls er selbst bei der hiesigen Gemeinde in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.